Hallo zusammen,
bei uns stellt sich gerade die Frage, ob man bei SchülerInnen, die die Schule verlassen und noch nicht die Schulpflicht erfüllt haben, einen Vermerk über die weiterführende Schule mit auf das Zeugnis nehmen muss.
Vielen Dank
R. Syrig
Abgangszeugnis mit Bemerkung der weiterführenden Schule bei Nichterfüllung der Schulpflicht
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Re: Abgangszeugnis mit Bemerkung der weiterführenden Schule bei Nichterfüllung der Schulpflicht
Eigentlich müssten solche Schüler sich doch erst abmelden können, wenn sie die Anmeldung einer anderen Schule vorlegen können. Und dann erhält die aufnehmende Schule ein Überweisungszeugnis, auf dem die noch nicht erfüllte Schulpflicht vermerkt ist.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 

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Re: Abgangszeugnis mit Bemerkung der weiterführenden Schule bei Nichterfüllung der Schulpflicht
a) Als abgebende Schule sind Sie für die Schulpflichtüberwachung verantwortlich.
Solange, bis sie eine Aufnahmebestätigung einer anderen Schule erhalten.
b) Der Schüler kann sich ja in den Sommerferien noch umentscheiden, was seine zukünftige Schule betrifft...
Fazit: Sie müssen die aufnehmende Schule nicht aus Zeugnis schreiben, müssen aber die Schulpflicht weiter überwachen.
Solange, bis sie eine Aufnahmebestätigung einer anderen Schule erhalten.
b) Der Schüler kann sich ja in den Sommerferien noch umentscheiden, was seine zukünftige Schule betrifft...
Fazit: Sie müssen die aufnehmende Schule nicht aus Zeugnis schreiben, müssen aber die Schulpflicht weiter überwachen.