FHRsT Anlage D Pädagogisches Gymnasium

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TSchindler
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FHRsT Anlage D Pädagogisches Gymnasium

Beitrag von TSchindler »

Hallo zusammen!

Auf die letzten Meter haben wir die Info bekommen, dass ein paar wenige SuS aus Gesundheitsgymnasium und Pädagogischem Gymnasium die Schule nach der Jgst. 12 verlassen werden. Die betreffenden SuS haben die FHR erreicht.

Ich habe nun festgestellt, dass Schild auf zwei verschiedene Wege die FHR berechnet. Einmal über den Reiter FHR mit 4 LK und 11 GK über die entsprechende Formel. So sollte das auch eigentlich von der APO-BK her gemacht werden.

Dieses Ergebnis kann ich aber nicht über ein Abgangszeugnis ausgeben. Von der Logik her müsste das Zeugnisformular "AGZ-2018-AnlD12-14- FHRsT (Anl D35) nur bis 13.rtm" verwendet werden. Hier wird aber nur auf den FHR-Schnitt zuegriffen, den ich über den Reiter BK-Abschluss ermitteln kann und der um 0,2 schlechter ist. Eine nachvollziehbare Berechnung gibt es da nicht. Auch nicht im Zeugnis.

Warum wird in diesem eindeutigen Fall auf zwei Wege eine FHR bestimmt, die auch noch zwei verschiedene Ergebnisse liefert? Zudem würde die lt. APO falsche Berechnung auf dem Zeugnis ausgegeben. Ich kann natürlich das Ergebnis des BK-Abschlusses unter Akt. Halbjahr - Allgemeine Angaben einfach ändern, aber damit ist ja nicht geholfen.

Fehlt mir einfach nur ein Zeugnisformular oder mache ich sonst etwas falsch?

Viele Grüße
Thomas Schindler
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Jochen Torspecken
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Re: FHRsT Anlage D Pädagogisches Gymnasium

Beitrag von Jochen Torspecken »

Über BK-Abschluss kann man in Anlage D eigentlich keine FHR berechnen.
Dafür gibt es extra den Reiter FHR.
Ein eventuell schon eingetragener Durchschnitt könnte aus der Versetzung von 11 nach 12 resultieren, wo dieser bestimmt wird.
Ist bei den Klassen 11 bis 13 der Anlage D als Sekundarstufe SII-1, SII-2 und SII-3 eingetragen?

Der Durchschnitt wird im Akt. Halbj. unter "allgemeine Angaben" eingetragen 8eiogentlich automatisch) und von dort ausgelesen.

Das Zeugnis rechnet gar nicht, sondern gibt nur aus.
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Re: FHRsT Anlage D Pädagogisches Gymnasium

Beitrag von TSchindler »

Hallo Herr Torspecken!

Die Klassen sind richtig eingetragen, die FHR wird auch richtig berechnet (über den Reiter FHR). Die automatische Eintragung des Ergebnisses unter akt. Halbjahr -> allgemeine Angaben findet nicht statt.
Wenn ich unter BK-Abschluss "Zulassung prüfen" aktiviere, wird die Meldung ausgegeben, dass der schulische Teil der FHR erreicht wurde, aber mit 0,2 schlechter als über den Reiter FHR (vermutlich wird dabei das Ergebnis nach der 11 berechnet?!). Ein bereits mit Hand eingetragener Wert wird nach der BK-Abschluss-Prüfung unter allgemeine Angaben gelöscht, aber nicht mehr neu eingetragen.
Im Abgangszeugnis wird der Wert aus den allgemeinen Angaben abgebildet. Ich wusste nun nur nicht, ob ich das richtige Zeugnisformular verwende und bin nach wie vor irritiert, dass 2 verschiedene Ergebnisse auftauchen.
Ich drucke dann das Zeugnis, das vorgesehen ist.

Vielen Dank für Ihre Mühe
Thomas Schindler
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Jochen Torspecken
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Re: FHRsT Anlage D Pädagogisches Gymnasium

Beitrag von Jochen Torspecken »

Nochmal: Die richtrige Stelle für die Berechnung von FHR in Anlage D ist der Reiter FHR. Nur dieser kann die oprimale Auswahl von 2 aufeinanderfolgenden Halbjahren vornehmen. BK-Abschluss rechner maximal den Schnitt aus dem Akt. Halbj. aus und sollte in Anlage D (bis zum Abitur) nicht genutzt werden. Warum der auf FHR berechnete Durshschnitt nicht übernommen wird, kann ich gerade nicht erklören, beobachte es aber ebenfalls.

Vorgesehen ist Anl D35 (wenn ich das richtig im Kopf habe).
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Re: FHRsT Anlage D Pädagogisches Gymnasium

Beitrag von TSchindler »

Hmm, ich muss nochmal stören...
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie bei einer Schülerin der FHR-Schnitt von 4,0 ermittelt wird. Das wird ausgegeben, wenn ich unter BK-Abschluss "Zulassung prüfen" klicke. Wie das Ergebnis zustande kommt ist mir rätselhaft. Selbst wenn ich die Einzelergebnisse der 11 oder eines anderen Halb-/Schuljahres mittel, kommt nicht 4,0 heraus.
Der Fall ist hier etwas problematisch, weil sie nach der 12 keine FHR mehr hat (Berechnung über den FHR-Reiter). Sonst würde man ja den neuen Schnitt ausgegeben können, hier aber nicht.
In der APO-BK (§13a Anlage D, Absatz 1) steht, dass die FHRsT mit der Versetzung in die 12 erreicht wird, aber nicht wie der Schnitt ermittelt wird. Im Ansatz 2 steht, dass nach der 12 der Schnitt anders ermittelt wird (s. Reiter FHR). Geht dann die FHR nach der 11 verloren?
Ich kann mich erinnern, dass ein einmal erreichter Abschluss nicht mehr verloren geht. Oder ist die FHR nur erreicht, wenn die Schülerin auch den Bildungsgang verlässt?? Wenn ich den §13a Anlage D genau lese, hat die besagte Schülerin keine FHR. Also wäre sie besser nach der 11 schon gegangen.

Wie machen das denn die anderen?

Viele Grüße
Thomas Schindler
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Re: FHRsT Anlage D Pädagogisches Gymnasium

Beitrag von Jochen Torspecken »

Gehen Sie im Akt. Halbj. zurück auf das Halbjahr der 11.2
Dort nutzen Sie den Knopf für die Versetzungsberechnung.
Damit wird der Durchschnitt (auf Basis der allgemeinildenden Gewichtungen?) berechnet und eingetragen.
Macht man das für alle 11er (Gruppenprozess) bereits beim Versetzungsdurchlauf von 11 nach 12, ist der Schnitt so lange fest, bis ein neuer berechnet wird.
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