Die Rechtsgrundlage sehe ich hier in der APO
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/ ... 5282785,20
§ 19 APO SI
4) Der Unterricht auf zwei Anspruchsebenen (Grundebene, Erweiterungsebene) beginnt in Mathematik und in Englisch in Klasse 7, in Deutsch in Klasse 8 oder in Klasse 9, in einem der Fächer Biologie, Physik oder Chemie in Klasse 9. In der ersten Klasse der Fachleistungsdifferenzierung beginnt der leistungsdifferenzierte Unterricht spätestens im zweiten Schulhalbjahr. Die Fachleistungsdifferenzierung kann in Form der Binnendifferenzierung in gemeinsamen Lerngruppen oder in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung (Grundkurse, Erweiterungskurse) erfolgen; in den jeweiligen Fächern können jahrgangsweise auch unterschiedliche Differenzierungsformen gewählt werden. Das Differenzierungskonzept ist Teil des Schulprogramms.
und dann hier im Erlass
https://bass.schule.nrw/20023.htm
4. Die VV zu § 19 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„19.4.1 Über die Zuweisung zu einer Anspruchsebene (Grundebene, Erweiterungsebene) in einem Fach entscheidet die Klassenkonferenz. Bietet die Schule Leistungsdifferenzierung in mehreren der naturwissenschaftlichen Fächer an, erfolgt die Zuweisung zu einem Fach nach Beratung der Eltern. Unabhängig davon, ob der leistungsdifferenzierte Unterricht in Form der Binnendifferenzierung oder in Kursen äußerer Fachleistungsdifferenzierung erfolgt, ist die Entscheidung im Zeugnis festzuhalten. Die Zuweisung zu einer Erweiterungsebene setzt mindestens befriedigende Leistungen voraus.
So lange im "Fach" also mindestens eine befriedigende Leistung vorliegt (hier steht nicht in welchem vorherigen Schuljahr?) kann die Klassenkonferenz diskutieren, mit welcher Grundlage sie möchte.
Ob das Verfahren, auf eine Leistung aus dem vor-vorherigen Schuljahr zurückzugreifen, rechtssicher ist, kann ich nicht beurteilen. Die Alternative, das Fach in der 9 anzufangen und dann erst im zweiten Halbjahr der 9 die Zuweisung vorzunehmen, was nach meiner laienhafter - dies ist keine Rechtsberatung - Lesung gehen dürfte, kommt mir bei einem Differenzierung, die Jahrgang 9 beginnt, jedoch sehr spät vor.
Relevant scheint hier, dass das gewählte Verfahren im Schulprogramm festgehalten wird.