der "Erlass zum Verfahren der Übermittlung von Daten nach Maßgabe des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW" hat sich geändert. Es gibt dadurch auch Änderungen für den Export zum BAN-Portal. Im Wesentlichen:
Wird es eine aktualisierte Schild-Version geben, die diesen Export ermöglicht?Die Schulen müssen nun auch die Jahrgangsstufe übermitteln, in der sich der identifizierte junge Mensch jeweils befindet. Berufskollegs müssen darüber hinaus auch den korrespondierenden Bildungsgang übermitteln.
Mit freundlichem Gruß
Michael Schiffer