Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

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GE Schwerte
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Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von GE Schwerte »

Ein eher formales Problem:

Ich habe gerade eine Beschwerde über einen Ausdruck "Formular 5b Ergebnis ZAA" bekommen:

Ein Schüler hat in der Q-Phase (speziell in Q2.2) zuviel Defizite eingefahren und
auch nicht genügend Punkte im Block I erreicht.

Schild berechnet nun bei der Zulassungsberechnung keine Punktsummen, keine Anzahl
der LK- und GK-Defizite unten auf dem Teil "Auswertung" der Registerkarte "Abitur".
(Bild 1).

Und weil dort keine Werte stehen, kommen sie auch nicht auf das Formular Anlage 5b. (Bild 2)
Ich weiß, dass der Schüler Anlage 10 bekommt, aber der ZAA möchte auch ein schönes
Blatt mit den Punktsummen für den nichtzugelassenen Schüler haben.

Ich wollte zwar fragen, wie ich das lösen kann, habe aber gerade die Lösung selbst gefunden,
und teile sie hier für Kollegen mit dem gleichen Problem:

Beim Schüler auf der Abi-Karte den Haken bei "Belegungsfehler [...] ignorieren" setzen,
Button "Kurse algor. markieren" drücken, Haken wieder entfernen.

Danach sieht auch die Anlage 5b besser aus.

PS: Sehe ich das richtig, dass Anlage 5b nicht unterschrieben wird?
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Falko Müller
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Re: Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von Falko Müller »

Vielen Dank für diesen hilfreichen Tipp. Ich habe mich schon oft geärgert, dass bei Nichtzulassung die Auswertung leer bleibt.
Freundliche Grüße
Falko Müller
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Falko Müller
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Re: Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von Falko Müller »

GE Schwerte hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 14:14 PS: Sehe ich das richtig, dass Anlage 5b nicht unterschrieben wird?
Die Frage wird bei uns jedes Jahr wieder diskutiert.... Leider kenne ich die abschließende Antwort nicht. Die Vorlage sieht mE so aus, als müsse sie unterschrieben werden. Schließlich werden die Noten des letzten Kursabschnitts nur hier angegeben und es gibt eine Rechtsbehelfsbelehrung. Andererseits steht in der Apo-Gost nur: "Die Zulassung wird gemäß Anlage 5b dokumentiert." (VV zu §30(2))
Freundliche Grüße
Falko Müller
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Uli Dierkes
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Re: Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von Uli Dierkes »

GE Schwerte hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 14:14dass Anlage 5b nicht unterschrieben wird?
… ist richtig, denn sie ist kein Zeugnis.
Es spricht m.E. aber nichts dagegen, wenn Sie eine Unterschriftenzeile hinzubasteln. Dort könnte dann der Oberstufenleiter oder der zuständige Beratungslehrer unterschreiben. Gibt dem Schüler vielleicht ein besseres Gefühl.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
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sbrando
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Re: Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von sbrando »

Uli Dierkes hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 15:08
GE Schwerte hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 14:14dass Anlage 5b nicht unterschrieben wird?
… ist richtig, denn sie ist kein Zeugnis.
Das ist natürlich nicht richtig! Anlage 5b wird durch den Vorsitzenden des ZAA (i. d. R. der Schulleiter) unterschrieben. Dafür gibt ein entsprechendes Unterschriftsfeld...

Zusätzlicher Hinweis:
Es ist absolut richtig, dass überall Nullen stehen, da die Überschrift lautet "Zur Zulassung angerechnete Punkte"! Da jemand der nicht zugelassen ist, keine Zulassung hat, werden auch keine Punkte angerechnet...
LG S. Brando
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Re: Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von M. Plümper »

sbrando hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 15:48 Zusätzlicher Hinweis:
Es ist absolut richtig, dass überall Nullen stehen, da die Überschrift lautet "Zur Zulassung angerechnete Punkte"! Da jemand der nicht zugelassen ist, keine Zulassung hat, werden auch keine Punkte angerechnet...
Woher weiß man denn, ob wer nicht zu gelassen ist, wenn man keine Kurse auswählt und deren Summe berechnet? Wahrscheinlich gar nicht.

Die APO-GOSt gibt vor, was eingebracht werden muss (§28) und stellt dann in §29 (insbesondere unter (3)) die Bedingungen daran. Ergo müssen die 35 Kurse markiert werden, die dafür die Basis bildeten und die Abiturseite bleibt nicht leer. Ich muss ja dokumentieren auf welcher Basis die Nichtzulassung erfolgt.

Im übrigen werten einige Formulare aus, was dort als Grund der Nichtzulassung ist (§29 (3) Nr. 1 oder 2). Das setzt eine Berechnung voraus.
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sbrando
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Re: Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von sbrando »

M. Plümper hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 17:24 Woher weiß man denn, ob wer nicht zu gelassen ist, wenn man keine Kurse auswählt und deren Summe berechnet? Wahrscheinlich gar nicht.

Die APO-GOSt gibt vor, was eingebracht werden muss (§28) und stellt dann in §29 (insbesondere unter (3)) die Bedingungen daran. Ergo müssen die 35 Kurse markiert werden, die dafür die Basis bildeten und die Abiturseite bleibt nicht leer.
Nur um das klarzustellen: Dem widerspreche ich gar nicht. In dem Post von GE Schwerte ging es aber ja um die Frage nach Anlage 5b. Und letztere sieht ja keine Begründung für die Nichtzulassung vor, sondern führt auf, welche Punkte zur - in diesem Fall nicht vorhandenen - Zulassung angerechnet wurden. Das sind bei Nichtzulassung eben keine.
M. Plümper hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 17:24 Ich muss ja dokumentieren auf welcher Basis die Nichtzulassung erfolgt.

Im übrigen werten einige Formulare aus, was dort als Grund der Nichtzulassung ist (§29 (3) Nr. 1 oder 2). Das setzt eine Berechnung voraus.
Auch da bin ich Ihrer Meinung; das sieht ja z. B. die Niederschrift für die erste Konferenz des ZAA für das Schülerstammblatt unter 4. explizit vor. SchILD gibt eine entsprechende Begründung ja auch im Protokoll entsprechend aus, wenn man versucht, die Zulassung zu berechnen. Aber auch das war nicht die Frage...

Wo ich allen Vorrednern ebenfalls recht gebe: Anlage 5b ließe sich sicherlich entsprechend umgestalten, sodass sie sinnvoller daher kommt und eine Begründung für eine Nichtzulassung aufnimmt. Das ist aber nicht an uns, das zu entscheiden; das muss der Verordungsgeber entscheiden. Und der hat bei der Novellierung der APO-GOSt im Zuge der Einführung des 900-Punkte Abiturs im Jahre 2013 (vorher gab es diese Seite sowieso nicht...) die aktuelle Anlage verordnet und sie seitdem nicht mehr verändert.
LG S. Brando
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Re: Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von M. Plümper »

sbrando hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 17:52 ... , sondern führt auf, welche Punkte zur - in diesem Fall nicht vorhandenen - Zulassung angerechnet wurden. Das sind bei Nichtzulassung eben keine.
Wenn ein Schüler mit 199 Punkten nicht zugelassen wird, dann hat er keine Punkte? Verstehe ich nicht.

Nach §30 ist die Zulassung eine Entscheidung, also nur ein ja oder nein. Diese wird auf Basis der einzubringenden und ausgewählten Kurse (mind. 35) und den in der APO-GOSt genannten Bedingungen getroffen. Dafür müssen diese Grundlagen definiert werden. Man muss also diese Kurse eins zu eins benennen können. Und genau das geschieht in Anlage 5b (auch §30). An keiner anderen Stelle halten Sie diese Infos fest. Die Überschrift in der Anlage 5b "Zur Zulassung angerechnet Punkte" müsste daher genauer "Zur Zulassungsentscheidung angerechnet Punkte" heißen.

Wenn man die Kurse von Hand markiert und die Zulassung berechnet funktioniert übrigens alles wunderbar. Es werden alle Punkte berechnet und summiert, nur die normierte Punktzahl für Block I bleibt in Anlage 5b leer, wenn keine Zulassung ausgesprochen wird. So sollte es m. M. nach sein.

Wie jeder nun damit umgeht, sei ihm überlassen.
Frodermann
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Re: Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von Frodermann »

M. Plümper hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 18:20Wenn man die Kurse von Hand markiert und die Zulassung berechnet funktioniert übrigens alles wunderbar.
Den Tipp werte ich für mich als sehr wertvoll!
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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sbrando
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Re: Abi-Punktsummenberechnung bei Nichtzulassung

Beitrag von sbrando »

M. Plümper hat geschrieben: Dienstag 8. April 2025, 18:20 Wenn ein Schüler mit 199 Punkten nicht zugelassen wird, dann hat er keine Punkte? Verstehe ich nicht.

Nach §30 ist die Zulassung eine Entscheidung, also nur ein ja oder nein. Diese wird auf Basis der einzubringenden und ausgewählten Kurse (mind. 35) und den in der APO-GOSt genannten Bedingungen getroffen. Dafür müssen diese Grundlagen definiert werden. Man muss also diese Kurse eins zu eins benennen können. Und genau das geschieht in Anlage 5b (auch §30). An keiner anderen Stelle halten Sie diese Infos fest. Die Überschrift in der Anlage 5b "Zur Zulassung angerechnet Punkte" müsste daher genauer "Zur Zulassungsentscheidung angerechnet Punkte" heißen.
Deswegen meinte ich, dass wahrscheinlich die Anlage unglücklich designt ist. Sie sieht für die Nichtzulassung schlichtweg keine Begründungen vor. Bei zu geringer Punktzahl könnte man sagen, das sei auch offensichtlich. Was ist aber, wenn man alles korrekt markiert, die Punktzahl über 200 liegt, aber vier LK-Defizite vorliegen? Das wäre ggf. nicht sofort ersichtlich und wäre wiederum nirgends explizit ausgewiesen...

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich hätte auch lieber ein Formular, dass deutlicher ist...
LG S. Brando
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