Ich nehme senile Narrenfreiheit in Anspruch.

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Ich nehme senile Narrenfreiheit in Anspruch.
.Dabei sind die neuen Vornamen oder Namen, das Ausstellungsdatum des ursprünglichen Zeugnisses
sowie die Angaben „Siegel der ...” (Schule oder Behörde) und „gezeichnet ...” (anstelle der
Unterschrift) einzusetzen und folgender Zusatz aufzunehmen:
„Diese Ausfertigung tritt an die Stelle des ...-Zeugnisses vom ...”
Der Zusatz ist mit Unterschrift und Siegel der Schule oder Behörde, die die Zweitausfertigung
ausstellt, und mit dem Datum der Ausstellung der Zweitausfertigung zu versehen
Ganz einfach: Auf Zweitschriften werden die ursprünglich vorhandenen Unterschriften nicht neu geleistet, stattdessen wird mit "gez. Mustermann" kenntlich gemacht, dass auf der Erstausfertigung eine Unterschrift von Herrn/Frau Mustermann zu finden war. Dies wird wiederum durch den aktuellen Schulleiter in dem Zusatzvermerk "Diese Ausfertigung tritt an die Stelle der Urkunde vom ... Siegel, Stadt, den ..., Unterschrift aktuelle Schulleitung" (vgl. https://bass.schule.nrw/15329.htm) beurkundet.Frodermann hat geschrieben: Montag 19. Mai 2025, 15:54 Meine Frage wäre noch: wer ist "gezeichnet" und wer "Unterschrift"? "Unterschrift" beim Zusazu müsste wohl die SL sein, "gezeichnet" auch oder die Verwaltungskraft - oder gar nichts?