Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die FHR-Berechnung beim Weiterbildungskolleg:
Schild scheint automatisch die 1. Fremdsprache in die Berechnung einzubeziehen, obwohl (wie in anderen Schulformen m. E. auch) in der Prüfungsordnung nur von "einer" Fremdsprache die Rede ist und ich werde immer unruhig, wenn Schild und ich die Prüfungsordnung unterschiedlich interpretieren.
Ich habe gerade den konkreten Fall, dass das Ergebnis für den Studierenden auffallend besser wäre, wenn nicht die Englischnote (1.FS), sondern die Französischnote (2. FS) berücksichtigt würde.
Mit freundlichen Grüßen
A. Flügel
Fremdsprache bei FHR-Berechnung
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Re: Fremdsprache bei FHR-Berechnung
Guten Tag,
laut § 61 APO-WbK müssen zwei Semesterergebnisse in der Fremdsprache gemäß § 36 angerechnet werden. § 36 behandelt die Pflichtbindung in der Qualifikationsphase. Laut (5) muss die zu wählende Fremdsprache entweder die erste Fremdsprache oder die Fremdsprache nach § 34 (3) sein. Laut (6) kann anstelle der ersten Fremdsprache die Fremdsprache gemäß § 34 Abs. 3 als Grundkurs belegt werden, wenn die Studierenden in dieser Fremdsprache vor dem Übergang in die Qualifikationsphase in insgesamt zwölf Semesterwochenstunden, verteilt auf mindestens zwei Semester, unterrichtet worden sind.
Wenn in dem bei Ihnen vorliegenden Fall Französisch als zweite Fremdsprache abgeschlossen und anschließend als Grundkurs weitergeführt wurde, dann kann für die FHR-Berechnung Französisch angerechnet werden. Ich würde in der Sprachenfolge von SchILD Französisch als 1. und Englisch als 2. Fremdsprache ausweisen.
laut § 61 APO-WbK müssen zwei Semesterergebnisse in der Fremdsprache gemäß § 36 angerechnet werden. § 36 behandelt die Pflichtbindung in der Qualifikationsphase. Laut (5) muss die zu wählende Fremdsprache entweder die erste Fremdsprache oder die Fremdsprache nach § 34 (3) sein. Laut (6) kann anstelle der ersten Fremdsprache die Fremdsprache gemäß § 34 Abs. 3 als Grundkurs belegt werden, wenn die Studierenden in dieser Fremdsprache vor dem Übergang in die Qualifikationsphase in insgesamt zwölf Semesterwochenstunden, verteilt auf mindestens zwei Semester, unterrichtet worden sind.
Wenn in dem bei Ihnen vorliegenden Fall Französisch als zweite Fremdsprache abgeschlossen und anschließend als Grundkurs weitergeführt wurde, dann kann für die FHR-Berechnung Französisch angerechnet werden. Ich würde in der Sprachenfolge von SchILD Französisch als 1. und Englisch als 2. Fremdsprache ausweisen.
Grüße aus Bochum
Christoph Sprung
Christoph Sprung
Re: Fremdsprache bei FHR-Berechnung
Hallo Herr Sprung,
vielen Dank, dies ist bei uns der Fall. Allerdings kann Französisch im aktuellen Fall nicht als 1. Fremdsprache geführt werden, da der Studierende in der Kursphase nicht die erforderlichen Klausuren belegt hat.
Durch Ihre Auslegung der Prüfungsordnung gestützt, werde ich die Kurse manuell auswählen und die FHR mit Französisch statt Englisch berechnen lassen.
MfG
A. Flügel
vielen Dank, dies ist bei uns der Fall. Allerdings kann Französisch im aktuellen Fall nicht als 1. Fremdsprache geführt werden, da der Studierende in der Kursphase nicht die erforderlichen Klausuren belegt hat.
Durch Ihre Auslegung der Prüfungsordnung gestützt, werde ich die Kurse manuell auswählen und die FHR mit Französisch statt Englisch berechnen lassen.
MfG
A. Flügel
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Re: Fremdsprache bei FHR-Berechnung
Guten Tag,
da ich so einen Fall noch nie hatte, würde mich interessieren, ob bei manueller Auswahl die FHR mit Französisch GKM berechnet wird. Obwohl ich in der APO keinen expliziten Hinweis finde, vermute ich, dass die zu wählende FS, die statt der ersten FS angerechnet werden soll, unter denselben Bedingungen wie die erste FS belegt werden musste - also mindestens in den ersten beiden Semestern der Q-Phase schriftlich (daher auch meine Aussage oben zum Tausch der Folge von Englisch und Französisch). Vielleicht eine Grauzone...
da ich so einen Fall noch nie hatte, würde mich interessieren, ob bei manueller Auswahl die FHR mit Französisch GKM berechnet wird. Obwohl ich in der APO keinen expliziten Hinweis finde, vermute ich, dass die zu wählende FS, die statt der ersten FS angerechnet werden soll, unter denselben Bedingungen wie die erste FS belegt werden musste - also mindestens in den ersten beiden Semestern der Q-Phase schriftlich (daher auch meine Aussage oben zum Tausch der Folge von Englisch und Französisch). Vielleicht eine Grauzone...
Grüße aus Bochum
Christoph Sprung
Christoph Sprung