Zeugnisnote bei Wechsel von Reli zu PP im laufenden Halbjahr
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Re: Zeugnisnote bei Wechsel von Reli zu PP im laufenden Halbjahr
Ich persönlich würde den Fall genau so handhaben wie bei einem Schulwechsel zur selben Zeit des Halbjahres. Da müsste der Religionslehrer auch eine Note für das Überweisungszeugnis erteilen und der nachfolgende Kollege müsste die Noten angemessen berücksichtigen. Wenn also Religion das zu Beginn des Halbjahres gewählte Fach war, dann sind die Leistungen darin zu erfassen.
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Re: Zeugnisnote bei Wechsel von Reli zu PP im laufenden Halbjahr
Vielen Dank für die Rückmeldung, Herr Raffenberg.
Ich habe jetzt übrigens einen Kommentar zum Schulgesetz für §31(6) gefunden, dort heißt es:
falls Befreiung vor Versetzungskonferenz:
- Entfall der Versetzungserheblichkeit (positiv wie negativ) Begr.: Schwächen haben in nächsthöherer Klasse keinen bestimmenden Einfluss
- Liegt die Voraussetzung einer Benotung aufgrund der erbrachten Leistungen vor, erhält der Schüler eine Note mit Zusatz über die Teilnahmedauer
- auch in Abschluss-, Abgangs-, Ü-Zeugnissen
Ich habe jetzt übrigens einen Kommentar zum Schulgesetz für §31(6) gefunden, dort heißt es:
falls Befreiung vor Versetzungskonferenz:
- Entfall der Versetzungserheblichkeit (positiv wie negativ) Begr.: Schwächen haben in nächsthöherer Klasse keinen bestimmenden Einfluss
- Liegt die Voraussetzung einer Benotung aufgrund der erbrachten Leistungen vor, erhält der Schüler eine Note mit Zusatz über die Teilnahmedauer
- auch in Abschluss-, Abgangs-, Ü-Zeugnissen
Mit freundlichen Grüßen
M. W.
M. W.