Wir haben bei uns an der Anne-Frank-Gesamtschule Rheinkamp ein Problem.
Jahrelang haben wir den 10er SuS, die im 10. Jahrgang kein ausreichendes Notenbild für einen Schulabschluss (EESA, MA oder MAQ) hatten, ein Abgangszeugnis mit den Noten des 10er Jahres ausgedruckt und zeitgleich ihnen ihr 9er Zeugnis mit den Noten aus Klasse als Abschlusszeugnis ESA ausgedruckt.
Jetzt haben sich erstmals 2 Schüler bei uns gemeldet, die von ihren Berufscolleges daraufhin gewiesen worden sind, dass auf diesem ESA-Zeugnis steht, dass sie ihre Schulpflicht nicht erfüllt haben, sie ja jedoch 10 Jahre zur Schule gegangen sind.
Ist das Prozedere wie wir es handhaben nicht richtig und wenn nein, wie regeln das andere Schulen oder wie ist das von SCHILD vorgesehen?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Abschlusszeugnisse ESA nach der 10. Klasse
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Re: Abschlusszeugnisse ESA nach der 10. Klasse
Sorry, aber da gehen sie m.E. falsch vor. Sie müssen aus dem Zeugnispaket das Zeugnis für ESA nehmen. Das funktioniert selbstverständlich auch für Schüler der Klasse 10. Ein Abgangszeugnis ist definitiv falsch, da die Schüler einen Abschluss (ESA) erworben haben. Das sie keinen besseren nach der 10 haben, ist doof, passiert aber.
Vor allem sollten sie nicht zwei Zeugnisse aushändigen...
Vor allem sollten sie nicht zwei Zeugnisse aushändigen...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 

Re: Abschlusszeugnisse ESA nach der 10. Klasse
Guten Tag, es gibt immer nur ein Abschluss-/Abgangszeugnis, auf dem neben den Noten des letzten Halbjahres und den Noten der abgeschlossenen Fächer alle bis dahin erreichten Abschlüsse vermerkt werden, und ausgewiesen ist, welche Klasse die zuletzt besuchte war und ob die Schulpflicht erfüllt ist. Das erreicht man durch das entsprechende Häkchen auf der Seite "Individualdaten I" und dem passenden Zeugnisformular gemäß BASS oder Schulgesetz.
Zwei Zeugnisse auszuhändigen ist grundsätzlich falsch.
Zwei Zeugnisse auszuhändigen ist grundsätzlich falsch.
mfG, D.Jakel
Re: Abschlusszeugnisse ESA nach der 10. Klasse
Müssen aber nicht auf dem ESA Zeugnis die Noten aus Jahrgang 9 stehen, da diese ja ausschlaggebend für das Erreichen des ESA ist?
Re: Abschlusszeugnisse ESA nach der 10. Klasse
Nein, müssen sie nicht, genauer, dürfen sie nicht. An den BKs ist ja auch bekannt, dass der ESA mit der Versetzung in die 10 erreicht wird. Anhand der Noten kann man dann auch nachvollziehen, warum der Schüler nach der 10 nicht den EESA erreicht hat, das wäre sonst nicht möglich.
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Re: Abschlusszeugnisse ESA nach der 10. Klasse
Nein, der ESA ist nicht Ziel des Bildungsganges und wird (durch Versetzung von 9 nach 10) "en passant" erworben.MaBi hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2024, 15:23 Müssen aber nicht auf dem ESA Zeugnis die Noten aus Jahrgang 9 stehen, da diese ja ausschlaggebend für das Erreichen des ESA ist?
Solche Abschlüsse werden im Normalfall nicht bescheinigt.
Auch in der Oberstufe ist das Ziel das Abitur. Nach bestandener Abi-Prüfung interessiert es keinen,
dass der Schüler unterwegs mal die FHR erworben hat.