Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Technische Fragen zur Statistik

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D.Jakel
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Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, bei der Eintragung von Mehrleistung, Minderleistung und nichtunterrichtlichen Tätigkeiten sind wir uns uneinig über die Verwendung des Vorzeichens.
Meine Auffassung aus mathematischer Perspektive ist, dass die Rechnung in der Stundenzusammenfassung bedeutet, dass Minderleistungen mit negativem Vorzeichen eingetragen werden müssen, um in der Summe als "noch zu leistende Stunden" bilanziert zu werden, die Stundenzusammenfassung also angibt, über wie viele Stunden der Dienstherr, also der Schulleiter noch verfügen kann.

Man könnte auch die Auffassung vertreten, dass durch die Angabe "Minderleistung" bereits zum Ausdruck kommt, dass es sich um noch zu leistende Stunden handelt und sie positiv vermerken (es soll Schulen geben, die bereits "seit Jahrzehnten" so verfahren, man glaube keiner Statistik, die man nicht selbst gefälscht hat 8-) ) , was aber nicht zum mathematischen Term passt.
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Jochen Torspecken
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Re: Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von Jochen Torspecken »

Es werden bei diesen Rechnungen niemals negative Vorzeichen eingetragen.
Es kann (bei zu viel Unterricht) in SchILd bei den Reststunden mal ein - im Ergebnis stehen, eingetregen wird das - aber nie.
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D.Jakel
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Re: Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von D.Jakel »

Ich stelle gerade fest, dass die Rechnung in Schild wohl eine andere ist als in ASDPC.
In Schild steht "Pflichstundesoll + Mehrleistung - Minderleistung - nichtunterrichtliche Tätigkeit - Unterricht = Reststunden"

Eine positive Minderleistung (die Lehrkraft hat im letzten HJ zu wenig gearbeitet) würde dann zu einer Verringerung der Reststunden führen.
In diesem Sinne wäre dann eine "Minderleistung" eigentlich als "Mehrleistung" einzutragen, um auf eine Erhöhung der Reststunden zu kommen.
Irgendwie ist mir nicht klar, aus welcher Perspektive die Begriffe Minder-/Mehrleistung verwendet werden. In Untis verbuchen wir die Stunden positiv, wenn zu viel gearbeitet wurde oder Entlastung gewährt wird und negativ, wenn zu wenig gearbeitet wurde. Nun habe ich diese Vorzeichen entfernt, stelle aber fest, dass das in Schild zu falschen Bilanzen führt.
In ASDPC steht anscheinend keine Rechnung, vielleicht wird das dann intern so verbucht, dass Minderleistungen als negativer Wert abgezogen werden und sonstige unterrichtliche Tätigkeit als positiver Wert abgezogen wird.
Unsere Statistik war immer ohne Beanstandungen, könnte es sein, dass Schild hier Fehler in der Darstellung und der Berechnung hat? :?
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Jochen Torspecken
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Re: Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von Jochen Torspecken »

In der SchILD-Rechnung werden die Minuszeichen ja schon im zitierten Ansatz mitgrechnet.
Eine Minderleistung von 2 Stunden führt dazu, dass vom Pflichtstundensoll 2 Stunden abgezogen werden. So ist es doch auch rechnerisch logisch.
In ASDPC ist es auch so, dass aus vom Pflichtstundensoll die Minderleistung (als positive Zahl) abgezogen wird, um auf die zu unterrichtenden Stunden zu kommen.
Ich weiß nicht, was da in Untis gemacht wird, aber für mich sind das in SchILD und ASDPC logisch nachvollziehbare Rechnungen.
Vielleicht entstehen Ihre Probleme in Untis durch den Übertrag von einem ins nächste Schuljahr. Dieser ist weder in SchILD noch in ASDPC vorgesehen, da beides Momentaufnahmen zu einem Stichtag sind.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, dürfen zu wenig geleistete Stunden rechtlich gar nicht ins nächste Jahr übertragen werden. (Das ist aber nur Hörensagen.)

Wenn jemand im letzten Jahr zu viele Stunden gemacht hat, bedeutet dies, dass er in diesem Jahr eine Minderleistung hat (z.B. 360 aus organisatorischen Gründen).
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Re: Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von D.Jakel »

Beispiel:
Eine Lehrkraft mit Pflichtstundensoll von 20 Stunden und 20 Unterrichtsstunden nach UVD und 1 Stunde als Minderleistung aus dem letzten HJ würde nach der obigen Rechnung (1 als Minderleistung) auf eine Bilanz von -1 Restunden kommen.
Eigentlich sollten dem Schulleiter aber +1 Restunden zur Verfügung stehen, was auch das korrekte Ergebnis wäre, wenn ich -1 als Minderleistung eintrage. Mit Untis hat das nichts zu tun, ich wollte nur feststellen, dass die Bilanz in Schild irgendwie komisch ist.
Wenn ich die Minderleitung positiv eingeben soll, muss der Wert addiert und nicht subtrahiert werden, denn er führt dazu, dass der Stundenwert, der dem Schulleiter noch zur Verfügung steht, größer wird.
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Jochen Torspecken
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Re: Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von Jochen Torspecken »

Das Problem ist und bleibt der Übertrag. Den muss man an dieser Stelle ausblenden.
Hatte man im letzten Schuljahr weniger Unterricht (also eine Minderleistung), so muss diese durch eine Mehrleistung in diesem Jahr ausgeglichen werden.
Eine Minderleistung bedeutet, dass die Soll-Arbeitszeit um diesen Wert vermindert wird, eine Mehrleistung dementsprechend eine Vermehrung (Erhöhung) der Sollstundenzahl. (Der Kollege arbeitet mehr.)
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Re: Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von D.Jakel »

In Ihrer Interpretation wäre das "Pflichtstundensoll" der veränderbare Wert, was aus meiner Sicht der vertraglich vereinbarte Soll-Wert und damit unveränderlich wäre. Natürlich kann ich vorab die Bilanz ausrechenen und das Ergebnis als "Stundensoll" setzen.
Die Gründe 150/160/350/360 erfassen aber doch genau das Szenario des Übertrags und sollten das auch genau so abbilden können.
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Re: Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von Frodermann »

Wenn ich das richtig im Kopf habe, dürfen zu wenig geleistete Stunden rechtlich gar nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
Das ist so korrekt, im Regelfall ist das unzulässig. Ausnahmen dürfen gemacht werden (ich vermute mal, dass man hier im Zweifel Gründe braucht. Wenn also ein KuK fragt, "Ja, aber warum denn nur?"... ;)). Eine weitere Übertragung in Folgeschuljahre ist ausgeschlossen, d.h. Mindeststundenkontingente auch teilweise weiterzuschleppen ist nicht möglich.

Heute sogar mit Quelle! Nach §93 SchulG und dann der VO §2 (4) zum SchulG:
(4) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.
mit freundlichen Grüßen
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Re: Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von D.Jakel »

Danke für die Hinweise, aber das geht in die falsche Richtung. 0,5 Deputatsstunden können in der Regel nicht vollständig verplant werden, das Deputat wird im Halbjahr entweder unterschritten oder überschritten. Zum Statistiktag soll ich das abbilden mit Grund 150/350. Aus meiner Sicht rechnet Schild richtig, wenn ich die Minderleistung mit -0,5 Stunden eingebe und nicht mit +0,5.
Insofern würde mir helfen zu erfahren, ob die Stundenrechnung in Schild strukturell falsch ist, wie ich das vermute.
mfG, D.Jakel
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Re: Mehrleistung-Minderleistung-Entlastung: Vorzeichen

Beitrag von Frodermann »

Grundsätzlich rechnet SchILD mit einer "Minderleistung" von einem positiven Wert korrekt. Denn: Eine "Minderleistung" ist aus Sicht der zu leistenden Unterrichtsstunden zu sehen. Eine "positive Minderleistung" reduziert daher vollkommen korrekt die "Reststunden". Habe ich 25,5 Stunden zu leisten und habe eine Stunde Entlastung dafür, der Schulleitung die Tasche zu tragen, muss ich eine Stunde weniger unterrichten. Das ist die Idee dahinter. Daher: "Minderleistungen" mindern meine zu leistenden Stunden.

Um "Minderleistungen" aus dem vorherigen Schuljahr zu verbuchen erscheint mir dieser Punkt ganz grundsätzlich falsch. Hier wäre meiner Logik nach eine "Mehrleistung" zu erstellen, die dann das zu leistende Deputat erhöht. Auch hier gilt: Was vorne steht ist aus der Perspektive der Reststunden zu sehen: Wie viel muss ich dieses Schuljahr in der Schule an Stunden verplant bekommen?

Die Gründe 150/160/350/360:
150 und 160 kann ich bei "Minderleistung" gar nicht anwählen. 350 könnte in der Tat als Minderleistung genutzt werden, wenn im Abschnitt vorher eine Mehrleistung geleistet und passend verbucht wurde. 360 ebenfalls, wenn die Überschreitung auf Wochenunterricht zurückzuführen gewesen ist.

Als Mehrleistung, in diesem Fall im vorherigen Schuljahr, scheinen die Überstunden erfasst werden zu können: Das Deputat erhöht sich, man braucht mehr Unterricht, um bei den Reststunden auf Null zu kommen. Der Grund 150 scheint mir hier zu tun, was Sie bei "Minderleistung" mit einem negativen Wert erzeugen wollen, oder? 160 scheint nun 360 zu entsprechen, wenn wir es mit Epochenunterricht bzw. allen anderen "Organisatorischen Gründen" zu tun haben, augenscheinlich fällt hier auch "gab halt keinen Kurs mehr für Sie" drunter.

Soweit scheinen also 150/350 und 160/360 zu tun, was Sie wollen, nur eben - je nachdem, in welchem Schuljahr mehr oder weniger gearbeitet werden soll - nicht als negative Werte, sondern als positive dort.

Die Schlüsseltabellen unterstützen diese Interpretation: Zu 160 (und 360) findet sich:
Ad) 160 Gemäß § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG darf die Zahl der Stunden maximal sechs Stunden betragen. Ein Ausgleich (§ 2 Abs. 4 AVO-RL) erfolgt i. d. R. innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.
Der bezeichnete Bereich ist genau der Teil über "Mehr- und Minderleistungen in Schuljahren" der oben zitiert wurde.

Zur korrekten Verwendung von 150/350 müsste man sich noch mal § 2 Abs. 1 AVO-RL komplett durchlesen. Das wird in den Schlüsseltabellen referenziert.

Abschließend sind in den Schlüsseltabellen nirgendwo negative Zahlen vorgesehen, es wird nur mit positiven Angaben gearbeitet - real existierende Stunden die geleistet sind oder halt nicht geleistet sind. Bei allem, was am Ende in die Statistik geht, gilt: Ganz gleich was wir uns intelligent, logisch, realistisch oder auch kreativ überlegen, der Rahmen wird durch die amtliche Schulstatistik und deren Regeln vorgegeben.
Zuletzt geändert von Frodermann am Dienstag 10. September 2024, 17:48, insgesamt 5-mal geändert.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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