2. Fremdsprache

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JensSpeh
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2. Fremdsprache

Beitrag von JensSpeh »

Hallo an alle Experten mit Fremdsprachen für Oberstufe.
Ein Schüler in der 10 ist in seiner (zweiten) Fremdsprache ab 9 nicht so gut...die Note wird sehr wahrscheinlich MSA-QE verhindern.
Wenn er jetzt noch die Fremdsprache abwählt, kann er dann in der EF die gleiche Fremdsprache neu einsetzend belegen (und dann natürlich durchgehend bis zur Q2) oder muss er eine andere nehmen?
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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Uli Dierkes
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Re: 2. Fremdsprache

Beitrag von Uli Dierkes »

Ich vermute, SchILD würde das zulassen (hab‘s nicht getestet).
Entscheidend ist: wollen Sie das zulassen? Ich würde mich dagegen sperren. Entweder durchhalten oder jetzt abwählen und ab EF eine andere neu einsetzende FS wählen (falls verfügbar).
Wenn ein ausreichender Erfolg in der FS jetzt ausbleibt, wird es auch bei einen neuen Anlauf in derselben FS nicht gelingen.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
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sbrando
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Re: 2. Fremdsprache

Beitrag von sbrando »

Mal abgesehen davon, dass das wahrscheinlich keine gute Idee ist (vgl. Dierkes), habe ich keine eindeutige Vorschrift in der APO-GOSt dazu gefunden (da ist immer nur von fortgeführt und neueinsetzend die Rede). Genau genommen, wäre das beides nicht gegeben...
Im Zweifel fragen Sie bei der zuständigen Bezirksregierung nach. Die sollte Ihnen eine eindeutige Antwort geben können.
LG S. Brando
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D.Jakel
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Re: 2. Fremdsprache

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, ich habe es in der APO-GOSt nicht gefunden, aber ich habe aus Arnsberg die Info erhalten, dass die Belegung einer neueinsetzenden Fremdsprache voraussetzt, dass das Fach in der SI nicht unterrichtet worden ist und auch nicht offiziell im herkunftssprachlichen Unterricht mit Note auf dem Zeugnis belegt wurde oder eine offizielle Prüfung in diesem Bereich stattgefunden hat.
Das war bei uns mal Thema wegen der Frage, ob Muttersprachler eine Facharbeit in Spanisch neu schreiben dürfen. Die Fach-Konferenz hatte das nämlich ausgeschlossen. Da kam die Info, sie dürften dort gar nicht im Unterricht sein, der Beschluss wäre korrekt.
mfG, D.Jakel
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Uli Dierkes
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Re: 2. Fremdsprache

Beitrag von Uli Dierkes »

sbrando hat geschrieben: Donnerstag 3. April 2025, 15:25 Im Zweifel fragen Sie bei der zuständigen Bezirksregierung nach.
Kann man machen. Schneller geht aber: selber nach pädagogischem und gesundem Verstand entscheiden.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
Hauke Hayen
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Re: 2. Fremdsprache

Beitrag von Hauke Hayen »

Ich möchte Herrn Jakel zustimmen, selbige Antwort erhielt ich aus einer anderen BR vor einigen Jahren. Ein S hat in Klasse 6 oder 7 mal kurzzeitig am Herkunftssprachlichen (damals noch Muttersprachlichen) Unterricht teilgenommen und hat den "Fehler" gemacht, diese Bescheinigungen nebst Note vorzulegen.
Er durfte nicht mehr diese Sprache als neueinsetzende FS wählen.
Viele Grüße, H. Hayen
Frodermann
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Re: 2. Fremdsprache

Beitrag von Frodermann »

Die BR kommuniziert nach meiner Kenntnis für diese Fälle, dass diese Konstellation vom Neuaufnehmen der 2. FS in der Oberstufe ausschließt. Wurde die 2. FS "sehr früh" abgewählt könnte man (je nach Wunsch, Fall und Streitbarkeit) eventuell diskutieren ("es wurde gar nicht in relevantem Umfang unterrichtet"). In diesem Fall, Jahrgang 9 oder 10, dürfte es ein ganz eindeutiges "Nein" sein, das mir auch vollkommen nachvollziehbar erscheint.

Nach Herrn Hayens Antwort scheint die Position auch sehr fest für "sehr früh abgewählt" zu gelten. Zumindest in der BR Arnsberg scheint der konsequente Ausschluss seit Jahren entschieden zu sein; ob das in anderen BRs auch so ist, vermag ich nicht zu sagen.

(Dies ist keine Rechtsberatung)
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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D.Jakel
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Re: 2. Fremdsprache

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, mir erschließt sich auch nicht, wie man durch eine Abwahl der Fremdsprache zum aktuellen Zeitpunkt, also 3 Monate vor der Entscheidung über FOR-Q, den Abschluss verbessern können soll. Wenn das Fach für den Abschluss wichtig wäre, würde durch die Abwahl die Laufbahn ungültig, das kann doch nicht im Sinne der Prüfungsordnung sein. Oder schustert man ihm dann für die restliche Zeit ein anderes Fach zu und tut so, als habe er es immer belegt? :? oder :shock: ?
mfG, D.Jakel
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Re: 2. Fremdsprache

Beitrag von GE Schwerte »

Ich kenne den Fall nicht, aber die APO-S1 §43 bringt einige seltsame Tücken mit sich.

Ich kann mir folgendes konstruiert vorstellen:
Schüler hat 3 E-Kurse, weitere FS als Ergänzungsfach (Kursart EGSN), in allen Fächer eine 3 nur in der FS eine 4.
Abschluss FOR-QE scheitert an §43, Absatz 4 Satz 2 Punkt 2: "in den anderen Fächer mindestens befriedigende Leistungen..."

Wechselt der Schüler nun im Ergänzungsunterricht von der Fremdsprache in einen Mathe-Förderkurs (EGS1), bekommt
er dort kein 4 als Note, sondern nur eine qualifizierte Teilnahme "E2" bescheinigt. ("mit Erfolg teilgenommen")

Damit greift die obige Regelung nicht und der Schüler bekommt FOR-QE statt FOR.
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sbrando
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Re: 2. Fremdsprache

Beitrag von sbrando »

GE Schwerte hat geschrieben: Samstag 5. April 2025, 10:05 Ich kann mir folgendes konstruiert vorstellen:
Schüler hat 3 E-Kurse, weitere FS als Ergänzungsfach (Kursart EGSN), in allen Fächer eine 3 nur in der FS eine 4.
Abschluss FOR-QE scheitert an §43, Absatz 4 Satz 2 Punkt 2: "in den anderen Fächer mindestens befriedigende Leistungen..."
Mit anderen Worten: Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wäre auch ohne die Fremdsprache schon voll auf Kante genäht, weil es gerade so reicht (evtl. sogar mit weiteren "Defiziten" im ausreichenden Bereich, die ja nach der gleichen Vorschrift noch ausgeglichen werden dürfen). In so einem Fall wäre wahrscheinlich statt eines Taschenspielertricks eine Beratung sinnvoll, ob es nicht sowieso sinnvollere Alternativen zur Oberstufe gibt...
LG S. Brando
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