Das scheint kompliziert.
JensSpeh hat geschrieben: Freitag 26. Mai 2023, 16:33 Eine Sprachfeststellungsprüfung kann eine Pflichtfremdsprache ersetzen, wenn der Schüler nicht in das Sprachangebot der Schule integriert werden kann.
Aber APO-S1 §5:
Abs. 2) Am Unterricht in der Herkunftssprache anstelle einer zweiten Fremdsprache können geeignete Schülerinnen und Schüler
auch zusätzlich zum Unterricht in ihren anderen Fremdsprachen teilnehmen. Die Note wird im Zeugnis bescheinigt. Bei der Vergabe der Abschlüsse gemäß §§ 40 bis 42 kann in diesem Fall eine mindestens gute Leistung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p5
Die Sprachprüfung ermöglicht die Teilnahme als fortgeführte Fremdsprache in der Sek2,
kann ein "mangelhaft" einer andern Fremdsprache ausgleichen, gilt aber nicht als Fremdsprache im Sinne
der Fremdsprachenbelegung der Sek2?
Zu meinem Verständnis:
Ein rein deutscher Schüler hat bis zur 10 Französisch.
Er kann in der Oberstufe F als fortgesetzte Fremdsprache wählen, kann aber auch nur mit E weitermachen,
weil er seine Belegungspflicht in der S1 erfüllt hat.
Ein französischer Schüler mit Sprachprüfung am Ende der 10 mit "sehr gut" kann
in der Oberstufe F als
fortgesetzte Fremdsprache belegen, seine Sprachprüfung gilt aber nicht als
Fremdsprachenbelegung der S1?
Was mache ich mit dem italienischen Schüler mit "sehr gut" in der Sprachprüfung?
Wir haben in der Oberstufe nur Ital. neueinsetzend.
Das darf er ja nicht neueinsetzend belegen, er hat ja die Qualifikation für die fortgesetzte Fremdsprache.
Andererseits wird ihm dann Ital. nicht als zweite FS der S1 anerkannt?