Hallo, zusammen,
ich habe den Fall, dass SCHILD bei einem Schüler, der PL als Abiturfach hat und KR in der Q1 belegt, die Zulassung ausschließlich unter Einbeziehung der Religionskurse aus Q1 ausgibt. Diese Noten sind aber schlechter als der Durchschnitt. Der Schüler hat zusätzlich ausreichend Gesellschaftswissenschaften belegt. Der APO-GOSt entnehme ich nicht, dass das so sein muss. Gibt man testweise stattdessen 0 Punkte für die KR-Kurse ein, werden sie nicht in die Berechnung einbezogen. Woran liegt das?
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Abifach PL und KR belegt: Zulassung falsch?
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
- Alexandra Berg
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Abifach PL und KR belegt: Zulassung falsch?
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Re: Abifach PL und KR belegt: Zulassung falsch?
Nach meinem Kenntnisstand kann ein Fach nicht gleichzeitig zwei Pflichtbedingungen abdecken, sprich PL kann nicht gleichzeitig PL als KR und PL als PL in Form des Abiturfaches sein.
- Alexandra Berg
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Re: Abifach PL und KR belegt: Zulassung falsch?
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man dann eben zusätzliche Kurse in Gesellschaftswissenschaften als Ersatz belegen. Das wäre hier ja mit Pädagogik erfüllt.
Sonst könnte man ja, wenn man aus Gewissensgründen nicht Religion belegt, Philosophie nicht als Abiturfach wählen. Wir haben aber auch andere Schüler:innen, die kein Religion belegt haben und in Philosophie eine Prüfung ablegen.
Wenn er in Religion 0 Punkte hätte, rechnet Schild so:
Sonst könnte man ja, wenn man aus Gewissensgründen nicht Religion belegt, Philosophie nicht als Abiturfach wählen. Wir haben aber auch andere Schüler:innen, die kein Religion belegt haben und in Philosophie eine Prüfung ablegen.
Wenn er in Religion 0 Punkte hätte, rechnet Schild so:
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- Raffenberg
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Re: Abifach PL und KR belegt: Zulassung falsch?
Hallo Frau Berg,
in der APO-GOSt steht, dass der Schüler Religionslehre in der EF belegen und in der Q1 fortführen muss. In diesem Fall müssen die Kurse auch eingebracht werden, egal wie schlecht diese sind.
Wenn der Schüler aus glaubensgründen keine Religionslehre belegen möchte, so muss er als Ersatz Philosophie belegen. Ist in der Q1 Philosophie Abiturfach, so muss ein anderes Gesellschaftswissenschaftliches Fach als Religionsersatz fungieren.
Es ist aso richtig, dass im ersten Fall Religionslehre markiert und eingebracht werden muss!
Beim zweiten abgebildeten Fall geht der Algorithmus davon aus, dass KR nicht belegt wurde, da Null-Punkte-Kurse als solche angesehen werden. Dann wird PA als Ersatzfach für KR herangezogen und der Algorithmus ist zufrieden. Das sit meiner Meinung nach aber ein Fehler, zumindest ein grenzwertiger Fall für den Dezernenten.
in der APO-GOSt steht, dass der Schüler Religionslehre in der EF belegen und in der Q1 fortführen muss. In diesem Fall müssen die Kurse auch eingebracht werden, egal wie schlecht diese sind.
Wenn der Schüler aus glaubensgründen keine Religionslehre belegen möchte, so muss er als Ersatz Philosophie belegen. Ist in der Q1 Philosophie Abiturfach, so muss ein anderes Gesellschaftswissenschaftliches Fach als Religionsersatz fungieren.
Es ist aso richtig, dass im ersten Fall Religionslehre markiert und eingebracht werden muss!
Beim zweiten abgebildeten Fall geht der Algorithmus davon aus, dass KR nicht belegt wurde, da Null-Punkte-Kurse als solche angesehen werden. Dann wird PA als Ersatzfach für KR herangezogen und der Algorithmus ist zufrieden. Das sit meiner Meinung nach aber ein Fehler, zumindest ein grenzwertiger Fall für den Dezernenten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
- Alexandra Berg
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Re: Abifach PL und KR belegt: Zulassung falsch?
OK. Verstehe ich, auch, wenn ich die innere Logik dahinter fragwürdig finde. Er hat also jetzt einen Nachteil dadurch, dass er Religion in der Q1 zusätzlich zu Philosophie belegt hat. Hatte ich in der Version tatsächlich bisher nicht.
Danke und viele Grüße
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- Raffenberg
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Re: Abifach PL und KR belegt: Zulassung falsch?
Aber das weiß man ja nicht vorher. Wenn das potentielle Ersatzfach in die Hose gegangen wäre, wäre der Nachteil auch da gewesen. Ein Fach muss halt für Religionslehre herhalten. Aussuchen darf man sich das nicht.Alexandra Berg hat geschrieben: Dienstag 26. April 2022, 20:19 OK. Verstehe ich, auch, wenn ich die innere Logik dahinter fragwürdig finde. Er hat also jetzt einen Nachteil dadurch, dass er Religion in der Q1 zusätzlich zu Philosophie belegt hat. Hatte ich in der Version tatsächlich bisher nicht.
Danke und viele Grüße
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg