Ich habe einen Spezialfall:
In der Anlage D hat eine Schülerin die Zulassung zum Abitur nicht erhalten.
Entsprechend der BASS Vorgaben wurde sie in die 12.2 zurückgestuft.
Diese hat sie jetzt auch nicht bestanden und soll ein Abgangszeugnis bekommen.
Hierfür muss ich den Abschnitt 12.1 aus dem letzten Schuljahr (22/23) und den Abschnitt 12.2 aus diesem Schuljahr werten.
Das funktioniert aber nicht, da er mir bei der FHR -Berechnung wenn ich auf 12.2 (SJ 23/24) klicke sagt:
Kein zweiter Abschnitt gefunden
und wenn ich auf 12.1 (SJ 22/23) klicke sagt:
Diese Auswahl ist nicht zulässig, da dies zu einer falschen Kombination von Abschnitten führen würde.
Außerdem schreibt er mir bei den Abschnitte auch den 13.1 aus diesem SJ und den 12.2 aus dem letzten Schuljahr hin, obwohl ich "gewerteter Abschnitt" bei beiden weggemacht habe.
???
Vielen Dank für jede Hilfe!
FHR Berechnung Anlage D
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Re: FHR Berechnung Anlage D
In der APO-GOSt steht in §40a:BjoernFal hat geschrieben: Montag 1. Juli 2024, 17:19 Hierfür muss ich den Abschnitt 12.1 aus dem letzten Schuljahr (22/23) und den Abschnitt 12.2 aus diesem Schuljahr werten.
2) Für abgehende Schülerinnen und Schüler, die[...] den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben wollen, gelten die Bedingungen gemäß Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die Gesamtqualifikation insgesamt in zwei aufeinander folgenden Halbjahren erbracht worden sein muss.
Ist das am BK anders, dass zwei Halbjahre (12.2 aus 22/23) und (12.1 aus diesem Schuljahr) dazwischen liegen dürfen?
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Re: FHR Berechnung Anlage D
Man könnte (temporär) den Wertungshaken in den beiden Halbjahren setzen und dann den FHR-Algorithmus starten.
Viele Grüße aus O.-E.
Wolfgang Maßmann
Wolfgang Maßmann