Benotete Ergänzungsstunden - Prognos 2

Alles, was zur Sek1 passt.

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HSangel
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Benotete Ergänzungsstunden - Prognos 2

Beitrag von HSangel »

Hallo Zusammen,

wir haben bei uns benotete Ergänzungsstunden ("Lernwerkstätten") und Latein, die auch darüber laufen.

Allerdings dürfen die ja bei der Abschlussberechnung nicht mit einbezogen werden, das macht Prognos 2 aber. Die werden immer der Fächergruppe 2 zugeordnet. Ich habe bei Fachersetzungen das bei EGSN eingetragen, aber auch bei EF1 ist das gleiche.

Kursart ZUV in Schild hatte ich bisher, da bin ich jetzt schlauer, und weiß, dass das falsch ist, also habe ich es auf EGSN gewechselt.

Die Problematik liegt aber immer noch vor. Weiß jemand, wie ich das korrekt mache?

Danke
JensSpeh
Beiträge: 1173
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Re: Benotete Ergänzungsstunden - Prognos 2

Beitrag von JensSpeh »

Die Fremdsprache ab 9 haben wir auch als Kursart EGSN und tragen diese bei EF1 ein.
Die Lernwerkstätten würde ich nicht unter EGSN laufen lassen. EGS1 wäre denkbar. Und dann würde ich die auch nicht bei den Fächerersetzungen aufführen. M.E. sollten solche Angebote auch nicht mit 1-6 benotet werden, sondern höchstens mit den Beurteilungen E1-E3, da sie ja nicht zu der eigentlichen Stundentafel gehören, während die Fremdsprache ja im Hinblick auf einer erforderliche Fremdsprache für die Oberstufe durchaus sehr wichtig sein kann.
Wir haben parallel zu den FS9 Lernbüros, die wir allerdings nicht auf dem Zeugnis vermerken.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
GE Schwerte
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Re: Benotete Ergänzungsstunden - Prognos 2

Beitrag von GE Schwerte »

a) Ergänzungsstunden, für die es ein allgemeines Curriculum und Grundsätz der Benotung gibt (z.B. Latein, Französisch)
bekommen als Kursart EGSN und Noten von 1 bis 6.

b) Die anderen bekommen EGS1 und Beurteilungen E1 bis E3

c) Von welchem Abschluss sprechen Sie, wenn Sie "Abschlussberechnung" schreiben?
- Sie haben natürlich recht, für den ESA gilt VVz APO S1 40.3 Absatz 3 (neu): "bleiben andere Fremdsprachen als Englisch unberücksichtigt".

- Ebenso für den EESA nach VVz APO S1 41.1.2.

- Aber für FOR (§42.3) und FOR-Q (§40.4) ist die Fremdsprache doch ein "anderes Fach" im Sinne der APO?
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