Pädagogische Einführung

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mkayser
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Pädagogische Einführung

Beitrag von mkayser »

Guten Morgen,
an meiner Schule wurde eine Lehrkraft eingestellt, die die Pädagogische Einführung (Sek I) absolvieren wird.
Die PE beginnt am 01.11.2024. Im ersten Quartal der PE erhält die Lehrkraft die Hälfte ihres Stundendeputats als Anrechnungsstunden.

Gebe ich das in ASDPC so ein, erhalte ich folgende Fehlermeldung:
"Nach BASS 20-11 Nr. 5 erhalten die teilnehmenden Lehrkräfte 5 Anrechnungsstunden (225 Minuten). Die angegebenen Wochenstunden für die 'Pädagogische Einführung in den Schuldienst' bedürfen der Zustimmung des zuständigen Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Falls eine Zustimmung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung vorliegt, vermerken Sie dies bitte mit einer Begründung im Kommentarfenster."

Wie ist hier vorzugehen?

Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Martin Kayser
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IT.NRW Methodik
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Re: Pädagogische Einführung

Beitrag von IT.NRW Methodik »

Hallo Herr Kayser,

vorneweg: Wir sind auf diesem Gebiet keine Experten. Vielleicht kann eine Mitleserin/ein Mitleser eine bessere Antwort geben.

Die Fehlerprüfung basiert auf dem Erlass BASS 20-11 Nr. 5. Dort heißt es:
2.6 Die Lehrkräfte erhalten für die Zeit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung fünf Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung.

Allerdings gibt es dort auch folgenden Satz:
2.2 Die Pädagogische Einführung beginnt mit der Einstellung in den Schuldienst zum Schuljahresbeginn oder zum Beginn des Schulhalbjahres und endet mit dem letzten Unterrichtstag zum Ende des Schuljahres oder des Schulhalbjahres.

In Ihrem Fall beginnt die Lehrkraft am 01.11.2024. Es handelt sich somit um einen Fall, der von den Regelungen des Erlasses abweicht.

Der Fehlertext deutet darauf hin, dass von den Regelungen des Erlasses durchaus abgewichen werden kann, wenn eine Zustimmung des Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung vorliegt. Das die Lehrkraft die Hälte ihrer Stunden als Anrechnungsstunden erhält, wurde wohl von einer maßgeblichen Stelle vorgegeben. Wenn dies so ist, vermerken Sie dies bitte im Kommentarfenster. Zumindest von IT.NRW werden Sie in diesem Zusammenhang dann keine Rückfragen gestellt bekommen.
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