Keine erneute Versetzung

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Jessica Abels
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Keine erneute Versetzung

Beitrag von Jessica Abels »

Hallo,
folgendes Problem:
Schüler wurde nach dem 2. Halbjahr 23/24 von der 2. in die 3. Klasse versetzt. Im laufenden SJ 24/25 (2. Halbjahr) ist er allerdings freiwillig zurückgegangen. Nun darf er ja nicht erneut in Klasse 3 versetzt werden. Wie löse ich das in Schild? Wertungs- und Wiederholungshaken sind mMn richtig gesetzt, trotzdem erscheint in der Druckausgabe immer "wird in Klasse 3 versetzt". Danke!
Frodermann
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Re: Keine erneute Versetzung

Beitrag von Frodermann »

Ich frage noch einmal zum Sachverhalt nach:

2. Halbjahr 23/24 -> Klasse 2 nach Klasse 3, über den "Fingerknopf" "Sprung nach oben im laufenden Schuljahr".
Schuljahreswechsel nach 24/25, 1. Halbjahr, Schüler ist in Klasse 4.
"Rücktritt im laufenden Schuljahr" im 2. Halbjahr 24/25 in die ehemalige-Klasse-2-und-jetzt-Klasse-3 über den "Fingerknopf" funktioniert nicht.

Ist das soweit korrekt oder liegt das Problem woanders?

(Die Fingerknöpfe sind im Reiter Schüler -> Akt. Halbjahr, dann ganz rechts in der Kopfzeile neben der Auswahlliste der Lernabschnitte; im aktuellen Abschnitt können wir das nun für vergangene Lernabschnitte nicht mehr nachträglich nutzen.).

Diese Fingerschalter sind der richtige Weg, da die Schulauffbahn über die Lernabschnitte dann korrekt abgebildet wird. Falls das aber nicht gemacht wurde oder es andere Probleme gibt: Im Zweifel kann man in SchILD auch immer Klassen und Jahrgänge direkt zuweisen.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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Jessica Abels
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Re: Keine erneute Versetzung

Beitrag von Jessica Abels »

Schuljahr 23/24 = 2. Klasse im 2. Schulbesuchsjahr -> im Sommer Versetzung in Klasse 3
1. HJ Schuljahr 24/25 = 3. Klasse
2. HJ Schuljahr 24/25 = Rücktritt im laufenden SJ in Klasse 2 (über Fingerknopf abgebildet)

Jetzt bekommt der Schüler ein Zeugnis am Schuljahresende, auf dem ja jetzt eigentlich weder stehen darf, dass er im 3. Schulbesuchsjahr die 2. Klasse besucht (weil er ja nur einige Wochen die 2. Klasse besucht hat und nicht das dritte "Freijahr" in der Schuleigangsphase war) und er darf ja nicht erneut versetzt werden.
Den Versetzungsbemerk könnte ich händisch ändern wie ich herausgefunden habe, bei den Schulbesuchsjahren komme ich nicht weiter.

Danke für die Unterstützung!
Frodermann
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Re: Keine erneute Versetzung

Beitrag von Frodermann »

Es sind ja in der Tat drei Schulbesuchsjahre.

1. Jahr, 1. Klasse.
2. Jahr, 2. Klasse.
3. Jahr, 3. Klasse, dann zweite.

Was Sie eintragen ist das Feld "EP-Jahre" in den Individualdaten II, hier wird im Standard "2" aufgenommen, in diesem Fall müssen Sie "3" aufnehmen. Damit ist dann klar, dass es drei Schulbesuchsjahre sind, aber nur zwei auf die Vollzeitschulpflicht angerechnet werden. Diese "3" ist auch irgendwie an die weiterführende Schule weiterzugeben, damit die am Ende der 10 wissen, ob die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist oder nicht (das wird relevant, wenn man Ende kein Abschluss erreicht wurde und eventuell noch mal wiederholt werden darf oder nicht).

Schüler, die im dritten Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase verbleiben (weil sie die 1. oder 2. Klasse wiederholt haben), sind mit dem Statistikjahrgang E3 zu erfassen und hierüber kann SchILD zuordnen, dass die nur in der 2. Klasse sind, obwohl schon drei Schulbesuchsjahre laufen.

Ein "normaler" Schüler läuft dann über die vier Klassen mit den Statistikjahrgängen E1, E2, 03 und 04, während ein "Wiederholer" E1, E2, E3 (E1 und E2 entsprechend der 1. oder 2. Klasse, je nachdem, wo wiederholt wird) und dann mit E3 in der 2. Klasse im dritten Schuilbesuchsjahr erfasst wird.

Nutzen Sie die Ankreuzkompetenzzeugnisse, würde SchILD beim Erstellen fragen, ob für jemanden im E3-Jahrgang die Kompetenzen aus dem Jahrgang E2 geholt werden sollen.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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Jessica Abels
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Re: Keine erneute Versetzung

Beitrag von Jessica Abels »

Danke, soweit habe ich alles richtig eingetragen. Ich frage mich nur, ob E3 richtig ist, weil das Kind ja nicht in der Schuleingangsphase verblieben ist, sondern eigentlich in Klasse 3 versetzt wurde. Aber ich wüsste jetzt auch keine andere Möglichkeit es in Schild abzubilden.
Frodermann
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Re: Keine erneute Versetzung

Beitrag von Frodermann »

So wie ich die APO GS lese - und hier möchte ich anmerken, dass ich kein GS-Profi bin und auch natürlich keine Rechtsauskünfte erteilen kann - ist die Schuleingangsphase als "geht in die Klasse 1 und 2" definiert. Die Frage wäre demnach nicht, ob ein Schüler die SEP schon einmal verlassen hat, sondern darin ist - und da der Schüler die Klasse 2 besucht, ist er im dritten Schuljahr per Definition in der SEP.

Der Schüler hier hätte also die SEP verlassen, ist aber wieder zurückgekehrt und so lange nicht die Höchstverweildauer von drei Jahren in dieser erreicht ist, ist das auch zulässig.

§2 https://bass.schule.nrw/6181.htm
VV zu § 2

2.2 zu Absatz 2

Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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Re: Keine erneute Versetzung

Beitrag von Berkenheide »

Hallo,

ich würde den Schüler als E3 setzen.
Sie haben die Möglichkeit einen indiviuellen Versetzungsvermerk unten im Reiter setzen. (s. Abbildung)
Die rechtliche Überprüfung müssten Sie vornehmen.
Dateianhänge
Rückgang im laufenden Schuljahr.png
Rückgang im laufenden Schuljahr.png (60.23 KiB) 514 mal betrachtet
Freundliche Grüße
Nils Berkenheide

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Engelke
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Re: Keine erneute Versetzung

Beitrag von Engelke »

Ich möchte mich hier anschließen und dem Beitrag von Herrn Berkenheide voll zustimmen. Formulieren Sie einen geeigneten "Versetzungstext" (so wie oben angezeigt).
Viele Grüße
Torsten Engelke
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