Hallo zusammen,
wir haben einen Schüler in der EF, dessen Wahlen folgende Besonderheit aufweisen:
Er hat einen rein sprachlichen Schwerpunkt mit Spanisch als Leistungskurs und einem bilingualen Sachfach (EB) als zweitem Pflichtfach nach §8 Abs. 2 Satz 3). Seinen ganzen Wahlbogen habe ich angehängt ("EB als 9.Pflichtfach").
Nun will der Schüler zum zweiten Halbjahr EB nicht mehr schriftlich fortführen, sondern sich auf SB festlegen.
Das Problem:
Laut LuPo hat er jetzt keinen Schwerpunkt mehr, da SB laut LuPo scheinbar nicht als zweites Pflichtfach angerechnet wird (s. 2. Anhang "SB als 9. Pflichtfach").
Ich habe die Fächereinstellungen in SchILD (auch unter Fächer der Oberstufe) und in LuPo abgeglichen und konnte zwischen EB und SB keinen Unterschied feststellen.
Hat jemand eine Idee, wieso LuPo die Laufbahn mit EB als schriftlichem Fach akzeptiert, mit SB als schriftlichem Fach aber nicht?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Thomas Erwig
SB als neuntes Pflichtfach gemäß §8 Abs. 2 Satz 3.
Moderator: Raffenberg
SB als neuntes Pflichtfach gemäß §8 Abs. 2 Satz 3.
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- Raffenberg
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Re: SB als neuntes Pflichtfach gemäß §8 Abs. 2 Satz 3.
Hallo,
wahrscheinlich macht Lupo zwischen EB und SB einen Unterschied, da SB als Pflichtbedingung zur Belegung von Sowi in der Q1/Q2 eingebracht werden muss und damit eine Doppelfunktion bekommen würde. Sowi kann nicht gleichzeitig Sowi und weitere Fremdsprache sein.
Jetzt nageln Sie mich bitte nicht fest. Es ist schon verdammt lange her... Ich meine mich daran zu erinnern, dass genau diese Konstellation aber als Ausnahme erlaubt ist. Meine Hand würde ich dafür aber nicht ins Feuer legen.
wahrscheinlich macht Lupo zwischen EB und SB einen Unterschied, da SB als Pflichtbedingung zur Belegung von Sowi in der Q1/Q2 eingebracht werden muss und damit eine Doppelfunktion bekommen würde. Sowi kann nicht gleichzeitig Sowi und weitere Fremdsprache sein.
Jetzt nageln Sie mich bitte nicht fest. Es ist schon verdammt lange her... Ich meine mich daran zu erinnern, dass genau diese Konstellation aber als Ausnahme erlaubt ist. Meine Hand würde ich dafür aber nicht ins Feuer legen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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- sbrando
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Re: SB als neuntes Pflichtfach gemäß §8 Abs. 2 Satz 3.
Entspricht das nicht genau Anlage 1 1.1.4.? Dann könnte Sowi gleichzeitig Sowi wie auch das neunte Pflichtfach sein.Raffenberg hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 15:26 Sowi kann nicht gleichzeitig Sowi und weitere Fremdsprache sein.
Jetzt nageln Sie mich bitte nicht fest. Es ist schon verdammt lange her... Ich meine mich daran zu erinnern, dass genau diese Konstellation aber als Ausnahme erlaubt ist. Meine Hand würde ich dafür aber nicht ins Feuer legen.
LG S. Brando
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Gymnasium Rheindahlen
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Re: SB als neuntes Pflichtfach gemäß §8 Abs. 2 Satz 3.
So würden wir es hier auch sehen. Deshalb stellt sich uns hauptsächlich die Frage, wie wir LuPo dazu bekommen können, einen Wahlbogen ohne Belegungsfehler auszugeben.sbrando hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 18:06Entspricht das nicht genau Anlage 1 1.1.4.? Dann könnte Sowi gleichzeitig Sowi wie auch das neunte Pflichtfach sein.Raffenberg hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 15:26 Sowi kann nicht gleichzeitig Sowi und weitere Fremdsprache sein.
Jetzt nageln Sie mich bitte nicht fest. Es ist schon verdammt lange her... Ich meine mich daran zu erinnern, dass genau diese Konstellation aber als Ausnahme erlaubt ist. Meine Hand würde ich dafür aber nicht ins Feuer legen.
- Raffenberg
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Re: SB als neuntes Pflichtfach gemäß §8 Abs. 2 Satz 3.
Verrückterweise habe ich die Laufbahn gerade in LuPO nachgebaut und erhalte in der zweiten Laufbahn keine Fehlermeldung. ich erhalte allerdings eine Fehlermeldung, wenn EK bili schriftlich belegt ist und Sowi bili nicht. Also genau in der umgekehrten Konstellation.
Können Sie mir die LuPO-Datei zwecks Analyse zukommen lassen?
Ich würde eine Bemerkung eintragen, den Beratungsbogen mit Fehler ausdrucken und einen handschriftlichen Vermerk machen.
Können Sie mir die LuPO-Datei zwecks Analyse zukommen lassen?
Ich würde eine Bemerkung eintragen, den Beratungsbogen mit Fehler ausdrucken und einen handschriftlichen Vermerk machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg