Mitteilung über Chemie Zuweisung Gesamtschule

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Thomas F.
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Mitteilung über Chemie Zuweisung Gesamtschule

Beitrag von Thomas F. »

Hallo zusammen,

ich bin an meiner neuen Schule über geliebte "das haben wir schon immer so gemacht" gestolpert: :lol:

Chemie wird in Jg. 7 unterrichtet und ab Jahrgang 9 dann differenziert. Im Jg. 8 KEIN Chemie, daher Festlegung der Zuweisungen E - / G-Kurs Ende Jg. 7. Die Mitteilung erfolgt nach Jg. 8 als Zeugnisbemerkung, weil "man sich die Entwicklung in Bio und Physik anschauen möchte".
Eine Rechtsgrundlage dafür habe ich nicht finden können.

Und selbst wenn, wie bearbeitet man diese Erstzuweisung dann in Schild, wenn Chemie nicht im Fächerkanon 8 ist?

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße aus Lippe
Frodermann
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Re: Mitteilung über Chemie Zuweisung Gesamtschule

Beitrag von Frodermann »

Die Rechtsgrundlage sehe ich hier in der APO https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/ ... 5282785,20

§ 19 APO SI
4) Der Unterricht auf zwei Anspruchsebenen (Grundebene, Erweiterungsebene) beginnt in Mathematik und in Englisch in Klasse 7, in Deutsch in Klasse 8 oder in Klasse 9, in einem der Fächer Biologie, Physik oder Chemie in Klasse 9. In der ersten Klasse der Fachleistungsdifferenzierung beginnt der leistungsdifferenzierte Unterricht spätestens im zweiten Schulhalbjahr. Die Fachleistungsdifferenzierung kann in Form der Binnendifferenzierung in gemeinsamen Lerngruppen oder in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung (Grundkurse, Erweiterungskurse) erfolgen; in den jeweiligen Fächern können jahrgangsweise auch unterschiedliche Differenzierungsformen gewählt werden. Das Differenzierungskonzept ist Teil des Schulprogramms.
und dann hier im Erlass https://bass.schule.nrw/20023.htm
4. Die VV zu § 19 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„19.4.1 Über die Zuweisung zu einer Anspruchsebene (Grundebene, Erweiterungsebene) in einem Fach entscheidet die Klassenkonferenz. Bietet die Schule Leistungsdifferenzierung in mehreren der naturwissenschaftlichen Fächer an, erfolgt die Zuweisung zu einem Fach nach Beratung der Eltern. Unabhängig davon, ob der leistungsdifferenzierte Unterricht in Form der Binnendifferenzierung oder in Kursen äußerer Fachleistungsdifferenzierung erfolgt, ist die Entscheidung im Zeugnis festzuhalten. Die Zuweisung zu einer Erweiterungsebene setzt mindestens befriedigende Leistungen voraus.
So lange im "Fach" also mindestens eine befriedigende Leistung vorliegt (hier steht nicht in welchem vorherigen Schuljahr?) kann die Klassenkonferenz diskutieren, mit welcher Grundlage sie möchte.

Ob das Verfahren, auf eine Leistung aus dem vor-vorherigen Schuljahr zurückzugreifen, rechtssicher ist, kann ich nicht beurteilen. Die Alternative, das Fach in der 9 anzufangen und dann erst im zweiten Halbjahr der 9 die Zuweisung vorzunehmen, was nach meiner laienhafter - dies ist keine Rechtsberatung - Lesung gehen dürfte, kommt mir bei einem Differenzierung, die Jahrgang 9 beginnt, jedoch sehr spät vor.

Relevant scheint hier, dass das gewählte Verfahren im Schulprogramm festgehalten wird.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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JensSpeh
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Re: Mitteilung über Chemie Zuweisung Gesamtschule

Beitrag von JensSpeh »

Wir haben das leistungsdifferenzierte Fach von CH auf BI umgestellt. Da hatten wir dann tatsächlich das Problem, dass zu Beginn der Klasse 9 keine Zuweisung vorlag. Daraus ergab sich das nächste: Der Abschluss war nicht korrekt zu prognostizieren, da das vierte differenzierte Fach fehlte, was also bei der vorgeschriebenen Prognosemitteilung Probleme machte. Wir haben uns beholfen, indem wir zum ersten Quartal die Noten für eine provisorische Zuweisung nutzten. Toll war das nicht.
Ich würde da an der Stundentafel arbeiten, dass das Fach Biologie auf jeden Fall in Klasse 8 unterrichtet wird,
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Frodermann
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Re: Mitteilung über Chemie Zuweisung Gesamtschule

Beitrag von Frodermann »

Dem letzten Satz würde ich mich anschließen. Das Fach, dass man zuweisen möchte, sollte nach meinem Ermessen schon eine gewisse Wichtigkeit erhalten und die Zuweisung auf einem direkt vorhergehenden Unterricht beruhen - und die SuS sollten auch nicht wieder komplett neu mit dem Fach einsetzen. "Ein Jahr Pause" erscheint mir ja fast wie "wieder bei Null anfangen".
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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Kurosinski
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Re: Mitteilung über Chemie Zuweisung Gesamtschule

Beitrag von Kurosinski »

Thomas F. hat geschrieben: Dienstag 1. Juli 2025, 20:18 Und selbst wenn, wie bearbeitet man diese Erstzuweisung dann in Schild, wenn Chemie nicht im Fächerkanon 8 ist?
Auch bei uns wird die Differenzierung von Chemie auf Biologie geändert werden. In der Stundentafel gibt es regelmäßig Korrekturen, damit das differenzierte Fach im Halbjahr zuvor unterrichtet werden kann, um eine sinnvolle Differenzierung zu ermöglichen.

Möglicherweise ist es sinnvoll, die Differenzierungsvorschläge bereits in 7 in Schild aufzunehmen. Ob diese dann auch auf dem 7er Zeugnis erscheinen sollte? Aber ein Export über die Schild Schnittstelle müsste möglich sein. Diese Datei dann in HJ 2, JG 8 anpassen und einlesen.
Bin aber gerade nicht am PC und nicht sicher, ob ein Export / Import der Zuweisung möglich ist.
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