Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
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Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
Ein Schüler hat z.B. in der Vornote eine 4, in der ZP eine 5. Eine mündliche Prüfung (zur Notenverbesserung) ist laut APO SI, §34 nicht vorgesehen.
Trotzdem kann man in Schild eine MP anklicken, es erscheint die Meldung: "Eine freiwillige mündliche Prüfung ist nur dann möglich, wenn der Erwerb des Abschlusses gefährdet ist, eine reine Abweichungsprüfung ist nicht möglich."
Diese Möglichkeit (MP bei Gefährdung des Abschlusses) ist mir unbekannt, kann hier jemand Auskunft geben (wir sind GY)?
Eine "Gefährdung" ist auch ein weiter Begriff ...
Es ist übrigens möglich, nach dem "OK" eine MP-Note einzugeben, Schild rechnet auch brav eine Endnote aus!
Trotzdem kann man in Schild eine MP anklicken, es erscheint die Meldung: "Eine freiwillige mündliche Prüfung ist nur dann möglich, wenn der Erwerb des Abschlusses gefährdet ist, eine reine Abweichungsprüfung ist nicht möglich."
Diese Möglichkeit (MP bei Gefährdung des Abschlusses) ist mir unbekannt, kann hier jemand Auskunft geben (wir sind GY)?
Eine "Gefährdung" ist auch ein weiter Begriff ...
Es ist übrigens möglich, nach dem "OK" eine MP-Note einzugeben, Schild rechnet auch brav eine Endnote aus!
Gruß,
Johannes Blum
Johannes Blum
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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
Für SchILD3 kann ich den letzten Teil bestätigen, die Meldung vorher kommt aber nicht. Ich kann dort komplett ohne "Warnhinweis" die mdl. Prüfungen anhaken, benoten und eine Endnote ermitteln lassen.
P.S.: Ich habe dazu gerade ein entsprechendes Issue für SchILD3 erstellt. Bei SchILD2 wird sich an dieser Meldung voraussichtlich nichts mehr ändern.
P.S.: Ich habe dazu gerade ein entsprechendes Issue für SchILD3 erstellt. Bei SchILD2 wird sich an dieser Meldung voraussichtlich nichts mehr ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
Vielen Dank, Herr Johannsen!
Für meine Begriffe sollte es gar nicht möglich sein, in diesen Fällen eine mündl. Prüfung anzusetzen, auch nicht in Schild3, sehe ich das richtig?
Für meine Begriffe sollte es gar nicht möglich sein, in diesen Fällen eine mündl. Prüfung anzusetzen, auch nicht in Schild3, sehe ich das richtig?
Gruß,
Johannes Blum
Johannes Blum
- sbrando
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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
So ist es. Bei einer Abweichung um eine Note ist keine mündliche Prüfung vorgesehen; hier bestimmt der Fachlehrer in Abstimmung mit dem Zweitkorrektor die Abschlussnote (vgl. § 34 APO-S I).Johannes Blum hat geschrieben: Montag 23. Juni 2025, 10:46 Vielen Dank, Herr Johannsen!
Für meine Begriffe sollte es gar nicht möglich sein, in diesen Fällen eine mündl. Prüfung anzusetzen, auch nicht in Schild3, sehe ich das richtig?
LG S. Brando
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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
Der Haken hat schon (leider) immer in Schild2 nicht richtig funktioniert. Insofern wäre es wünschenswert, wenn er es dann in Schild3 macht. Hoffentlich setzt er sich auch nicht bei einer Verbesserung um zwei Noten in der ZP. Warum gibt es für diesen Fall überhaupt eine Übersicht, wie sich die Noten entwickeln würde? Da fasst man sich an den Kopf...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 

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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
Nun, bei Vornote 6, Prüfungsnote 4 und mdl. Prüfung 1 ist doch eine Verbesserung auf 4 möglich!
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
Den Fall möchte ich dann nachweisbar dokumentiert sehen 

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- sbrando
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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
Ich auch. Das mit der freiwilligen mündlichen Prüfung kann sich nur ein Jurist ohne jegliches Zahlenverständnis ausgedacht haben, weil das in fast allen realistischen Fällen (Vor- bzw. Prüfungsnote wird um höchstens eine Note über- oder unterboten) zu keiner Veränderung führen wird (8/10 Fälle) und die verbleibenden zwei nicht die wahrscheinlichsten sind...JensSpeh hat geschrieben: Montag 23. Juni 2025, 13:21 Den Fall möchte ich dann nachweisbar dokumentiert sehen![]()
P.S.: Immerhin werden die verpflichtenden Prüfungen ja zukünftig ganz abgeschafft (siehe https://www.schulministerium.nrw/system ... g_gost.pdf, Seite 18).
LG S. Brando
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Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
Vielleicht ein genialer Chaot mit hohen Fehlzeiten ...JensSpeh hat geschrieben: Montag 23. Juni 2025, 13:21 Den Fall möchte ich dann nachweisbar dokumentiert sehen![]()

Re: Freiwillige mündliche Prüfung zur Notenverbesserung ZP
Interessant. Aber wie wirkt sich die Verschlankung im Bereich der ZP10 auf die Oberstufe aus???
Das ist für mich vollkommen unklar.
Das ist für mich vollkommen unklar.
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