Vorschlag: Man sollte die Schnittstelle SchILD-NRW (entweder die Basisdaten oder Zusatzdaten) um den Eintrag für die Masern-Impfung ergänzen. Damit könnte diese Information bei der Datenübergabe von Schule zu Schule oder auch aus/nach SchülerOnline weitergegeben werden und es muss nicht jede Schule die Impfpässe erneut kontrollieren.
Oder ist das schon drin und ich habe es übersehen?
Schnittstelle erweitern um Masern
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Schnittstelle erweitern um Masern
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Jochen Torspecken
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Re: Schnittstelle erweitern um Masern
Ich möchte dieses Thema noch einmal ansprechen. Die Schnittstelle in Schild ist anscheinend nicht um die Eintragung der Masern-Impfung ergänzt worden. Jedenfalls habe ich in Schüler-online solch ein Datenfeld nicht gesehen. Ist das irgendwie für die Zukunft angedacht oder darf dieses Feld nicht exportiert werden? Wenn es ginge, würde das den Nachfolgeschulen viel Arbeit ersparen.
Ute Häger
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Re: Schnittstelle erweitern um Masern
Hmmmm - In § 20 (9) IfSG wird die WendungJochen Torspecken hat geschrieben: Freitag 25. September 2020, 07:21 ... und es muss nicht jede Schule die Impfpässe erneut kontrollieren.
...
in Bezug auf Schüler*innen und Lehrer*innen benutzt. Jede Schulleitung ist für die eigene Einrichtung verantwortlich....haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorzulegen: ...
Eine solche Datenübermittlung ist weder im IfSG noch in den VO-DV I und II vorgesehen. Nach § 20 (9) Pkt. 3 dürfte die vorherige Einrichtung einer betroffenen Person den Impfschutz bescheinigen:
Ob dies mit einem Häkchen in einem Programm geschehen könnte, müssen Rechtsgelehrte entscheiden.3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
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Re: Schnittstelle erweitern um Masern
Hallo zusammen!
Ich hole das Thema noch einmal heraus. Wir wollen das eigentlich im Rahmen der Online Schul-Anmeldung abfragen, aber importieren lässt es sich immer noch nicht? Oder liegt es daran, dass der Nachweis "in Augenschein" genommen werden muss (darauf weisen wir natürlich hin, dass dieser beim Anmeldegespräch vorzulegen ist).
Gruß, Dirk Steines
Ich hole das Thema noch einmal heraus. Wir wollen das eigentlich im Rahmen der Online Schul-Anmeldung abfragen, aber importieren lässt es sich immer noch nicht? Oder liegt es daran, dass der Nachweis "in Augenschein" genommen werden muss (darauf weisen wir natürlich hin, dass dieser beim Anmeldegespräch vorzulegen ist).
Gruß, Dirk Steines
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Re: Schnittstelle erweitern um Masern
Guten Tag,
der Masernimpfnachweis lässt sich mittlerweile über die Schnittstelle Schild-NRW/SchuelerZusatzdaten importieren.
der Masernimpfnachweis lässt sich mittlerweile über die Schnittstelle Schild-NRW/SchuelerZusatzdaten importieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schüller
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Re: Schnittstelle erweitern um Masern
Muss der Nachweis denn noch bei allen in Augenschein genommen werden?
Bei einer Aufnahme an einer weiterführenden Schule kann ein Schüler aus NRW ohne Nachweis doch gar nicht ankommen?
Bei Schüler aus einem anderen Bundesland oder eingewanderten Schülern ist der Nachweis natürlich zu prüfen, aber das Gros ist durch die Grundschulen doch geprüft.
Die Grundschulen müssen alle prüfen, da der Kindergartenbesuch nicht verpflichtend ist.
Bei einer Aufnahme an einer weiterführenden Schule kann ein Schüler aus NRW ohne Nachweis doch gar nicht ankommen?
Bei Schüler aus einem anderen Bundesland oder eingewanderten Schülern ist der Nachweis natürlich zu prüfen, aber das Gros ist durch die Grundschulen doch geprüft.
Die Grundschulen müssen alle prüfen, da der Kindergartenbesuch nicht verpflichtend ist.
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T. Luerweg
stellv. Schulleiter / ADV-Moderator
Gesamtschule Lippstadt
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Re: Schnittstelle erweitern um Masern
Ich als Laie finde 20(9) schon sehr eindeutig und würde mich zur Sicherheit auf die Position stellen "muss bei jedem Schulwechsel in der jeweiligen Einrichtung vorgelegt/in Augenschein genommen werden, egal ob das eine Mehr-Mehr-Mehrfachkontrolle darstellt". Ob es entgegen der Formulierung in der Praxis ausreicht, sich auf die Angaben der Grundschulen/abgebenden Schulen zu verlassen, müssten Rechtsgelehrte festlegen.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation
Felix Frodermann
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