Mahnungen auf 6
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Mahnungen auf 6
Liebes Forum!
In unserer Zeugniskonferenz wurde ein Problem deutlich, was ich gerne gelöst sehen möchte.
Es gab mehrere Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise auf dem Halbjahreszeugnis eine mangelhafte Leistung hatten und die auf ungenügend abgerutscht waren. Da wir aber, trotz extra Markierung, keine Mahnung auf 6 auf den generierten Mahnbriefen stehen hatten, konnten wir diese Noten jetzt nicht als 6 in der Versetzungsberechnung wirksam machen. Wie kann ich dieses Problem für nächstes Schuljahr lösen?
Vielen Dank
Barbara Pohl
In unserer Zeugniskonferenz wurde ein Problem deutlich, was ich gerne gelöst sehen möchte.
Es gab mehrere Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise auf dem Halbjahreszeugnis eine mangelhafte Leistung hatten und die auf ungenügend abgerutscht waren. Da wir aber, trotz extra Markierung, keine Mahnung auf 6 auf den generierten Mahnbriefen stehen hatten, konnten wir diese Noten jetzt nicht als 6 in der Versetzungsberechnung wirksam machen. Wie kann ich dieses Problem für nächstes Schuljahr lösen?
Vielen Dank
Barbara Pohl
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Re: Mahnungen auf 6
Hallo Frau Pohl,
Hatten Sie dazu im Fach auch jeweils die Note 6 eingetragen?Da wir aber, trotz extra Markierung, keine Mahnung auf 6 auf den generierten Mahnbriefen stehen hatten...
Viele Grüße aus O.-E.
Wolfgang Maßmann
Wolfgang Maßmann
- Jochen Torspecken
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Re: Mahnungen auf 6
Wenn eine 5 auf dem Halbjahreszeugnis war, wird das Fach vom Programm als gewarnt gekennzeichnet. Wenn Sie auf 6 mahnen möchten, erfordert das Handarbeit:
1.) Die 6 im Notenfeld eintragen (ggf. über Notenmodul oder SchILDweb).
2.) Mahnungshaken bei Fach im Akt. Halbj. entfernen.
3.) In einer andere Fachzeile klicken.
4.) Mahnungshaken beim 6er Fach wieder setzen (ist dann rot).
1.) Die 6 im Notenfeld eintragen (ggf. über Notenmodul oder SchILDweb).
2.) Mahnungshaken bei Fach im Akt. Halbj. entfernen.
3.) In einer andere Fachzeile klicken.
4.) Mahnungshaken beim 6er Fach wieder setzen (ist dann rot).
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
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Re: Mahnungen auf 6
Ich habe bezüglich des Themas in den letzten Wochen Kontakt mit der Rechtsabteilung des MSB aufgenommen. Hierbei wurde explizit darauf hingewiesen, dass eine Mahnung auf 6 nicht notwendig und vorgesehen ist. Durch das Defizit im Halbjahreszeugnis ist keine weitere Mahnung im Fach notwendig und vorgesehen. Die Vorlage der APO-SI soll diesbezüglich auch nicht abgeändert werden und soll lediglich in der abgedruckten Art verwendet werden. Eine Beratung reicht in diesem Fall völlig aus.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
Re: Mahnungen auf 6
Das sehe ich etwas kritisch.
Sicherlich, Mahnung im Halbjahr gut und schön. Aber eine 6 oder eine 5 in einem Hauptfach ist schon ein Unterschied. Außerdem bietet das Formular die Möglichkeit der Unterscheidung. Die wäre dann ja unnötig.
Konsequenz für mich: wie oben geschildert der manuelle Eingriff, und weiterhin auch auf 6 mahnen.
Weiterhin vermute ich mal (weil ich es noch nicht hatte): ein Fach mit 6 dürfte bei einer Nachprüfungsmöglichkeit wahrscheinlich ausscheiden...
Sicherlich, Mahnung im Halbjahr gut und schön. Aber eine 6 oder eine 5 in einem Hauptfach ist schon ein Unterschied. Außerdem bietet das Formular die Möglichkeit der Unterscheidung. Die wäre dann ja unnötig.
Konsequenz für mich: wie oben geschildert der manuelle Eingriff, und weiterhin auch auf 6 mahnen.
Weiterhin vermute ich mal (weil ich es noch nicht hatte): ein Fach mit 6 dürfte bei einer Nachprüfungsmöglichkeit wahrscheinlich ausscheiden...
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Re: Mahnungen auf 6
Hallo.
Ich denke, dass das mal als Feature von Herrn Drewes aufgenommen wurde. Aus Sicht des MSB ist das aber tatsächlich unnötig.JensSpeh hat geschrieben: Montag 8. Juli 2019, 14:27 Außerdem bietet das Formular die Möglichkeit der Unterscheidung. Die wäre dann ja unnötig.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
Frank Pfotenhauer
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Re: Mahnungen auf 6
Ja: APO-S I § 23(1)JensSpeh hat geschrieben: Montag 8. Juli 2019, 14:27 Weiterhin vermute ich mal (weil ich es noch nicht hatte): ein Fach mit 6 dürfte bei einer Nachprüfungsmöglichkeit wahrscheinlich ausscheiden...
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
Re: Mahnungen auf 6
Umso mehr halte ich eine Mahnung auf 6 für sinnvoll, auch wenn das unnötig sein sollte. Irgendwie scheint mir da die Linie des MSB nicht so sinnvoll.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 

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Re: Mahnungen auf 6
In der APO-S I gibt es nur "nicht ausreichende Leistungen" bzgl. der Monita. Da wird nicht zwischen 5 und 6 unterschieden. Daher ist eine Verschlechterung von 5 auf 6 auch voll versetzungswirksam und muss als solche bei der Versetzungsentscheidung als 6 berücksichtigt werden.
Re: Mahnungen auf 6
Aber in der Versetzungsberechnung wird bei einem Hauptfach sehr wohl zwischen 5 und 6 unterschieden. Allein schon aus diesem Grund sollte es eine Unterscheidung in der Mahnung zwischen den beiden Noten geben.
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