BEM-Ermittlung bei wenigen U-Tagen

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Moderator: M. Klein

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hoettermann
Beiträge: 1
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BEM-Ermittlung bei wenigen U-Tagen

Beitrag von hoettermann »

Wir haben das Problem, dass ein TZ-Kollege an nur genau 2 Tagen (Di + Do) der Woche Unnterricht hat und sich genau für diese Tage immer wieder mal für genau 1 Tag krank gemeldet hat - natürlich ohne Attest, da es ja immer nur für 1 Tag war.

Werden für eine Überprüfung für eine BEM-Meldung jetzt dann wirklich immer nur die tatsächlichen Tage gezählt (also die Dienstage bzw. Donnerstage) oder werden ggf. auch der Mittwoch - als Zwischentag zwischen Dienstag und Donnerstag - und/oder das Wochenende als Brücke von Donnerstag auf Dienstag mitgezählt?

Der Kollege hat sich in den ca. 20 Schulwochen des laufenden Schuljahres bereits 10x mit Einzeltag krank gemeldet - also eine "Ausfallquote" von ca. 25%, was ja deutlich über der Quote 42 / 365 Tage liegt.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Thomas_Schwarz
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 3. Februar 2026, 08:03
Schulform: Gymnasium

Re: BEM-Ermittlung bei wenigen U-Tagen

Beitrag von Thomas_Schwarz »

Guten Tag,
Hierzu gibt die Anleitung zu GPC eine Erläuterung:
"11.7.3 Voraussetzung für eine BEM-Meldung
Grundlage für die Berechnung einer BEM-Meldung ist die 6-Wochen-Frist gemäß §167 Abs. 2 SGB IX.
...
Bei der Bestimmung der BEM-Frist wird folgendes Verfahren angewendet:
Alle Zeiten der Arbeitsunfähigkeit werden aufaddiert (einschließlich aller Wochenenden und unabhängig davon, ob an diesen Tagen eine Unterrichtsverpflichtung bestand) und durch 7 geteilt.
Die Sechswochenfrist ist erfüllt, wenn das Divisionsergebnis größer gleich „6“ ist."

-> Die Unterrichtsverteilung und die Berechnung der sog. Statistiktage sind also unrelevant für die Bestimmung des Zeitpunktes, ab dem eine BEM nötig wird. Wenn sich also jemand 41 einzelne Tage pro Jahr krank meldet, wird keine BEM ausgelöst, auch wenn dadurch 41 Unterrichtstage betroffen sind.
Ist Dein TZ-Kollege hingegen 42 Tage am Stück krank wird eine BEM ausgelöst, auch wenn dadurch "nur" 14 (7x2) Unterrichtstage betroffen sind.
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