Guten Morgen,
zwei Kolleginnen sind im Mutterschutz und erteilen somit keinen Unterricht. Ob sie im Rahmen der sich anschließenden Elternzeit im laufenden Schuljahr in den Dienst zurückkehren, ist unklar. Wie trage ich diesen Umstand in den LID ein? Die Kolleginnen sind erst einmal aufgeführt.
Mutterschutz LID
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Re: Mutterschutz LID
Hier im Zweifel eher eintragen. Erfassen Sie bitte die beiden Kolleginnen und ermäßigen Sie diese vollständig über die nichtunterrichtliche Tätigkeit 250 (Abwesend wegen Beschäftigungsverbot gem. § 3 MuSchG).