Herkunftssprachlicher Unterricht (Muttersprache) im Jg. 10 auf dem Abschlusszeugnis
Unter der Bescheinigung über die Sprachprüfung in der Herkunftssprache steht -neuerdings (?)- in der Fußnote, dass die Prüfungsnote unter LEISTUNGEN bescheinigt werden MUSS und vor allem, dass die ANSPRUCHSHÖHE angegeben werden muss.
Meine Fragen dazu mit der Bitte um Hilfe:
1. In welcher Form unter welchem Bereich gebe ich den HKU- Unterricht an? Ist es dann eine Zusätzliche Unterrichtsveranstaltung?
2. Wie genau erhalte ich die Anspruchshöhe (Referenzrahmen/GER), denn in allen vorherigen Jahren ist der HKU-Unterricht doch lediglich als Bemerkung hinterlegt.
Danke!
Bescheinigung Sprachprüfung in der Herkunftssprache 10er
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Re: Bescheinigung Sprachprüfung in der Herkunftssprache 10er
Bitte auch in der Bass nachlesen:
13.61 Nr. 1 ist für Sprachprüfung (Abschlusszeugnisse mit Note im Bereich Fremdsprachen, kein Referenzniveau).
13.63 Nr. 3 ist für (heimatsprachlicher Unterricht HSU, keine Fachnote, lediglich bei Bemerkung entsprechender Text aus Bass).
Wir handhaben es so, dass in den Klassen 5-9 in der Regel die HSU-Teilnahme-Bemerkung als Kürzel bei den Bemerkungen eingegeben wird. Fertig.
Bei Abschlüssen werden die Schüler zu einer Sprachprüfung angemeldet. Die dort erreichte Note wird bei Fremdsprache als Fach (zb. Türkisch) mit Note eingetragen. Passend dazu muss eine Bemerkung (9.2 / 9.3 Bass) im Feld Bemerkungen eingetragen werden.
Es wird keine hsu Bemerkung mehr eingetragen.
Mit Anspruchshöhe ist der Schulabschluss gemeint.
Die Schüler haben keinen "normalen" Fremdsprachenunterricht und erreichen daher auch kein Referenzniveau (Auch wenn sie ihre Muttersprache eventuell besser als "a2/b1" in Englisch sprechen).
Die Diskussion wurde schon im alten Forum geführt.
Den Link habe ich gerade nicht parat.
13.61 Nr. 1 ist für Sprachprüfung (Abschlusszeugnisse mit Note im Bereich Fremdsprachen, kein Referenzniveau).
13.63 Nr. 3 ist für (heimatsprachlicher Unterricht HSU, keine Fachnote, lediglich bei Bemerkung entsprechender Text aus Bass).
Wir handhaben es so, dass in den Klassen 5-9 in der Regel die HSU-Teilnahme-Bemerkung als Kürzel bei den Bemerkungen eingegeben wird. Fertig.
Bei Abschlüssen werden die Schüler zu einer Sprachprüfung angemeldet. Die dort erreichte Note wird bei Fremdsprache als Fach (zb. Türkisch) mit Note eingetragen. Passend dazu muss eine Bemerkung (9.2 / 9.3 Bass) im Feld Bemerkungen eingetragen werden.
Es wird keine hsu Bemerkung mehr eingetragen.
Mit Anspruchshöhe ist der Schulabschluss gemeint.
Die Schüler haben keinen "normalen" Fremdsprachenunterricht und erreichen daher auch kein Referenzniveau (Auch wenn sie ihre Muttersprache eventuell besser als "a2/b1" in Englisch sprechen).
Die Diskussion wurde schon im alten Forum geführt.
Den Link habe ich gerade nicht parat.