Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
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Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Die Sprachenfolge wird am WBK gemäß Apo-WBK §34 Abs. 3 nicht richtig migriert und in Schild 3.0 auch nicht richtig angezeigt. Es muss laut Apo WbK nur der Nachweis erbracht werden: (3) Studierende, die bei ihrem Eintritt in die Bildungsgänge von Abendgymnasium oder Kolleg die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache nicht abschließend mit mindestens ausreichenden Leistungen nachgewiesen haben ..."
Der Eintrag des Nachweises wurde auch in Schild 2.0 abgebildet und dort korrekt erfasst. Auf Abiturzeugnissen muss das nachgewiesene Fach auch ausgegeben werden. Daher ist die Eintragung "Nachweis" aktuell für die Abiturzeugnisse am WbK zwingend erforderlich.
Außerdem hakt der Import der Sprachenfolgen bei uns massiv. Die Bilder und weitere Dokumentation dazu finden sich im geschlossenen GitHub:
https://github.com/SVWS-NRW/SVWS-Server/issues/456
Der Eintrag des Nachweises wurde auch in Schild 2.0 abgebildet und dort korrekt erfasst. Auf Abiturzeugnissen muss das nachgewiesene Fach auch ausgegeben werden. Daher ist die Eintragung "Nachweis" aktuell für die Abiturzeugnisse am WbK zwingend erforderlich.
Außerdem hakt der Import der Sprachenfolgen bei uns massiv. Die Bilder und weitere Dokumentation dazu finden sich im geschlossenen GitHub:
https://github.com/SVWS-NRW/SVWS-Server/issues/456
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M. Plümper
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Re: Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Ich hatte ja bereits auf GitHub die Frage gestellt, warum das WBK die Sprachenfolge nicht genau so einträgt wie andere Schulen. Eine Antwort habe ich nicht erhalten.
Die Schüler, die dort alte Abschlusszeugnisse vorlegen, geben damit doch die erforderlichen Daten an. Das ist doch der geforderte Nachweis. Den erfasst man und kann dann alles weitere drucken.
Die Schüler, die dort alte Abschlusszeugnisse vorlegen, geben damit doch die erforderlichen Daten an. Das ist doch der geforderte Nachweis. Den erfasst man und kann dann alles weitere drucken.
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Frodermann
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Re: Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Da steht doch nur, dass Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Der "Nachweis" erfolgt hier über [Jahre] an einer Schule belegte Sprachen mit einem Sprachniveau/ausreichenden Noten, so dass Sie die Jahre als Nachweis erfassen können, das tragen Sie normal ein. Oder der Nachweis erfolgt über ein Papier, auf dem eine Feststellungsprüfung oder etwas Ähnliches ausgewiesen ist, die lässt sich dann ebenfalls in SchILD 3 als solche erfassen.(3) Studierende, die bei ihrem Eintritt in die Bildungsgänge von Abendgymnasium oder Kolleg die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache nicht abschließend mit mindestens ausreichenden Leistungen nachgewiesen haben, müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mit abschließend mindestens ausreichenden Leistungen erwerben.
Die alten Einträge von "N" und "P" in der Sprachenfolge aus SchILD 2 sind nun in die HSU- und Feststellungsprüfungsfelder gewandert, lassen sich aber ansonsten eintragen. Da ich nicht vom WBK komme, verstehe ich das Problem vermutlich im Rechtsdetail nicht korrekt und möchte ich die Frage stellen, wo das konkrete Problem liegt. Entweder kann mit der konkreten Problemstellung eine bessere Dokumentation erstellt werden - oder wir können die Entwickler dann ganz konkret informieren, die im WBK benötigten Felder in SchILD und den SVWS-Webclient einzubauen.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation - Korrekturen oder Wünsche bezüglich des Wikis und der SVWS-Webclient-Doku können Sie mir gerne über die hier im Forum hinterlegte Emailadresse zukommen lassen.
Felix Frodermann
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Re: Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Das konkrete Problem liegt darin, dass am WBK das Abiturzeugnis - entgegen aller anderen Schulformen - eine besonderen Vermerk erhält. Genau diesen Nachweis:
" Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache im Fach _______ gemäß § 34 Absatz 3 und 4 APO-WbK wurde erbracht."(siehe https://bass.schule.nrw/anlagen/3693-4.pdf auf Seite 3).
In Schild 2 gibt es genau dafür in den Sprachenfolgen auch die Möglichkeit, den "Nachweis" einzutragen und diesen in den Abiturzeugnisse auch abzurufen und auszugeben. Ein Referenzniveau oder ähnliches ist nicht erforderlich. Somit bekomme ich auf das Abiturzeugnis das "nachgewiesene" Fach ausgedruckt (s.o.).
Schild 3 kennt diesen Nachweis nicht mehr und bei der Migration gehen bei unsere Studierenden alle Eintragungen verloren! Bei den nachgewiesenen Fächern handelt es sich aber eben nicht unbedingt um eine Sprachprüfung über eine Feststellungsprüfung oder um einen Nachweis über herkunftsprachlichen Unterricht. Es gibt viele Möglichkeiten den Nachweis zu erbringen, so dass es neben den Prüfungen auch den Nachweis über die Belegung einer 2. Fremdsprache von Klasse 7 bis 10 oder bei G8 von 6 bis 9 oder VHS-Sprachzertifikate oder ... sein können.
Kurz und knapp: Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten für den nach Nachweis gemäß § 34 Absatz 3 und 4 APO-WbK auf dem Abiturzeugnis und des nicht vorhandenen Imports der bestehenden Daten haben wir ein erhebliches Problem. Ich erstelle die Abiturzeugnisse für das WbK und gebe die Aufgabe gerne an jemanden ab, der dafür eine Lösung hat. Ich sehe sie aktuell nicht.
" Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache im Fach _______ gemäß § 34 Absatz 3 und 4 APO-WbK wurde erbracht."(siehe https://bass.schule.nrw/anlagen/3693-4.pdf auf Seite 3).
In Schild 2 gibt es genau dafür in den Sprachenfolgen auch die Möglichkeit, den "Nachweis" einzutragen und diesen in den Abiturzeugnisse auch abzurufen und auszugeben. Ein Referenzniveau oder ähnliches ist nicht erforderlich. Somit bekomme ich auf das Abiturzeugnis das "nachgewiesene" Fach ausgedruckt (s.o.).
Schild 3 kennt diesen Nachweis nicht mehr und bei der Migration gehen bei unsere Studierenden alle Eintragungen verloren! Bei den nachgewiesenen Fächern handelt es sich aber eben nicht unbedingt um eine Sprachprüfung über eine Feststellungsprüfung oder um einen Nachweis über herkunftsprachlichen Unterricht. Es gibt viele Möglichkeiten den Nachweis zu erbringen, so dass es neben den Prüfungen auch den Nachweis über die Belegung einer 2. Fremdsprache von Klasse 7 bis 10 oder bei G8 von 6 bis 9 oder VHS-Sprachzertifikate oder ... sein können.
Kurz und knapp: Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten für den nach Nachweis gemäß § 34 Absatz 3 und 4 APO-WbK auf dem Abiturzeugnis und des nicht vorhandenen Imports der bestehenden Daten haben wir ein erhebliches Problem. Ich erstelle die Abiturzeugnisse für das WbK und gebe die Aufgabe gerne an jemanden ab, der dafür eine Lösung hat. Ich sehe sie aktuell nicht.
- Jochen Torspecken
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Re: Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Idee, um es zumindest im Report ausweisen zu können, wäre eine Lösung über einen Vermerk. Ist nicht so elegant wie in SchILD2, aber besser als nichts.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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tor@bkhaspel.de
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- Raffenberg
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Re: Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Kann man nicht in Schild in der Sprachenfolge das Fach z.B. "Französisch" und die Reihenfolge "2. Fremdsprache" eintragen und den Rest weglassen. Das Zeugnis müsste dann doch darauf reagieren können.
Die Idee ist also, alles wie bisher zu nutzen, nur anstatt auf das "N" auf die Reihenfolge zu reagieren. In dem Text heißt es ja, dass Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache erbracht wurden. Damit wäre der Eintrag sogar sinnvoller. "N" stand halt in Schild für eine Sprachfeststellungsprüfung und "P" für eine HSU Prüfung (oder umgekehrt, so genau weiß das keiner).
Vor einer Migration könnte man Einträge N suchen und durch 2. FS ersetzen.
Die Idee ist also, alles wie bisher zu nutzen, nur anstatt auf das "N" auf die Reihenfolge zu reagieren. In dem Text heißt es ja, dass Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache erbracht wurden. Damit wäre der Eintrag sogar sinnvoller. "N" stand halt in Schild für eine Sprachfeststellungsprüfung und "P" für eine HSU Prüfung (oder umgekehrt, so genau weiß das keiner).
Vor einer Migration könnte man Einträge N suchen und durch 2. FS ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
Re: Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Hallo Jochen,
der Vermerk wäre zwar eine Lösung, aber nur ein übler und nicht zu empfehlender workaround für einen Fehler in Schild 3.0 bzw. dem SVWS-Server. Einen Vermerk über eine Vermerkart müssten alle WbKs einheitlich umsetzen und das wäre garantiert fehleranfällig. Außerdem besteht immer noch das Problem der fehlerhaften Migration der Sprachenfolgen. Dort sind die Daten korrekt in Schild 2.0 eingetragen.
Das eigentliche Problem würde die Vermerkartlösung aber sicherlich nicht beheben, dass die APO WbK in Schild bzw. auf dem Server nicht mehr korrekt umgesetzt wird. In Schild 2.0 hat es funktioniert, dann sollte Schild 3.0 es ebenfalls berücksichtigen.
Ich werde dann schon einmal einen Stempel bestellen. Dann könnten wir den Hinweis gemäß Apo-WbK auf die Abiturzeugnisse aufstempeln und das Fach händisch nachtragen
der Vermerk wäre zwar eine Lösung, aber nur ein übler und nicht zu empfehlender workaround für einen Fehler in Schild 3.0 bzw. dem SVWS-Server. Einen Vermerk über eine Vermerkart müssten alle WbKs einheitlich umsetzen und das wäre garantiert fehleranfällig. Außerdem besteht immer noch das Problem der fehlerhaften Migration der Sprachenfolgen. Dort sind die Daten korrekt in Schild 2.0 eingetragen.
Das eigentliche Problem würde die Vermerkartlösung aber sicherlich nicht beheben, dass die APO WbK in Schild bzw. auf dem Server nicht mehr korrekt umgesetzt wird. In Schild 2.0 hat es funktioniert, dann sollte Schild 3.0 es ebenfalls berücksichtigen.
Ich werde dann schon einmal einen Stempel bestellen. Dann könnten wir den Hinweis gemäß Apo-WbK auf die Abiturzeugnisse aufstempeln und das Fach händisch nachtragen
Re: Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Hallo Jens,
wird nicht klappen. Wie stelle ich den fest, welches Fach bzgl. welche Eintragung im Bereich der Sprachenfolgen den §34 abdeckt? Bei uns stehen z.B. auch weitere Sprachen oder Prüfungen, die aber die Kriterien nicht erfüllen. Daher ist das "N" für Nachweis erforderlich. Mir ist nicht klar, wie ich nach einer belegten Sprache in den ersten beiden Semester des BG AGY (wird bei mir zum Teil aus Interesse von den Studierenden gewählt und dann wieder abgewählt) und dem Fach für den Nachweis unterscheiden soll.
wird nicht klappen. Wie stelle ich den fest, welches Fach bzgl. welche Eintragung im Bereich der Sprachenfolgen den §34 abdeckt? Bei uns stehen z.B. auch weitere Sprachen oder Prüfungen, die aber die Kriterien nicht erfüllen. Daher ist das "N" für Nachweis erforderlich. Mir ist nicht klar, wie ich nach einer belegten Sprache in den ersten beiden Semester des BG AGY (wird bei mir zum Teil aus Interesse von den Studierenden gewählt und dann wieder abgewählt) und dem Fach für den Nachweis unterscheiden soll.
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A. Schüller
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Re: Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Hallo Martin,
welche Sprachen stehen denn dort noch zusätzlich?
Jens hatte ja vorgeschlagen, dass man die Sprachen, die nach §34 auf das Zeugnis sollen, so kennzeichnet, dass von Jahrgang und bis Jahrgang leer bleiben. M.E. ist das sinnvoll, da dies am WBK für den Nachweis auch nicht geprüft wird.
Das könnte man dann im Zeugnis eindeutig auslesen.
welche Sprachen stehen denn dort noch zusätzlich?
Jens hatte ja vorgeschlagen, dass man die Sprachen, die nach §34 auf das Zeugnis sollen, so kennzeichnet, dass von Jahrgang und bis Jahrgang leer bleiben. M.E. ist das sinnvoll, da dies am WBK für den Nachweis auch nicht geprüft wird.
Das könnte man dann im Zeugnis eindeutig auslesen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schüller
Anne Schüller
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M. Plümper
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Re: Schild 3.0 und SVWS-Server nicht APO-WbK konform! Keine Abiturzeugnisse möglich!
Ich denke, die Beiträge zeigen hier, dass der von mir oben angebrachte Vorschlag auch von den anderen Beratern als umsetzbar angesehen wird. In der APO-WBK steht nur, dass der Nachweis erbracht werden muss. Wie das WBK diesen dokumentiert, steht da nicht. Schild hat schon von je her die Erfassung der Sprachenfolge mit mehr Details ermöglicht. Und das wäre auch hier möglich. Alle notwendigen Sprachen werden dort wie vorgeschlagen eingetragen. Sprachen die keine Relevanz haben, fallen raus. Welche Angaben der Sprachenfolge im Zeugnis ausgegeben werden regelt der Report.