Hallo zusammen,
ich habe jetzt seit zwei Tagen im Forum, in den Vorgaben und finde keine passende Antwort auf die Frage der Anschlussförderung geben.
Bei uns werden alle Schüler Regelklassen zugeordnet. Die Schüler der Erstförderung habe ich auf DF gesetzt, soweit unproblematisch.
Bei den Schülern der Anschlussförderung sollte man, sofern ich es richtig verstanden habe, so vorgehen, dass diese nicht in der DF-Teilgruppe auftauchen, sondern als Mitglied der Regelklasse gesetzt sind. Als Herkunft (611) setzt man dann 92 "Übergang in die Regelklasse".
Das suggeriert aber per Definition, dass die Kinder keine Deutschförderung mehr bekommen. Wir haben aber durchaus Kinder, die Mitglied einer Regelklasse sind, die Erstförderung absolviert haben, einem Bildungsgang zugeordnet sind und dennoch ANSCHLUSSFÖRDERUNG erhalten, also z.B. in Lernzeiten am Unterricht von DF-Gruppen teilnehmen. Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese Fälle dann gar nicht erfasst werden, weil man davon ausgeht, dass die Schüler laut Definition weder DF-Schüler sind, noch so gut deutsch sprechen, dass sie keine Förderung brauchen.
Herzlichen Dank für eine klärende Info
Anschlussförderung, DF, Regelklasse
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Re: Anschlussförderung, DF, Regelklasse
Wenn die neu zugewanderten SuS in die Regelklasse übergehen, sollten diese in der KLD tatsächlich mit der Klassenart "Regelklasse" (RK) und in der Spalte 611 mit der Herkunftsart "Übergang in Regelklasse" (92) abgebildet werden.
Auch wenn diese SuS in eine Regelklasse übergegangen sind kann bzw. soll die ggf. noch erfolgende Deutschförderung dieser SuS dann über die UVD abgebildet werden.
Auch wenn diese SuS in eine Regelklasse übergegangen sind kann bzw. soll die ggf. noch erfolgende Deutschförderung dieser SuS dann über die UVD abgebildet werden.
Re: Anschlussförderung, DF, Regelklasse
Herzlichen Dank