Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

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WJohannsen
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Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von WJohannsen »

Liebe Kolleg:innen,

das Studium der BASS hat mir die Frage nicht sicher beantwortet, daher hätte ich gerne ihre / eure Expertise: Ein Abgänger (Gymnasium, 10. Klasse bzw. Vollzeitschulpflicht erfüllt) mit erreichtem Abschluss erhält ein Abschlusszeugnis. Soweit klar. Erhält er dennoch zusätzlich das "normale" Zeugnis? Ich wäre ja eher für nein (also nur Abschlusszeugnis), kann das aus der BASS aber nicht sicher begründen. In Fällen des Schulwechsels in der Sek I wird das Überweisungszeugnis ja auch zusätzlich ausgestellt, die Formulierungen "wird ausgestellt" und "erhält" sind aber vergleichbar...

Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
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sbrando
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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von sbrando »

Da sich die Vorschriften hier mitunter im SchulG und den APOen widersprechen bzw. uneindeutig sind, halten wir es so, dass wir in einem solchen Fall nur ein Abschlusszeugnis ausstellen. Es enthält ja alle relevanten Angaben, die auch ein normales Zeugnis enthielte (ohne Fehlstunden und ASV, aber das dürfte zu verschmerzen sein).
LG S. Brando
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D.Jakel
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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, die Formulierung lässt nach meinem Verständnis keinen Interpretationsspielraum, "... erhält ein Abgangszeugnis" bedeutet nicht "... erhält zusätzlich zum Zeugnis ein Abgangszeugnis". Das wäre explizit ausgeführt. Im Überweisungsfall wird bei uns auch für das jeweilige Halbjahr an der Schule nur ein Zeugnis ausgestellt. Insofern ziehen wir das erste Zeugnis wieder ein, wenn es im Nachgang zu einer Überweisung kommt.
mfG, D.Jakel
JensSpeh
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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von JensSpeh »

Genau, Herr Pfotenhauer hat hier mal klargestellt, dass das Überweisungszeugnis nur für unterjährige Schulwechsel gedacht ist, nich5t für Wechsel zum Halbjahr oder Schuljahresende.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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Uli Dierkes
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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von Uli Dierkes »

JensSpeh hat geschrieben: Donnerstag 26. Juni 2025, 12:15 Überweisungszeugnis nur für unterjährige Schulwechsel
... und zudem nur für den Wechsel noch schulpflichtiger Schüler in eine andere Schule der Sekundarstufe I.
Ein erreichter Abschluss nach absolvierter Klasse 10 berechtigt normalerweise nicht zum Übergang in eine andere Sek.I-Schule, sondern nur zu einer Schule des Sekundarbereichs II (Berufskolleg) bzw. bei qualifiziertem Abschluss zu einer Oberstufenschule (Gym oder Gesamtschule); hierzu wird kein Überweisungszeugnis benötigt, sondern das Abschlusszeugnis..
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
WJohannsen
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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von WJohannsen »

D.Jakel hat geschrieben: Donnerstag 26. Juni 2025, 12:02die Formulierung lässt nach meinem Verständnis keinen Interpretationsspielraum
Tja, so kann man vermeintlich eindeutige Aussagen doch unterschiedlich interpretieren... So steht in der APO-SI ja nicht "...erhält ein Überweisungszeugnis", sondern "...wird ein Überweisungszeugnis ausgestellt" - deutlicher Unterschied! Das machen wir, händigen das aber nicht dem Schüler aus, sondern übersenden es der aufnehmenden Schule.

Und woraus leitet sich ab, dass das Überweisungszeugnis nur unterjährig ausgestellt wird? Hier sähe ich keinen Interpretationsspielraum, denn sonst stünde das ja so in der APO!
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
WJohannsen
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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von WJohannsen »

P.S.: §7 APO-SI
(1) Die Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des Schulhalbjahres und zum Ende des Schuljahres Zeugnisse [...]
(5) Die Schülerin oder der Schüler erhält eine individuelle Lern- und Förderempfehlung [...]

Ist dann die Lern- und Förderempfehlung auch statt des Zeugnisses? Da steht ja auch nicht "erhält zusätzlich zum Zeugnis eine individuelle Lern- und Förderempfehlung"... ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Kurosinski
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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von Kurosinski »

Gesetz ist doch oberhalb Verordnung, oder?
§ 49
Zeugnisse,
Bescheinigungen über die Schullaufbahn

(1) Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn.
Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, erhalten

1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde,
2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird,
3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.
Auf die Ausgangsfrage bezogen:
Abgänger mit Erfüllung der Schulfplicht erhält ein Abschlusszeugnis. Kein weiteres.

Da würde ich aber eine Frage ergänzen:
An unserer Gesamtschule, gibt es den ein oder anderen Schüler, der in Klasse 10 keine/kaum Leistungen oder viele Minderleistungen erreicht hat.
Daher erhält dieser keine Abschlusszeugnis EESA, sondern in 10 nur ein Abgangszeugnis (teilweise kaum benotbar).
Diese SuS haben aber in Klasse 9 natürlich nur das "normale" Zeugnis erhalten. Sollten diese (für die Bewerbung) zusätlich zum 10er Abgang noch ein 9er Abschlusszeugnis mit ESA (und dann besseren Noten) erhalten? Oder bleibt nur das "kleine Zeugnis aus 9" für Bewerbungen?
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Uli Dierkes
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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von Uli Dierkes »

Ich würde für richtig halten:
Abgangszeugnis 10 mit Bemerkung über den in Jg. 9 / Schuljahr xy erreichten Abschluss.
Bei Bewerbungen kann der Schüler dann das Abgangszeugnis und daneben das 9er-Zeugnis vorlegen.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
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sbrando
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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Beitrag von sbrando »

Kurosinski hat geschrieben: Donnerstag 26. Juni 2025, 15:32 [...]
§ 49
Zeugnisse,
Bescheinigungen über die Schullaufbahn

(1) Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn.
Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, erhalten

1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde,
2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird,
3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.
[...]

Da würde ich aber eine Frage ergänzen:
An unserer Gesamtschule, gibt es den ein oder anderen Schüler, der in Klasse 10 keine/kaum Leistungen oder viele Minderleistungen erreicht hat.
Daher erhält dieser keine Abschlusszeugnis EESA, sondern in 10 nur ein Abgangszeugnis (teilweise kaum benotbar).
Diese SuS haben aber in Klasse 9 natürlich nur das "normale" Zeugnis erhalten. Sollten diese (für die Bewerbung) zusätlich zum 10er Abgang noch ein 9er Abschlusszeugnis mit ESA (und dann besseren Noten) erhalten? Oder bleibt nur das "kleine Zeugnis aus 9" für Bewerbungen?
Wieso bekommen denn Schüler, die nach der 10 gehen überhaupt ein Abgangszeugnis? Sie haben doch richtig zitiert, dass ein solches nur dann zum Zuge kommt, wenn die Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird. Das ist doch gar nicht der Fall, da diese Schüler ja einen Abschluss haben.
Ergo: Abschlusszeugnis und Bemerkung, dass die Bedingungen für dessen Zuerkennung in einem anderen Schuljahr vorlagen.
Kurosinski hat geschrieben: Donnerstag 26. Juni 2025, 15:32 Gesetz ist doch oberhalb Verordnung, oder?
Das hatten wir an anderer Stelle ja auch schonmal; damals ging es um die Frage, ob Schulwechsler in der Oberstufe ein Überweisungszeugnis brauchen, die APO-GOSt aber keines vorsieht. Auch sieht die APO-GOSt genau genommen nur ein Abschlusszeugnis vor, das Abiturzeugnis. Ansonsten gibt es nur Abgangszeugnisse, auch für solche Schüler mit MSA und FHR...

Und noch eine Kuriosität: Welches Zeugnis bekommt nach der Rechtslage ein Wiederholer in Klasse 10, der die Schule wechselt. Hat die Schulpflicht erfüllt, hat einen Abschluss, ergo Abschlusszeugnis nach Abs. 1, oder... Absatz 3 sagt allerdings, es müsste ein Überweisungszeugnis sein, weil unterjähriger Schulwechsel. Muss jetzt beides sein oder reicht eins? Wir haben dann mit Schulleitung gemeinsam interpretiert, dass mit "die Schule verlassen" nicht gemeint ist, dass diese, unsere Schule verlassen wird, weil der Schüler an anderer Stelle nahtlos weitermacht, sondern, dass "die Schule" als "das Gymnasium" oder "die Sek. I" im weiteren Sinne zu verstehen ist und nur ein Überweisungszeugnis ausgestellt, auf dem der erreichte ESA dokumentiert war. Ob das nun richtig ist, geht aus der Vorschrift leider nicht eindeutig hervor...
LG S. Brando
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