Versetzung EF in die Q1

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SuFle
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Versetzung EF in die Q1

Beitrag von SuFle »

Hallo,
ich habe ein Problem bei der Versetzung einer Schülerin in die Qualifikationsphase.
Ich habe die Versetzung mit den "prognostizierten" Noten ausprobiert und erhalte folgende Versetzungsnachricht:
Prüfungsordnung: Versetzung in die Qualifikationsphase
Durchschnittsnote: 3,3
Hinweis:
5 in Mathematik, Ausgleichsfach Deutsch
Keine Versetzung:
5 in Spanisch, Beginn in Jg. 8
Spanisch, Beginn in Jg. 8 ist mögliches Nachprüfungsfach
Mathematik ist mögliches Nachprüfungsfach

Nach der APOGoSt (zuletzt geändert 20.03.2023) ist die zweite FS, die bis zum Ende der Einführungsphase fortgeführt werden muss, einer der 10 versetzungswirksamen Kurse (§ 9 Abs. 3), allerdings findet dieser Satz KEINE ANWENDUNG BEI SuS, DIE DIESE IN DER JG 8 begonnen haben. Also müsste die Schülerin doch versetzt sein?
Für mich die Frage, interpretiere ich die APOGoSt falsch oder SCHILD? Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen könnten.
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Falko Müller
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Re: Versetzung EF in die Q1

Beitrag von Falko Müller »

Hallo,
Grundsätzlich würde ich die APO-GOSt auch so interpretieren wie Sie, aber vielleicht muss Spanisch aus aunderen Gründen zählen:
- sind 10 alternative Fächer belegt?
- ist Spanisch womöglich Schwerpunktfach?
Am besten schicken Sie das komplette Notenbild.
Freundliche Grüße
Falko Müller
SuFle
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Re: Versetzung EF in die Q1

Beitrag von SuFle »

Hallo Herr Müller,
Vielen Dank für die prompte Rückmeldung.
Die Schülerin belegt:
D Note 3
E Note 4
S8 Note 5
Kunst Note 3
Sowi Note 3
Pädagogik Note 2
KRel Note 3
Mathe 5
Bio Note 4
Chemie Note 3
Sport Note 2
11 Fächer, Zwei Naturwissenschaften, S8 wäre trotzdem Pflichtkurs, wenn nicht diese Nichtanwendungsklausel wäre.
Vielen Dank und herzliche Grüße
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sbrando
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Re: Versetzung EF in die Q1

Beitrag von sbrando »

Gehen wir die Sache mal durch: Die Pflichtkurse gemäß § 8 (2) sind die acht Pflichtkurse D, E, M, Ku, Pä, Ch, KR, Sp (wobei Pä und Ch jeweils "günstiger" sind ggü. SW und Bi). Dazu kommt das neunte Pflichtfach; das kann S8 oder Bi sein. Hier ist Bio günstiger.
Bleiben nun also als zehntes Fach noch S8 und SW. Hier verstehe ich § 9 (4) so, dass das SW oder S8 sein kann, sofern S8 nicht zweite Fremdsprache ist, die nach der Klasse 7 begonnen wurde und daher nach § 8 (5) Satz 2 bis zum Ende der EF belegt werden muss. Dann muss das zehnte Fach S8 sein. So steht es erstmal im eigentlichen Verordnungstext.
APO-GOSt § 9 (3).png
APO-GOSt § 9 (3).png (52.48 KiB) 3012 mal betrachtet
Berücksichtigt man die eingeschobene Bemerkung, so würde ich Ihnen und Herrn Müller zustimmen, dass dann eben doch wieder SW als zehntes Fach herhalten kann und somit die 5 in S8 unberücksichtigt bleiben kann.

Ich hätte dazu die Frage: Die Anmerkung gehört offenbar nicht zum Text der APO-GOSt; auf welcher Grundlage und mit welchem Hintergrund gilt diese Regelung? Was ist die Rechtsgrundlage dafür? Es macht ja ansonsten eigentlich nur begrenzt Sinn, dass § 8 (5) Satz 2 explizit davon spricht, dass eine zweite Fremdsprache, die nach der 7 begonnen wurde und somit nicht mindestens vier Jahre belegt wurde, bis zum Ende der EF fortgesetzt werden muss, § 9 (4) dann besagt, dass diese versetzungsrelevant ist, um dann mit einer Anmerkung versehen zu werden, dass es nicht für Sprachen gilt, die in der 8 begonnen wurden. Dann hätte man doch auch direkt § 8 (5) Satz 2 so formulieren bzw. ändern können, dass es nur um zweite Fremdsprachen geht, die ab Klasse 9 begonnen wurden.
LG S. Brando
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Gymnasium Rheindahlen
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SuFle
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Re: Versetzung EF in die Q1

Beitrag von SuFle »

Lieber Herr Brando,
Auch Ihnen mein herzlicher Dank.
Ich vermute den Hintergrund, dass der Zusatz für die Gesamtschüler hineingenommen worden ist, die zeitlich parallel zu den Gymnasien stehen, die im Übergang zurück zu G9 sind. In Zukunft beginnt diese 2.FS ja in Jg. 9 und ist dann 4stündig.
Zu finden ist dieser Einschub in der Onlineversion der ApoGOst vom 20.03.2023, ich habe gerade noch einmal in die Versionen März und Juli 2022 geschaut, auch dort steht dieser Zusatz.Wie und wann er dorthin gekommen ist, weiß ich leider nicht.
Vielen Dank noch einmal und herzliche Grüße aus Langenfeld
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sbrando
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Re: Versetzung EF in die Q1

Beitrag von sbrando »

Ich habe nach langem Wälzen alle möglichen Rechtsvorschriften die Quelle gefunden: Der § 9 (4) ist mit Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium in der gymnasialen Oberstufe und den Bildungsgängen des Berufskollegs vom 17. November 2021 (GV. NRW. S. 1239) geändert worden. Hier heißt es unter Inkrafttreten:
Artikel 1 Nummer 5 (Anm.: Änderung zu § 9 (4)) findet für Schülerinnen und Schüler keine Anwendung, die (vor dem Schuljahr 2023/2024) in der Jahrgangsstufe 8 eine zweite Fremdsprache begonnen haben.

Unter den Erläuterungen heißt es:
Zum Schuljahr 2024/2025 werden die Schülerinnen und Schüler im neuen neunjährigen Bildungsgang des Gymnasiums (G9) erstmalig in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder Bildungsgänge des Berufskollegs besuchen. Mit der vorliegenden Verordnung sind nun die insoweit erforderlichen Anpassungen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgenommen worden. Dabei bleibt es bei einer einheitlichen Gestaltung der Oberstufe. Aufgrund der Verlagerung des Beginns der zweiten Fremdsprache in die Jahrgangsstufe 7 bzw. 9 bedurfte es einer Anpassung der Bestimmungen zur verpflichtenden Fortführung der zweiten Fremdsprache. Diesbezüglich erfolgt eine vollumfängliche Rückkehr zu der Regelung, die bis zur Umstellung auf den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G8) galt. Die in der Jahrgangsstufe 9 neu begonnene zweite Fremdsprache muss auch weiterhin nur bis zum Ende der Einführungsphase fortgeführt werden. Die Leistungen in dieser Fremdsprache sind dann wieder zwingend als einer der zehn versetzungswirksamen Kurse zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die ihre zweite Fremdsprache noch in der Jahrgangsstufe 8 begonnen haben.

Es handelt sich also um eine Übergangsregelung, die nur auslaufend bis zum aktuellen Schuljahr 2023/24 gilt. Für Ihre Schülerin gilt also tatsächlich diese Regelung, insofern kann SW statt S8 berücksichtigt werden.
LG S. Brando
--
Gymnasium Rheindahlen
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SuFle
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Re: Versetzung EF in die Q1

Beitrag von SuFle »

Lieber Herr Brando,
Vielen lieben Dank für die ausführliche Nachtarbeit, somit habe ich nun also eine rechtliche Bestätigung, die richtige Auslegung der APOGOSt zu haben.
Dann müssen wir nur noch Schild „überreden“, die Schülerin zu versetzen. ;-)
Einen schönen Sonntag und herzliche Grüße S. Flehmig
Hauke Hayen
Fachberater*in
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Re: Versetzung EF in die Q1

Beitrag von Hauke Hayen »

SuFle hat geschrieben: Sonntag 16. Juni 2024, 10:22 Dann müssen wir nur noch Schild „überreden“, die Schülerin zu versetzen. ;-)
Setzen Sie einfach händisch den Versetzungesvermerk auf "Versetzt".
In der Sache stimme ich auch zu, dass hier die Ausnahmeregelung greift, ich hatte mich in anderem Kontext kürzlich damit auseinandergesetzt.
Viele Grüße, H. Hayen
SuFle
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Re: Versetzung EF in die Q1

Beitrag von SuFle »

Hallo an alle,
Vielen Dank für die Klärung und den praktischen Hinweis. Damit ist mein Problem erledigt.
Herzlichen Gruß
Susanne Flehmig
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