Liebe Schild-Gemeinde,
ich bin etwas verunsichert bzgl. der Zulassungsprüfung in der Anlage C. Aus der Anlage D war mir bekannt, dass bei der Zulassung zur allg. Hochschulreifeprüfung der Differenzierungsbereich unberücksichtigt bleibt. Ich dachte, dies wäre ebenfalls in der Anlage C so.
In der Anlage C fand ich aber:
§ 13
Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung
(1) Der allgemeine Prüfungsausschuss entscheidet in der Zulassungskonferenz über die Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung.
(2) Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote „ausreichend“ oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote „mangelhaft“ erreicht hat. Die Noten in abgeschlossenen Fächern werden einbezogen. Im Fall einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.
Das war es bzgl. der Fächer.
Bei der Zulassungsprüfung der SuS in Schild wird aber ein Schüler mit 3 Defiziten (1 im Diff.-Bereich) als zugelassen gekennzeichnet. Wo liegt der Fehler? Ich arbeite mit der Schildversion 2.0.27.2
Zulassungsprüfung Anlage C
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Re: Zulassungsprüfung Anlage C
Anlage C, VV 4.2 zu §4, Absatz 2:
„Die Teilnahme an den Angeboten des Differenzierungsbereichs der Bildungsgänge ist verpflichtend. Im Stützunterricht werden keine Noten erteilt, Ergänzungs- und Vertiefungskurse werden benotet. Die im Differenzierungsbereich erbrachten Leistungen sind nicht versetzungs-, prüfungs- und abschlussrelevant.“
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„Die Teilnahme an den Angeboten des Differenzierungsbereichs der Bildungsgänge ist verpflichtend. Im Stützunterricht werden keine Noten erteilt, Ergänzungs- und Vertiefungskurse werden benotet. Die im Differenzierungsbereich erbrachten Leistungen sind nicht versetzungs-, prüfungs- und abschlussrelevant.“
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Re: Zulassungsprüfung Anlage C
Hat geholfen, vielen Dank.