Fehler Zulassung Fach NB
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Fehler Zulassung Fach NB
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein Problem mit einer Schülerin aus der Q2, die einen Kurs, den sie für ihre Laufbahn nicht benötigt, mit NB beurteilt bekommen hat. Der ZAA-Report meldet da allerdings, dass dies kein gültiger Integer-Wert sei. Allerdings soll der Kurs auf den Zulassung ausgewiesen werden, weil die Schülerin den Kurs ja angewählt hat. Gibt es da einen "Trick"?
ich habe ein Problem mit einer Schülerin aus der Q2, die einen Kurs, den sie für ihre Laufbahn nicht benötigt, mit NB beurteilt bekommen hat. Der ZAA-Report meldet da allerdings, dass dies kein gültiger Integer-Wert sei. Allerdings soll der Kurs auf den Zulassung ausgewiesen werden, weil die Schülerin den Kurs ja angewählt hat. Gibt es da einen "Trick"?
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Re: Fehler Zulassung Fach NB
Die Note "NB" dürfen Sie nicht vergeben. Setzen Sie 0 Punkte ein.
MfG
W. Ley
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Re: Fehler Zulassung Fach NB
Es handelt sich ja nicht um eine Note, sondern um die Feststellung, dass keine Beurteilung m'glich ist. Warum, meinen Sie, sollte man diese Feststellung nicht treffen dürfen.Wolfgang Ley hat geschrieben: Mittwoch 10. April 2019, 16:42 Die Note "NB" dürfen Sie nicht vergeben.
Das wäre wohl etwas grundsätzlich anderes. Diese Leistungsbewertung setzt ja die Beurteikbarkeit voraus.
Wenn Sie den Report nicht entsprechend anpassen wollen, würde ich ihn für die Zulassung weglassen, da er da unerheblich ist. Fürs Abiturzeugnis würde ich dann nochmal neu überlegen.Björn Schnieder hat geschrieben: Mittwoch 10. April 2019, 14:31 Der ZAA-Report meldet da allerdings, dass dies kein gültiger Integer-Wert sei. Allerdings soll der Kurs auf den Zulassung ausgewiesen werden, weil die Schülerin den Kurs ja angewählt hat. Gibt es da einen "Trick"?
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Re: Fehler Zulassung Fach NB
Björn Schnieder hat geschrieben: Mittwoch 10. April 2019, 14:31 … ich habe ein Problem mit einer Schülerin aus der Q2, die einen Kurs, ..., mit NB beurteilt bekommen hat.
Vielleicht ist ein Blick in die APO-GOSt hilfreich: § 13 (4) und (5):Dr. H. Schulz hat geschrieben:Es handelt sich ja nicht um eine Note, sondern um die Feststellung, dass keine Beurteilung m'glich ist. Warum, meinen Sie, sollte man diese Feststellung nicht treffen dürfen.
Viele Grüße aus O.-E.
Wolfgang Maßmann
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Re: Fehler Zulassung Fach NB
Vielleicht. Allerdings finde ich da nichts dazu, dass es nicht möglich wäre, Leistungen nicht beurteilen zu können. Außerdem steht dort auch, dass eine ungenügende Leistungen dann anzunehmen sind, wenn die Leistungen aus vom Schüler zu verantwortenden Gründen nicht erbracht werden. Ich weiß nicht, ob dieser Fall hier vorliegt.W.Maßmann hat geschrieben: Freitag 12. April 2019, 11:17 Vielleicht ist ein Blick in die APO-GOSt hilfreich: § 13 (4) und (5):
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Re: Fehler Zulassung Fach NB
Meines Erachtens ist die Sache doch denkbar einfach:
Der Schüler trägt "Schuld" an der Nichtbeurteilbarkeit -> 0 Punkte, Kurs gilt als nicht belegt, Folgekurs nicht möglich.
Der Schüler trägt keine Schuld (lange Krankheit, ....) -> Organisieren Sie eine Möglichkeit zur Leistungsfeststellung
Ich sehe das andersherum: Ich finde nichts dazu, dass es möglich ist, Leistungen einfach nicht zu beurteilen.
Der Fall "nicht beurteilbar" existiert nicht (im Gegensatz zu den Nicht-Credit-Laufbahnen der SI oder der EF)
Der Schüler trägt "Schuld" an der Nichtbeurteilbarkeit -> 0 Punkte, Kurs gilt als nicht belegt, Folgekurs nicht möglich.
Der Schüler trägt keine Schuld (lange Krankheit, ....) -> Organisieren Sie eine Möglichkeit zur Leistungsfeststellung
Dr. H. Schulz hat geschrieben: Freitag 12. April 2019, 17:05 ...finde ich da nichts dazu, dass es nicht möglich wäre, Leistungen nicht beurteilen zu können
Ich sehe das andersherum: Ich finde nichts dazu, dass es möglich ist, Leistungen einfach nicht zu beurteilen.
Der Fall "nicht beurteilbar" existiert nicht (im Gegensatz zu den Nicht-Credit-Laufbahnen der SI oder der EF)
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: Fehler Zulassung Fach NB
Verstehe. Ich verstehe aber nicht, wie man zu der Empfehlung kommt, 0 Punkte einzutragen. Diese Beurteikung müsste ja wohl der Fachlehrer vornehmen oder der Prüfungsausschuss vornehmen. Wenn womöglich der Fachlehrer dem Schüler nicht ausreichend Gelegenheit gegeben hat, den Leistungsnachweis nachzuholene, kann man das wohl kaum als ungenügende Leistung bewerten.Hauke Hayen hat geschrieben: Freitag 12. April 2019, 18:00 Ich sehe das andersherum: Ich finde nichts dazu, dass es möglich ist, Leistungen einfach nicht zu beurteilen.
Wissen wir aber alles nicht. Insofern sehe ich keinen Anlass eine Leistungsbewertung vorzuschagen, selbst wenn es eine geben muss.
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Re: Fehler Zulassung Fach NB
So lange eine geforderte Leistung nicht erbracht ist, können keine Punkte dafür vergeben werden. Keine Punkte sind Null Punkte.... 0 Punkte einzutragen. Diese Beurteikung müsste ja wohl der Fachlehrer vornehmen oder der Prüfungsausschuss vornehmen. Wenn womöglich der Fachlehrer dem Schüler nicht ausreichend Gelegenheit gegeben hat, den Leistungsnachweis nachzuholen, kann man das wohl kaum als ungenügende Leistung bewerten.
Wenn nach unverschuldeter NIchterbringung keine Nachhol-Gelegenheit organisiert wurde, muss dem Fachlehrer oder der Prüfungskommission nachgeholfen werden, nicht dem Schüler. Der Schüler liegt bis zur Erledigung verwaltungstechnisch "auf Eis", über seine Zulassung kann noch nicht befunden werden, Punkte müssen nicht eingetragen werden (auch nicht Null Punkte).
