Hallo,
welchen Versetzungsvermerk muss ein Schüler bei SchilD bekommen, wenn er innerhalb der Schuleingangsphase auf Elternwunsch hin die erste Klasse wiederholt? "Verbleib in der Schuleingangsphase" oder "freiwilliger Rücktritt"? Ich weiß, dass da was war, sehe in der Handreichung aber vor lauter Bäumen den Wald nicht.
Vielen lieben Dank!
Barbara
Freiwilliger Rücktritt innerhalb der Schuleingangsphase
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- Jochen Torspecken
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Re: Freiwilliger Rücktritt innerhalb der Schuleingangsphase
Ich würde sagen "Verbleib".
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Jochen Torspecken
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Re: Freiwilliger Rücktritt innerhalb der Schuleingangsphase
Hallo,
solange sich die Schülerinnen nach dem Schuljahreswechsel in einem der ersten beiden Schuljahren befinden (also in der Schuleingangsphase), ist der Versetzungsvermerk immer "Verbleib in der Schuleingangsphase", ganz egal, wer die Wiederholung "anstößt" (ob das von den KollegInnen kommt oder eine Bitte der Eltern ist).
solange sich die Schülerinnen nach dem Schuljahreswechsel in einem der ersten beiden Schuljahren befinden (also in der Schuleingangsphase), ist der Versetzungsvermerk immer "Verbleib in der Schuleingangsphase", ganz egal, wer die Wiederholung "anstößt" (ob das von den KollegInnen kommt oder eine Bitte der Eltern ist).
Viele Grüße
Torsten Engelke
Torsten Engelke
Re: Freiwilliger Rücktritt innerhalb der Schuleingangsphase
Danke schön!!!!!!