Liebe Expertinnen und Experten,
es werden Fälle zunehmen, in denen SuS zu uns an die Schule kommen und das Berufliche Gymnasium absolvieren. Wie gehen wir mit der Fremdsprachenfolge um, wenn die erste Fremdsprache nicht Englisch sein sollte? Und würden wir die jeweilige Fremdsprache dann auch ab dem 5. Jahrgang ausweisen?
Danke für eine Rückmeldung, beste Grüße in die Runde
Michael Annen
Fremdsprachenfolge beispielsweise bei Ukrainerinnen?
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
-
- Beiträge: 31
- Registriert: Freitag 20. Mai 2022, 16:23
- Schulform: Berufskolleg
-
- Beiträge: 1731
- Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
- Wohnort: Schwerte
- Schulform: Gesamtschule
Re: Fremdsprachenfolge beispielsweise bei Ukrainerinnen?
I.d.R. haben die Schüler ja eine Schule in der Ukraine besucht.
Dort gibt es Fremdsprachenunterricht ab Klasse 1, z.B. Deutsch, Tschechisch, Englisch, selten Französisch oder Polnisch.
Damit erlernen die Schüler auch die lateinischen Schriftzeichen.
Und sie tragen die in der Sprachenfolge die Sprachen in der Reihenfolge ein, wie sie von den Schülern belegt wurden.
z.B. Tschechisch ab Kl. 5, Englisch ab Kl 9 etc...
Dort gibt es Fremdsprachenunterricht ab Klasse 1, z.B. Deutsch, Tschechisch, Englisch, selten Französisch oder Polnisch.
Damit erlernen die Schüler auch die lateinischen Schriftzeichen.
Und sie tragen die in der Sprachenfolge die Sprachen in der Reihenfolge ein, wie sie von den Schülern belegt wurden.
z.B. Tschechisch ab Kl. 5, Englisch ab Kl 9 etc...
- Raffenberg
- Beiträge: 2564
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: Fremdsprachenfolge beispielsweise bei Ukrainerinnen?
Hallo,GE Schwerte hat geschrieben: Montag 4. November 2024, 11:24 I.d.R. haben die Schüler ja eine Schule in der Ukraine besucht.
Dort gibt es Fremdsprachenunterricht ab Klasse 1, z.B. Deutsch, Tschechisch, Englisch, selten Französisch oder Polnisch.
Damit erlernen die Schüler auch die lateinischen Schriftzeichen.
Und sie tragen die in der Sprachenfolge die Sprachen in der Reihenfolge ein, wie sie von den Schülern belegt wurden.
z.B. Tschechisch ab Kl. 5, Englisch ab Kl 9 etc...
sprechen wir über Schülerinnen und Schüler, welche zunächst hier eine allgemeinbildende Schule besucht haben, um die deutsche Sprache zu erlernen?
In einem solchen Fall können Sie keine Fremdsprachen aus dem Unterricht des Herkunftslandes übernehmen. Es geht an den deutschen allgemeinbildenden Schulen zunächst darum, in welche Fremdsprache der Schüler eingegliedert werden kann und in welcher Fremdsprache er eine Sprachprüfung ablegen darf.
Sie erhalten von der allgemeinbildenden Schule ein Abschlusszeugnis. Dort ist vermerkt, in welchen Fremdsprachenfächern eine Note vergeben wurde und ab wann diese Fremdsprache belegt wurde (Europäischer Referenzrahmen) und in welchen Fremdsprachenfächern eine Sprachprüfung abgelegt wurde.
Die Daten des Zeugnisses übernehmen Sie dann in Schild. Insbesondere die Daten für die Sprachprüfungen so, wie es hier beschrieben ist:
https://wiki.svws.nrw.de/mediawiki/inde ... 3-61_Nr._1
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg