Guten Tag zusammen,
wir müssen ein Zeugnis eines Schülers nachträglich drucken, der doch versetzt ist. Es kommt immer die Fehlermeldung "Fehler bei der Ausgabe: Programm: DetailBeforePrint konnte nicht ausgeführt werden. "" ist kein gültiger Integer-Wert.
Er hat insgesamt drei 5en, eine in Fächergruppe 1, zwei in Fächergruppe 2, kann aber eine 5 ausgleichen.
Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank
Fehlermeldung Zeugnisdruck
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Re: Fehlermeldung Zeugnisdruck
Das klingt danach, dass sie versuchen, ein Zeugnis zu einem nicht gewerteten Abschnitt zu drucken. Sie sollten kontrollieren, ob in dem Abschnitt um den es geht, der Haken "gewerteter Abschnitt" gesetzt ist. Sollte er nämlich ursprünglich nicht versetzt sein und der Versetzungslauf ist schon erfolgt, dann wird dieser Haken rausgenommen und der Zeugnisdruck funktioniert nicht.
Aber eine ganz andere Frage: Um welchen Jahrgang geht es? Denn bei der Versetzung 9 nach 10 gibt es keine Ausgleichsmöglichkeit, EF-Schüler?
Aber eine ganz andere Frage: Um welchen Jahrgang geht es? Denn bei der Versetzung 9 nach 10 gibt es keine Ausgleichsmöglichkeit, EF-Schüler?
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 

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Re: Fehlermeldung Zeugnisdruck
Haben Sie oben mittig im Report-Explorer den richtigen Lernabschnitt (=2. Halbjahr des letzten Schuljahrs) ausgewählt?
Hat der betreffende Lernabschnitt einen gesetzten Wertungshaken?
(Bei drei 5en könnte es ja ein Sitzenbleiber 9 sein, der nun im Wiederholungsjahr ist.)
Hat der betreffende Lernabschnitt einen gesetzten Wertungshaken?
(Bei drei 5en könnte es ja ein Sitzenbleiber 9 sein, der nun im Wiederholungsjahr ist.)
Re: Fehlermeldung Zeugnisdruck
Es gibt keine Ausgleichsmöglichkeit in der 9, deswegen könnte das kein 9er sein. Es sei denn, man hat übersehen, dass die 5 in einem E-Kurs ist oder in einer weiteren Fremdsprache.
Insgesamt könnte man dann mit 8 (!) 5en versetzt werden:
4x 5 im E-Kurs, eine weitere WP-Fach Fremdsprache, noch eine Fremdsprache ab 9. und dann noch zwei weitere 5en....
Einen Schüler mit 4 solcher 5en (1x E-Kurs, WP N7, dazu zwei weitere) haben wir tatsächlich vor zwei Jahren versetzt...
Insgesamt könnte man dann mit 8 (!) 5en versetzt werden:
4x 5 im E-Kurs, eine weitere WP-Fach Fremdsprache, noch eine Fremdsprache ab 9. und dann noch zwei weitere 5en....
Einen Schüler mit 4 solcher 5en (1x E-Kurs, WP N7, dazu zwei weitere) haben wir tatsächlich vor zwei Jahren versetzt...
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Re: Fehlermeldung Zeugnisdruck
Vielen Dank!
Der Haken war tatsächlich nicht gesetzt, Der Zeugnisdruck funktioniert nun. Unsere AL hat wohl lange gegrübelt, ob der Schüler versetzt ist, oder nicht und hat wohl einen Passus gefunden, aus dem hervorgeht, dass ausgeglichen werden kann...
Der Haken war tatsächlich nicht gesetzt, Der Zeugnisdruck funktioniert nun. Unsere AL hat wohl lange gegrübelt, ob der Schüler versetzt ist, oder nicht und hat wohl einen Passus gefunden, aus dem hervorgeht, dass ausgeglichen werden kann...
Re: Fehlermeldung Zeugnisdruck
Das geht definitiv nicht. Von 9 nach 10 gelten alleine die Kriterien für den ESA-Abschluss. Und der spricht nirgendwo von Ausgleichsmöglichkeiten.
§40 APO SI verweist auf §§ 22 Absatz 1, 25 Absatz 1 und 2.
§22 Absatz 1.2 verweist auf die §§ 25-29 und spricht von der Möglichkeit, dass nicht ausreichende Leistungen ausgeglichen werden können. Soweit steht da tatsächlich etwas von Ausgleichen. Aber!!
§40 verweist eindeutig auf §25 Absatz 1 und 2, und in diesen beiden Absätzen ist keine Rede von Ausgleichsmöglichkeiten! Auch für die restlichen Absätze gilt das.
Ausgleichsmöglichkeiten stehen zwar in § 26 (Realschule), dann §27 Gymnasium, §28 Gesamtschule und §29 Sekundarschule allerdings nicht. Aber hier zählt nur §28 Gesamtschule, der aber wieder verweist auf §40, und dann gilt obiges mit §§ 22 und 25.
Also bitte: die Abschlüsse ESA und EESA kennen keine Ausgleichsregelungen, da die Versetzungsbestimmungen der Hauptschule diese nicht aufführen.
§40 APO SI verweist auf §§ 22 Absatz 1, 25 Absatz 1 und 2.
§22 Absatz 1.2 verweist auf die §§ 25-29 und spricht von der Möglichkeit, dass nicht ausreichende Leistungen ausgeglichen werden können. Soweit steht da tatsächlich etwas von Ausgleichen. Aber!!
§40 verweist eindeutig auf §25 Absatz 1 und 2, und in diesen beiden Absätzen ist keine Rede von Ausgleichsmöglichkeiten! Auch für die restlichen Absätze gilt das.
Ausgleichsmöglichkeiten stehen zwar in § 26 (Realschule), dann §27 Gymnasium, §28 Gesamtschule und §29 Sekundarschule allerdings nicht. Aber hier zählt nur §28 Gesamtschule, der aber wieder verweist auf §40, und dann gilt obiges mit §§ 22 und 25.
Also bitte: die Abschlüsse ESA und EESA kennen keine Ausgleichsregelungen, da die Versetzungsbestimmungen der Hauptschule diese nicht aufführen.
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Re: Fehlermeldung Zeugnisdruck
Vergessen: bei 3 5en kann er aber mittels erfolgreicher Nachprüfung noch versetzt werden. Bei einer 6 darunter würde das entsprechende Fach ausscheiden, ansonsten sind aber alle Fächer mögliche Nachprüfungsfächer.
Vielleicht posten sie mal anonymisiert das Notenbild?
Vielleicht posten sie mal anonymisiert das Notenbild?
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