Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
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Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
Hallo zusammen,
eine Schülerin Klasse 10 des Gymnasiums ohne Versetzung verlässt die Schule und bekommt ein Abschlusszeugnis des Erweiterten Ersten Schulabschlusses.
Es werden auf dem Zeugnis keine Noten in Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften ausgewiesen, obwohl sie natürlich Noten in EK, GE, BI, etc hat. Auf den Zeugnissen der SuS mit Versetzung, also MSA, werden alle Noten wie EK, GE, BI, etc. ausgewiesen. Was ist zu tun, dass diese Noten auch auf dem EES ausgewiesen werden?
Viele Grüße
eine Schülerin Klasse 10 des Gymnasiums ohne Versetzung verlässt die Schule und bekommt ein Abschlusszeugnis des Erweiterten Ersten Schulabschlusses.
Es werden auf dem Zeugnis keine Noten in Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften ausgewiesen, obwohl sie natürlich Noten in EK, GE, BI, etc hat. Auf den Zeugnissen der SuS mit Versetzung, also MSA, werden alle Noten wie EK, GE, BI, etc. ausgewiesen. Was ist zu tun, dass diese Noten auch auf dem EES ausgewiesen werden?
Viele Grüße
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B. Statzner
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Re: Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
Hallo,
Sie müssen unter Akt. Halbjahr/Allgemeine Angaben diese Noten eintragen (Mitte der Seite) - Lernbereichsnote Naturwissenschaft und Gesellschaftslehre.
Sie müssen unter Akt. Halbjahr/Allgemeine Angaben diese Noten eintragen (Mitte der Seite) - Lernbereichsnote Naturwissenschaft und Gesellschaftslehre.
Viele Grüße
Torsten Engelke
Torsten Engelke
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Re: Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
Danke, aber muss ich dann einen Mittelwert aus den verschiedenen Gesellschaftswissenschaften bilden?
Viele Grüße
B. Statzner
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Re: Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
Ja, klar, sie müssen dann die Noten addieren und durch die Anzahl der Fächer teilen. Bei ungeraden Fächerzahlen einfach, bei gerader Fächerzahl sollten die Fachlehrer herbeigezogen werden.
Viele Grüße
Torsten Engelke
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Re: Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
Aus den VV zur APO SI zu Lernbereichsnoten:
Das sollte man der "Zeitökonomie in schwierigen Fällen" wegen schon vor der Zeugniskonferenz beauftragen.
Sie fragen also die Fachlehrkräfte, was Sie dort nun eintragen sollen.a) Die VV 41.1 zu § 41 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„41.1.1 Für die Vergabe des Erweiterten Ersten Schulabschlusses an Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ A der Hauptschule und des
entsprechenden Bildungsgangs der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 wird für die Lernbereiche Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Naturwissenschaften jeweils eine Gesamtnote gebildet. Die Lernbereichsnote wird von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern gemeinsam festgesetzt. Eine zusätzliche Benotung der Einzelfächer der Lernbereiche findet nicht statt.
Das sollte man der "Zeitökonomie in schwierigen Fällen" wegen schon vor der Zeugniskonferenz beauftragen.

mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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Re: Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
Wenn man aber gar nicht weiß, dass man das braucht, dann hilft das im Nachhinein auch nicht weiter. Ab nun wird die Kollegin sicherlich genau darauf achten.Das sollte man der "Zeitökonomie in schwierigen Fällen" wegen schon vor der Zeugniskonferenz beauftragen.
Viele Grüße
Torsten Engelke
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Re: Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
Wenn man das vorher nicht weiß, kann natürlich die Mittelstufenkoordination nicht vorher um ein Statement bitten, dann muss man das halt auf der Zeugniskonferenz diskutieren, das ist korrekt.
In der Regel empfiehlt es sich, die Noten vor der Zeugniskonferenz zu sichten. Dass beim aktuellen Notenbild keine Versetzung anliegt und daher eventuell ein (E)ESA auszustellen ist, dürfte ja ein paar Tage vor der ZK schon bekannt sein (an der Gesamtschule der Abteilungsleitung, am Gymnasium der Mittelstufenkoordination).
In der Regel empfiehlt es sich, die Noten vor der Zeugniskonferenz zu sichten. Dass beim aktuellen Notenbild keine Versetzung anliegt und daher eventuell ein (E)ESA auszustellen ist, dürfte ja ein paar Tage vor der ZK schon bekannt sein (an der Gesamtschule der Abteilungsleitung, am Gymnasium der Mittelstufenkoordination).
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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Re: Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
Wenn Sie damit meinen: die mathematische Mittelwertbildung ist jetzt gegessen und steht fest, im nächsten Jahr wird's anders gemacht - dann ist das aus schulrechtlicher Sicht falsch.
Notengebung muss immer ein persönlicher pädagogischer Akt sein. Die betroffenen Lehrkräfte müssen sich absprechen, zur Not telefonisch, und sich auf eine gemeinsame Note einigen.

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Re: Abschlusszeugnis Erweiterter Erster Schulabschluss
Ich meinte damit, dass sich die betroffenen KollegInnen ab jetzt sicherlich vorher zusammen setzen werden, um eine gemeinsame Note festzulegen und zwar vor der dann anstehenden Zeugniskonferenz.
Viele Grüße
Torsten Engelke
Torsten Engelke