Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

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gweiss
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Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von gweiss »

Hallo zusammen,

wir haben aktuell den Fall, dass ein ASZ aufgrund einer Änderung des Geschlechts neu ausgestellt werden soll. Seitens der Bezirksregierung (Köln) gibt es die explizite Anweisung, dass ein Zusatz der folgenden Art erforderlich ist:

"Diese Ausfertigung tritt an die Stelle der Urkunde vom XX.XX.XXXX vgl. BASS 12-65 Nr. 6 Ziffer 6.2"

Diesen Zusatz sollen die heute Verantwortlichen (Schulleitung + X) mit heutigem Datum unterschreiben.

Habt ihr das (für die Berufsschule) schon mal umgesetzt? Ergänzt man dann die damals Verantwortlichen um den zitierten Passus? Falls es die Gleichverantworlichen sind stehen dort dann ggfs. 2x die gleichen Personen/Unterschriften. 2x mit Siegel? Oder nur 1x Siegel?

Vielleicht hat sich jemand schon mal mit der Thematik auseinandergesetzt, daher dachte ich, dass ich das Thema mal einbringe.
Viele Grüße
Gerrit Weiß
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GE Schwerte
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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von GE Schwerte »

gweiss hat geschrieben: Mittwoch 7. Mai 2025, 15:54 Seitens der Bezirksregierung (Köln) gibt es die explizite Anweisung, dass ein Zusatz der folgenden Art erforderlich ist:
"Diese Ausfertigung tritt an die Stelle der Urkunde vom XX.XX.XXXX vgl. BASS 12-65 Nr. 6 Ziffer 6.2"
Das ist ein wenig schwammig. Wer ist "die Bezirksregierung"?
Und wie ist diese Anweisung erfolgt? Per Telefonat? Durch ein Rundschreiben? Per TikTok-Video?

"Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung ungemein", pflegte mein Jura-Prof vor 25 Jahren zu sagen.

Und in der zitierten BASS-Stelle 12-65 Nr.6 ist es eindeutig:
"Zeugnisse, die [...] zerstört oder abhandengekommen sind, können ersetzt werden." (Auslassung in Klammern von mir).

Das Zeugnis ist ja eben nicht abhandengekommen, sondern soll mit neuem Namen ausgestellt werden.

Und wenn Sie nun einen solchen Zusatz auf die Neuausstellung schreiben, verstoßen Sie offensichtlich
und vorsätzlich(!) gegen das "Offenbarungsverbot". Das stand früher in §5 des Transsexuellengesetzes,
nun steht es seit 2024 im "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)" in §13.
Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__13.html

In der Regel stehen Bundesgesetze über Ansichten der Bezirksregierungen, aber ich bin kein Kölner. ;)

Sie finden im Forum weitere (aber ältere) Infos hier:
viewtopic.php?p=33999
und hier:
viewtopic.php?t=4907

Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt. Dies ist keine Rechtsberatung.
Ich(!) würde mir dennoch schriftlich(!) vom Justiziar der BR die Anweisung einholen,
ausdrücklich gegen §13 SBGG handeln zu sollen.

Berichten Sie uns, wie es ausgegangen ist.

"Es ziemt dem Untertanen nicht, die Handlungen der Obrigkeit an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen." Gustav von Rochow, preußischer Minister :D
gweiss
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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von gweiss »

Update: Die Anweisung wurde auf Anfrage der Schulleitung per Email von der Bezirksregierung erteilt. Ob man mit diesem Zusatz gegen das "Offenbarungsverbot" verstößt, ist eine Vermutung, die ich zwar plausibel nachvollziehen kann - letztlich wird das aber durch die Rechtsabteilung der BR geprüft und anders entschieden worden sein, denn sonst würde dieser Formulierungsvorschlag nicht schriftlich bei uns eingegangen sein. Insofern ist also unsere Vorgehensweise, den Zeugnisreport durch den oben zitierten Zusatz zu ergänzen.

Idee: Wir werden vielleicht in Zukunft häufiger mit Neuausstellungen aufgrund der Änderung des Geschlechts konfrontiert sein. Vielleicht kann man das irgendwie in die Datenbank / die Reports einbauen, so dass sich ein rechtskonformer Passus automatisiert ergänzt?!?
Viele Grüße
Gerrit Weiß
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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von Jochen Torspecken »

Dann müsste der Report erkennen können, ob es sich um eine Neuausfertigung handelt. Dafür sehe ich kein universelles Kriterium.
Einfacher wäre ein klassischer Stempel mit dem entsprechenden Text. (Haben wir für Zweitschriften.)
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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von Frodermann »

Ohne Rechtsprofi zu sein: der Passus verstößt so wie ich das Laie interpretiere nun ja nicht gegen das Offenbarungsverbot, es wird ja nur der allgemeine Passus für "Neuaustellungen als Ersatz nach BASS" verwendet. Da dann als Arbeitgeber drauf zu schließen, dass wohl zwangsläufig eine Geschlechtsänderung vorgenommen worden sein muss erscheint mir so naheliegend nicht.

Kommt dieser Fall häufiger vor, könnte man sich überlegen, einen Report zu erstellen, der der Vorgabe für die Neuaustellungen entspricht, den man dann als neuen Subreport einfach in die Zeugnisformulare an passender Stelle einbaut. Oder man hat das als Kopiervorlage, die man dann zuerst auf das passende Blatt kopiert, auf das dann das Zeugnis gedruckt wird.

Alternativ ist die Empfehlung mit dem Stempel vermutlich in der Realität sehr gut umsetzbar.
mit freundlichen Grüßen
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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von Jochen Torspecken »

Frodermann hat geschrieben: Freitag 16. Mai 2025, 09:01 Kommt dieser Fall häufiger vor, könnte man sich überlegen, einen Report zu erstellen, der der Vorgabe für die Neuaustellungen entspricht, den man dann als neuen Subreport einfach in die Zeugnisformulare an passender Stelle einbaut.
Wir haben am BK ca. 80-90 Zeugnisformulare. Das ist eine Menge Arbeit, da von jedem noch eine weitere Version zu pflegen.
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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von GE Schwerte »

gweiss hat geschrieben: Freitag 16. Mai 2025, 08:18 Update: Die Anweisung wurde auf Anfrage der Schulleitung per Email von der Bezirksregierung erteilt.
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Ich halte auch den klassischen Stempel für die Ausfertigungen von Ersatzzeugnissen für
die einfache und praktikable Lösung. Unser Sekretariat wäre mit dem Neudruck eines alten
Zeugnisses aus Schild komplett überfordert. (Welches Formular aus welchem Jahr für welchen Abschluss?)
So geht eine der Damen ins Archiv, macht eine Fotokopie der dort abgehefteten Zweitschrift, stempelt
die Kopie und stellt die Zweitschrift wieder ins Archiv - bis zum nächsten mal.
Dem Antragsteller ist schnell geholfen - und die Schild-Tätigen müssen sich nicht darum kümmern.


Hier ging es jedoch nicht um eine Ersatzausstellung eines verlorenen Zeugnisses, sondern
um die Neuausstellung eines Dokuments. Dazu ist das alte Dokument einzuziehen und
von der neuen Version muss auch eine Zweitschrift ins Archiv wandern.

Da halte ich die zitierte Vorgehensweise der Hochschulrektorenkonferenz für angemessener.

Aber: „Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet die Schule.“
Dieser Satz ist so wichtig, dass er gleich in 2 Vorschriften steht: §59 Schulgesetz und §20 ADO.
Und wenn ihr Schulleiter dann so entscheidet, dann stempeln Sie halt die Neuausstellung.
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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von Uli Dierkes »

Als guter "Öffentlich Bediensteter" und auf Sicherheit bedachter Bürger können Sie Ihre rechtlichen Bedenken ja schriftlich einreichen oder zu Protokoll geben. Dann sind Sie von aller Schuld freigestellt. :x
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von GE Schwerte »

Uli Dierkes hat geschrieben: Freitag 16. Mai 2025, 10:35 Als guter "Öffentlich Bediensteter" und auf Sicherheit bedachter Bürger können Sie Ihre rechtlichen Bedenken ja schriftlich einreichen oder zu Protokoll geben.
Herr Dierkes weiß, wie man sich beliebt macht. :lol:
Frodermann
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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts

Beitrag von Frodermann »

Jochen Torspecken hat geschrieben: Freitag 16. Mai 2025, 10:17
Frodermann hat geschrieben: Freitag 16. Mai 2025, 09:01 Kommt dieser Fall häufiger vor, könnte man sich überlegen, einen Report zu erstellen, der der Vorgabe für die Neuaustellungen entspricht, den man dann als neuen Subreport einfach in die Zeugnisformulare an passender Stelle einbaut.
Wir haben am BK ca. 80-90 Zeugnisformulare. Das ist eine Menge Arbeit, da von jedem noch eine weitere Version zu pflegen.
Daher denke ich, dass die Stempellösung am gangbasten ist... bei uns haben wir nicht so viele Formulare und Neuaustellungen kommen ohnehin nur selten vor, da würde ich vermutlich in der Tat über den Subreport gehen und im Bedarf eine Kopie des Formulars erzeugen.
mit freundlichen Grüßen
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