Nachprüfung möglich?

Alles zum Thema Zeugnisse und Zeugnisdruck

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Hoebig
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Nachprüfung möglich?

Beitrag von Hoebig »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe auf dem Schlauch...
In Jahrgangsstufe 10 (Realschule) hat eine Schülerin folgendes Nitenbild: D-5, M-4, E-4, WPI-Fach-4. Hier wird mir von Schild bei der Berechnung des Abschlusses eine Nachprüfung im WPI-Fach angeboten, um einen Ausgleich für dei D-5 zu erlangen. Deutsch ist als ZP-Fach ja ausgenommen.
Ist das korrekt so? Kann man eine Nachprüfung zur Erlangung eines Ausgleichs machen?

Vielen Dank für eine Erhellung :D
Mit freundlichen Grüßen

Michael Höbig
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Hoebig
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Re: Nachprüfung möglich?

Beitrag von Hoebig »

Wer liest, gewinnt...

Nach § 44 (3) Punkt 2 (APO-SI) ist diese Berechnung von Schild meines Erachtens nach falsch.
Da die Note im WPI-Fach hier ja nur zum Ausgleich herangezogen werden sollte, scheidet das Fach aus.
Somit scheint das Problem gelöst...
Mit freundlichen Grüßen

Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
Kurosinski
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Re: Nachprüfung möglich?

Beitrag von Kurosinski »

Wer liest, gewinnt.
Wer weiter liest, gewinnt noch mehr?

Hm. Ne, ich glaube doch nicht.
Mein Vorschreiber hat wohl richtig gelegen.


§ 44 APO-S I – Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn

1.
durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb des angestrebten Abschlusses erfüllt würden oder

2.
in der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule oder der Gesamtschule durch die Verbesserung der Note um eine Notenstufe in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb der angestrebten Berechtigung erfüllt würden.
Hoebig
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Re: Nachprüfung möglich?

Beitrag von Hoebig »

...aber wie gesagt steht in § 44 (3):

(3) Eine Nachprüfung ist nicht möglich

1. in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 (§ 30) und
2. in einem Fach, das bei einer Versetzung oder beim Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung zum Notenausgleich herangezogen werden soll.

Damit ist das Problem gelöst, aber Schild bietet hier fälschlicherweise eien NP in seinen Berechnungen an.
Mit freundlichen Grüßen

Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
Kurosinski
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Re: Nachprüfung möglich?

Beitrag von Kurosinski »

[Hm...
Ich habe gerade meine VBE Hilfe raus gelegt.
Laut VBE scheint es doch möglich zu sein.

Siehe Foto...

attachment=0]20190625_200117.jpg[/attachment]


... Ich weiß, gültig ist nicht VBE, sondern APO.
Aber die Regelung scheint so eindeutig nicht zu sein.
Dateianhänge
20190625_200117.jpg
20190625_200117.jpg (2.74 MiB) 1570 mal betrachtet
JensSpeh
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Re: Nachprüfung möglich?

Beitrag von JensSpeh »

Also, ich lese in der VBE-Hilfe nichts anderes, als das, was bisher gesagt worden ist. Besonders der letzte Satz sagt doch auch hier eindeutig, das mittels einer Nachprüfung kein Ausgleich erzeugt werden kann. Und genau darum ging es in dem eingangs genannten Fall!
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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Pfotenhauer
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Re: Nachprüfung möglich?

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

Keine NP zum zwecke des Ausgleich ist korrekt.
Es sein denn, es wird durch Verbesserung der Note um eine Stufe der MSA-Q erreicht.

Ich denke also auch, das Schild-NRW hier einen Fehler macht.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135

E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
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