Liebes Forum!
Wir haben das Problem, dass bei uns einzelne SuS nach den Neuregelungen trotz Nichtversetzung unsere Schule mit den "besser gedachten Noten" mit einem ESA-Zeugnis verlassen. Dafür gelten aber, laut der Unterlagen vom Land, die Lernbereichsnoten NW und GL. Diese habe ich auch eingetragen. Das Zeugnisfomular sieht das aber auf dem ESA-Zeugnis nicht vor, druckt also immer die einzelnen Fächer aus. Dadurch wäre dann aber u.U. eine 5 zu viel!
Gibt es für dieses Problem eine Lösung oder muss ich einfach die einzelnen Fächer nicht aufs Zeugnis drucken und mir dafür die Fächer NW und GL ausdenken?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung
Barbara Pohl
Lernbereichsnoten beim ESA-Zeugnis
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- Falko Müller
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Re: Lernbereichsnoten beim ESA-Zeugnis
Hallo,
Dementsprechend sind auch in Anlage 23 aus der APO-SI keine Lernbereichsnoten vorgesehen.
Um welche Unterlagen handelt es sich? Laut § 40 (APO-SI) gibt es beim ESA keine Lernbereichsnoten, gemäß § 41 gibt es sie beim EESA.
Dementsprechend sind auch in Anlage 23 aus der APO-SI keine Lernbereichsnoten vorgesehen.
Freundliche Grüße
Falko Müller
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Re: Lernbereichsnoten beim ESA-Zeugnis
Gilt das nicht nach VV 40.3 zu Absatz 3 (auslaufend) und VV 40.3 zu Absatz 3 (neu ab 1.8.2020 Kl.5) nur für Gesamtschulen und Sekundarschulen?
Die Frage kam von einer Realschule.
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- sbrando
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Re: Lernbereichsnoten beim ESA-Zeugnis
Die Vergabe des ESA richtet sich grunsätzlich nach den Versetzungsbestimmungen der Hauptschule in § 25 (vgl. § 40 (4)). In diesen Paragraphen sind erstmal keine Lernbereichsnoten vorgesehen, daher werden alle Fächer einzeln berücksichtigt. Die Vergabe des EESA gemäß § 41 sieht dagegen die Lernbereichsnoten für NW und (für die Hauptschule) Wirtschaft und Arbeitswelt vor (auch, weil diese dann zur FG I gehören). Da es letzteren Bereich an Realschulen und Gymnasien so nicht gibt, wird dieser mit GL substituiert. Das gilt - wie gesagt - aber nur für den EESA am Ende der 10, nicht den ESA am Ende der 9.
LG S. Brando
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Re: Lernbereichsnoten beim ESA-Zeugnis
Die Schulleitung hat das auf Basis des Schreibens "Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler in Bildungsgänge der Sekundarstufe I und
Erwerb des Ersten Schulabschlusses (ESA)" (ich kann hier leider keine Datei anhängen) so berechnet.
Erwerb des Ersten Schulabschlusses (ESA)" (ich kann hier leider keine Datei anhängen) so berechnet.
- sbrando
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Re: Lernbereichsnoten beim ESA-Zeugnis
Das ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass in Anlage 23 zur APO-S I (dem Zeugnis der Realschule für den Ersten Schulabschluss) keine Lernbereichsnoten vorgesehen sind...
LG S. Brando
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