Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP

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sbrando
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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP

Beitrag von sbrando »

JensSpeh hat geschrieben: Montag 23. Juni 2025, 14:17 Interessant. Aber wie wirkt sich die Verschlankung im Bereich der ZP10 auf die Oberstufe aus???
Das ist für mich vollkommen unklar.
Wahrscheinlich wirkt sich das weder auf die Oberstufe noch auf irgendwas anderes aus, weil die ZP-Abweichprüfungen eine absolute Ausnahmeerscheinung sind, aber Hauptsache man kann hinterher behaupten, man sei den Kollegien bei der Entlastung entgegengekommen ;) .
LG S. Brando
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JensSpeh
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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP

Beitrag von JensSpeh »

sbrando hat geschrieben: Montag 23. Juni 2025, 16:03
JensSpeh hat geschrieben: Montag 23. Juni 2025, 14:17 Interessant. Aber wie wirkt sich die Verschlankung im Bereich der ZP10 auf die Oberstufe aus???
Das ist für mich vollkommen unklar.
Wahrscheinlich wirkt sich das weder auf die Oberstufe noch auf irgendwas anderes aus, weil die ZP-Abweichprüfungen eine absolute Ausnahmeerscheinung sind, aber Hauptsache man kann hinterher behaupten, man sei den Kollegien bei der Entlastung entgegengekommen ;) .
Dann brauchen wir also nur noch eine äußerst komplexe Formel, wie wir dann die Endnote berechnen.
Bei 2 und 5 z.B. kann der Schüler leicht eine 3 erreichen, aber auch die 4. Pragmatisch wäre ja, dass dann der Fachlehrer wieder entscheidet (da ja eine Abweichung von einer Note vorliegt!), welche er gibt. :lol:
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Michael
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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP

Beitrag von Michael »

sbrando hat geschrieben: Montag 23. Juni 2025, 13:37
JensSpeh hat geschrieben: Montag 23. Juni 2025, 13:21 Den Fall möchte ich dann nachweisbar dokumentiert sehen ;-)
Ich auch. Das mit der freiwilligen mündlichen Prüfung kann sich nur ein Jurist ohne jegliches Zahlenverständnis ausgedacht haben, weil das in fast allen realistischen Fällen (Vor- bzw. Prüfungsnote wird um höchstens eine Note über- oder unterboten) zu keiner Veränderung führen wird (8/10 Fälle) und die verbleibenden zwei nicht die wahrscheinlichsten sind...

P.S.: Immerhin werden die verpflichtenden Prüfungen ja zukünftig ganz abgeschafft (siehe https://www.schulministerium.nrw/system ... g_gost.pdf, Seite 18).
Wow, war mir noch nicht bekannt. Spannend, wann man dies als Schule erfährt.
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