GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
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GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
Gibt es für die Gym-Oberstufe bereits Zeugnisse die statt FOR mit MSA ausgesteuert werden? In den Formularen vom 08.06.23 wird noch FOR abgefragt, was bei AGZ im Augenblick zu Problemen führt.
SchILD: SchILDzentral
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dedy
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Re: GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
Wer FOR oder MSA hat, kommt doch gar nicht in die gym. Oberstufe?
Dazu braucht man doch mindestens FORQ-E oder MSAQ-E.
Und diese Abschlüsse wurden doch vor dem Eintritt in die gymn. Oberstufe erworben und mit
einem Abschlusszeugnis der abgebenden Schule bescheinigt.
Nun wollen Sie ein AGZ (=Abgangszeugnis) erstellen. Damit bescheinigen Sie doch nur den Abgang
von Ihrer Einrichtung, für die vorher (ggf. an anderen Schulen) erworbenen Abschlüsse gibt es doch bereits Zeugnisse.
Hat der Schüler bei Ihnen einen Abschluss erworben, erstellen Sie doch ein Abschlusszeugnis und kein Abgangszeugnis.
Dazu braucht man doch mindestens FORQ-E oder MSAQ-E.
Und diese Abschlüsse wurden doch vor dem Eintritt in die gymn. Oberstufe erworben und mit
einem Abschlusszeugnis der abgebenden Schule bescheinigt.
Nun wollen Sie ein AGZ (=Abgangszeugnis) erstellen. Damit bescheinigen Sie doch nur den Abgang
von Ihrer Einrichtung, für die vorher (ggf. an anderen Schulen) erworbenen Abschlüsse gibt es doch bereits Zeugnisse.
Hat der Schüler bei Ihnen einen Abschluss erworben, erstellen Sie doch ein Abschlusszeugnis und kein Abgangszeugnis.
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Re: GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
Es geht hier wahrscheinlich um Wiederholer der letzten EF (letzter Jahrgang G8) an einer GE oder Bündelungsschule. Nur diese erwerben ja nach erfolgreicher EF noch den MSA.
Alle folgenden Jahrgänge der Gymnasien oder jetzige EF-SuS der GE sollten MSA-E im Sommer 2023 nach ihrer 10. Klasse erworben haben, sonst wären sie ja nicht in EF, wie GE Schwerte schon ausführte.
Ab 2025 gibt es dann keine MSA mehr nach EF, wenn ich jetzt nicht völlig falsch kombiniere.
Was mich völlig off-topic zu der Frage führt, ob es eine Änderung in der APO geben könnte: bis 2013 (alte APO-GOSt-C) konnte der schulische Teil FHR für abgehende SuS nach Stufe 11 (jetzige EF) vergeben werden, so sie denn regulär in 12 (demnächst überall Q1) versetzt wurden....
Nach meinen Kenntnissen ist die Neuauflage dieser Regel nicht vorgesehen. Vielleicht hat jemand andere Infos?
Alle folgenden Jahrgänge der Gymnasien oder jetzige EF-SuS der GE sollten MSA-E im Sommer 2023 nach ihrer 10. Klasse erworben haben, sonst wären sie ja nicht in EF, wie GE Schwerte schon ausführte.
Ab 2025 gibt es dann keine MSA mehr nach EF, wenn ich jetzt nicht völlig falsch kombiniere.
Was mich völlig off-topic zu der Frage führt, ob es eine Änderung in der APO geben könnte: bis 2013 (alte APO-GOSt-C) konnte der schulische Teil FHR für abgehende SuS nach Stufe 11 (jetzige EF) vergeben werden, so sie denn regulär in 12 (demnächst überall Q1) versetzt wurden....
Nach meinen Kenntnissen ist die Neuauflage dieser Regel nicht vorgesehen. Vielleicht hat jemand andere Infos?
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
Nach meiner Erinnerung:Hauke Hayen hat geschrieben: ↑Montag 13. November 2023, 17:36Was mich völlig off-topic zu der Frage führt, ob es eine Änderung in der APO geben könnte: bis 2013 (alte APO-GOSt-C) konnte der schulische Teil FHR für abgehende SuS nach Stufe 11 (jetzige EF) vergeben werden, so sie denn regulär in 12 (demnächst überall Q1) versetzt wurden....
Nach meinen Kenntnissen ist die Neuauflage dieser Regel nicht vorgesehen. Vielleicht hat jemand andere Infos?
Bis 2013 gab es nach der 11/EF die "kleine" FHR.
Das war der schulische Teil der FHR, der dann noch eine abgeschlossene Ausbildung zur vollständigen FHR erforderte.
Das ist ersatzlos weggefallen. (*)
Nach der 12/Q1 gab es die "große" FHR.
Das war der schulische Teil der FHR, der dann noch ein gelenktes Praktikum zur vollständigen FHR erforderte.
Das gibt es heute noch so.
(*) Dieser Wegfall hat noch andere Konsequenzen: Bis dahin war mit der Versetzung von 11 nach 12 dann auch
der Erwerb eines Abschlusses verbunden. Und damit waren auch nicht gemahnte Minderleistungen versetzungswirksam.
Heute erwerben die SuS keinen Abschluss mehr mit der Versetzung und Sie müssen gemahnte und ungemahnte Defizite unterscheiden.
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Re: GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
Schon klar, zur Verkürzung ist hier im Forum mit FHR fast immer nur der schulische Teil gemeint. Mehr kann Schule ja nicht vergeben. Das hat sich nie geändert. Es ging nur um die Frage, ab wann dieser schulische Teil vergeben wurde. Und das war tatsächlich bis 2013 schon nach 11 bei regulärer Versetzung. Und ob das wieder zurückgedreht wird, aber dem scheint n.m.K. nicht so.GE Schwerte hat geschrieben: ↑Montag 13. November 2023, 18:16 Nach meiner Erinnerung:
Bis 2013 gab es nach der 11/EF die "kleine" FHR.
Das war der schulische Teil der FHR, der dann noch eine abgeschlossene Ausbildung zur vollständigen FHR erforderte.
Für Mahnungen gelten natürlich Ihre Anmerkungen.
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
Tatsächlich noch gefunden: die alte APO-GOSt-C, NICHT mehr gültig!!!....aber jetzt sind wir völlig von der ursprünglichen Frage abgekommen. Die aber eigentlich ja auch geklärt war.
Zuletzt geändert von Hauke Hayen am Montag 13. November 2023, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
Aber es war nicht "dieser" Teil der FHR, sondern es waren 2 verschiedene Abschlüsse,Hauke Hayen hat geschrieben: ↑Montag 13. November 2023, 18:30 [...] Es ging nur um die Frage, ab wann dieser schulische Teil vergeben wurde.
die unterschiedliche Anforderungen an das weitere Vorgehen bis zur vollständigen FHR stellten.
Edit: Sie waren mit dem Post der alten APO etwas schneller als ich...
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Re: GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
Richtig, vereinfacht gesagt: einmal mit Praktikum, einmal ohne. Oder jeweils mit Ausbildung.
Edit: Dann haben wir es ja jetzt...
Wurde ja fast nostalgisch
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Viele Grüße, H. Hayen
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Re: GYM-Oberstufe Zeugnisse mit MSA
Nicht ganz.Hauke Hayen hat geschrieben: ↑Montag 13. November 2023, 18:44 Richtig, vereinfacht gesagt: einmal mit Praktikum, einmal ohne. Oder jeweils mit Ausbildung.
Einmal mindestens Praktikum (1 Jahr, nach 12), andernmal mindestens Ausbildung (2 Jahre, nach 11).