Beleg SCD012, Abgänger:
In JG 10 gibt es ausländische, neu zugewanderte Abgänger mit Abschluss A (ohne Abschluss, nur Neu-Zugewandert, nicht aus 9 versetzt - oder so ähnlich)
Die Realität sieht so aus:
Schüler ist seit Klasse 8 in der Deutschförderung (leider fast ohne jeden Erfolg)
Also war er vorletztes Schuljahr 2022/23 in 9 auch in DF.
Und in diesem Sommer wurde er nach Klasse 10 (also nach 2023/24) ohne Abschluss entlassen, er setzt an anderer Stelle seine Förderung fort.
ASDPC sagt Fehler CY61A,
da dieser Abschluss A nach 10 nur vergeben werden kann, wenn keine Versetzung aus 9 erfolgte.
Heißt das, dass er in 2023/24 in Jahrgang 9 hätte weiter geführt werden sollen?
Natürlich wurde er nach 9 in 10 nicht regulär versetzt, das wurde in Schild aber als Versetzungsvermerk gesetzt, da er ja von 9 in 10 "übergegangen" ist.
Wie ist dieser Fall korrekt darzustellen?
(Bitte keine Antworten, dass der Fehler ja nur ein Hinweis ist.
Auch Hinweise deuten auf Ungereimtheiten hin, die liegen hier aus Sicht der betroffenen Schule aber nicht vor.)
SDC012, Abschluss A nach 10, neu zugewandert
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SDC012, Abschluss A nach 10, neu zugewandert
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: SDC012, Abschluss A nach 10, neu zugewandert
Hallo Herr Hayen,
Sie liegen vollkommen richtig mit ihrer Annahme, dass die neu zugewanderten Abgänger ohne Abschluss (mit der Abgangsart A) als Abgänger aus dem Jahrgang 9 gemeldet werden sollten, da diese ja nicht in den Jahrgang 10 versetzt wurden (das ist in ASDPC auch fehlerfrei möglich).
Die neu zugewanderten SuS wurden vermutlich nur mit den übrigen versetzten SuS der Klasse in die nächsthöhere Jahrgangsstufe "übernommen" ohne selbst versetzt worden zu sein. Aus "statistischer Sicht" handelt es sich also um "Wiederholer" der Jahrgangsstufe 9 (als versetzte SuS hätten sie gem. § 40 der APO-S I sonst den Ersten Schulabschluss erworben).
Sie liegen vollkommen richtig mit ihrer Annahme, dass die neu zugewanderten Abgänger ohne Abschluss (mit der Abgangsart A) als Abgänger aus dem Jahrgang 9 gemeldet werden sollten, da diese ja nicht in den Jahrgang 10 versetzt wurden (das ist in ASDPC auch fehlerfrei möglich).
Die neu zugewanderten SuS wurden vermutlich nur mit den übrigen versetzten SuS der Klasse in die nächsthöhere Jahrgangsstufe "übernommen" ohne selbst versetzt worden zu sein. Aus "statistischer Sicht" handelt es sich also um "Wiederholer" der Jahrgangsstufe 9 (als versetzte SuS hätten sie gem. § 40 der APO-S I sonst den Ersten Schulabschluss erworben).
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Re: SDC012, Abschluss A nach 10, neu zugewandert
Vielen Dank für die Antwort,
genau so hat es die Schule dann auch eingetragen, alle Fälle dieser Art wurden in der SCD012 dann dem Jg 9 zugeordnet, somit ist alles fehler- bzw. hinweisfrei.
genau so hat es die Schule dann auch eingetragen, alle Fälle dieser Art wurden in der SCD012 dann dem Jg 9 zugeordnet, somit ist alles fehler- bzw. hinweisfrei.
Viele Grüße, H. Hayen