Liebe Kolleginnen und Kollegen,
beim Drucken von Überweisungszeugnissen tritt bei mir folgender Fehler auf:
Ein Schüler, der unsere Schule nach dem ersten Halbjahr der Klasse 10 verlässt, bekommt im Kopf folgenden Satz ausgewiesen: "Er hat die Vollzeitschulpflicht erfüllt."
Das ist m.E. falsch, da die Vollzeitschulpflicht in der SI 6 Jahre beträgt, also insgesamt 10 Jahre. Bis zur 10.1 hat er aber ja erst 9 1/2 Jahre absolviert.
Ist das ein Fehler im Formular? (Ich habe das neueste Formular vom 15.01.25 getestet.)
Danke für sachdienliche Hinweise und viele Grüße
Ansgar Dreidoppel
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Vollzeitschulpflicht im Überweisungszeugnis
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Re: Vollzeitschulpflicht im Überweisungszeugnis
Haben Sie den Haken "Schulpflicht erfüllt" auf der Registerkarte "Individualdaten I" geprüft?
Ist der irrtümlich gesetzt?
Ist der irrtümlich gesetzt?
Re: Vollzeitschulpflicht im Überweisungszeugnis
Danke. So war es - leider. Verursacher unbekannt... ☹
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Re: Vollzeitschulpflicht im Überweisungszeugnis
Oder hat der Schüler die Klasse 3 oder 4 wiederholt?
- Falko Müller
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Re: Vollzeitschulpflicht im Überweisungszeugnis
Möglicherweise fehlt das Jahr des Wechsels in die Sek I (Individualdaten II) oder es ist fehlerhaft.
Freundliche Grüße
Falko Müller
Falko Müller