Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

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burmeister
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Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

Beitrag von burmeister »

Hallo zusammen,
eine Schule stört sich an den kleinen Kopfzeilen bei A3-Zeugnissen auf den Seiten 2 und 3 ("Seite 2 des Abschlusszeugnisses von.../Seite 3 des Abschlusszeugnisses von..."). Müssen die Felder sichtbar sein, weil es da rechtliche Vorgaben gibt (Kopierschutz)? Oder kann ich das bedenkenlos löschen bzw. unsichtbar machen?
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Schöne Grüße

Holger Burmeister
GE Schwerte
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Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

Beitrag von GE Schwerte »

burmeister hat geschrieben: Mittwoch 1. März 2023, 09:20 eine Schule stört sich an den kleinen Kopfzeilen
Sie dürfen tun, was sie wollen (Schulgesetz §59.2.1: "Der Schulleiter leitet die Schule").
Auch die Zeugnisse in Sütterlin mit dem Federkiel auf Pergament schreiben.

Aber dann sind die Zeugnisse halt nicht mehr BASS-konform.
Ob sich ein Schulleiter an die Vorschriften hält, ist seine Sache. Der ist volljährig und muss es dann ggf. ausbaden.
burmeister
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Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

Beitrag von burmeister »

:lol:
Danke für die Antwort. Ich werde es der Schule per Schriftrolle und Postreiter ausrichten.
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Schöne Grüße

Holger Burmeister
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Raffenberg
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Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

Beitrag von Raffenberg »

Hallo Haloger,
die Seitenangaben auf dem Zeugnis sind nicht nötig. Mich hat tatsächlich gewundert, das dort welche drauf sind.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
GE Schwerte
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Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

Beitrag von GE Schwerte »

Raffenberg hat geschrieben: Mittwoch 1. März 2023, 11:35Mich hat tatsächlich gewundert, das dort welche drauf sind.
Ich habe dann gerade nochmal in der aktuellen BASS nachgeschaut (*):
Für die S1-Zeugnisse stehen dort keine Seitenzahlen in der APO-S1
Für die S2-Zeugnisse stehen dort Seitenzahlen in der APO-GOSt.

(*) Da folge ich dem Hinweis meines alten Jura-Profs aus den 90er Jahren,
der - wenn ein Kandidat ins Schwimmen geriet - gerne weiterhalf mit dem Hinweis:
"Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung häufig ungemein."
Zuletzt geändert von GE Schwerte am Mittwoch 1. März 2023, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
burmeister
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Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

Beitrag von burmeister »

Okay.
Danke für die Ergänzungen. Dann gebe ich das jetzt als gültige Info weiter.
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Schöne Grüße

Holger Burmeister
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Raffenberg
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Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

Beitrag von Raffenberg »

@GE Schwerte,
danke fürs nachschauen. Ich hatte nur in die APO-SI geschaut und das GE-Abschlusszeugnis mit den GY-Abschlusszeugnissen verglichen. Wer ahnt denn auch, dass in der APO-SI etwas anderes steht, als in der APO-GOSt. Nun ja: eigentlich (leider) auch nicht überraschend.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

Beitrag von Beisenherz »

Die Seitenzählung macht allerdings insofern Sinn, falls jemand mal das gefaltete A3-Zeugnis seitenweise auf A4 kopiert.
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Re: Dürfen die kleinen Kopfzeilen mit Seitenangabe und Name bei A3-Zeugnissen gelöscht werden?

Beitrag von Raffenberg »

Hallo,
für solche einen Fall steht in der APO-SI: Anstelle eines Zeugnisses mit Vorderseite und Rückseite können zwei Zeugnisblätter verwendet werden, sofern durch eine Siegelung die Einheit des Zeugnisses sichergestellt wird. Eine Seitenzahl hilft sicherlichbei der Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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