Anlage D // Abiturzulassung // Fehler // Fremdsprachen

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Dr. H. Schulz
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Anlage D // Abiturzulassung // Fehler // Fremdsprachen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Es gibt [mal wieder/immer noch/zur Abwechlung] einen Fehler im Zusammenhang mit den Fremdsprachen bei der Abiturzulassung. In der angehängten Konstellation (Bild) erhält man beim algorithmischen Markieren die Meldung, es gebe „[z]u wenig Fremdsprachen-Kurse“. Es gibt allerdings vier Englisch-Kurse und die sind auch markiert.

Klickt man an, die zweite Fremdsprache manuelle geprüft zu haben, so klappt es. Die Fremdsprachenfolge (Bild) weißt jedoch Französisch als zweite Fremdsprache aus, die von Klassen 1 bis 8, also insbesondere vier Jahre lang in der Sekundarstufe II absolviert wurde.
Dateianhänge
Abiturreiter: zu wenig Fremdsprachen
Abiturreiter: zu wenig Fremdsprachen
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Laufbahninfo, Fremdsprachen, Französisch
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Jochen Torspecken
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Re: Anlage D // Abiturzulassung // Fehler // Fremdsprachen

Beitrag von Jochen Torspecken »

Hatte der wirklich von der 1. bis zur 8. Klasse Französich?
Auf jeden Fall fehlt das GeR-Niveau. Wie reagiert der Algorithmus, wenn da B1 drin steht?
Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass das Grundschulenglisch (also ab Klasse 1) nicht ausgewiesen werden soll, sondenr erts ab Klasse 5. Da bin ich aber nicht ganz sicher.
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Dr. H. Schulz
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Re: Anlage D // Abiturzulassung // Fehler // Fremdsprachen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 05:36 Hatte der wirklich von der 1. bis zur 8. Klasse Französich?
Ja. Kommt immer wieder vor, z. B. bei Walddorfschulen.


Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 05:36
Auf jeden Fall fehlt das GeR-Niveau.
Es gibt keines. Die Zubringerschule hat keines ausgewiesen.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 05:36
Wie reagiert der Algorithmus, wenn da B1 drin steht?
Unverändert. Ich wüsste auch nicht, warum an dieser Stelle die Niveaustufe ausgewertet werden sollte.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 05:36
Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass das Grundschulenglisch (also ab Klasse 1) nicht ausgewiesen werden soll, sondenr erts ab Klasse 5.
Mit welcher Rechtsgrundlage?

Wenn das aber so wäre, warum kann man dann eine solche Fremdsprachenfolge überhaupt eingeben? Und warum stört sich dann der „Algorithmus“ nicht an der ersten Klasse bei Englisch?
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 05:36
Da bin ich aber nicht ganz sicher.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass wir eine ganz ähnliche Diskussion (nämlich bei der ersten Fremdsprache) schon mal hatten.

Wird die Fehlermeldung weitergegeben?
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Raffenberg
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Re: Anlage D // Abiturzulassung // Fehler // Fremdsprachen

Beitrag von Raffenberg »

Bei den weiterführenden Schulen wird in Schild beim Sprachenbeginn immer frühestens die 5 eingegeben. Bei den Berechnungen werden in der Regel 2 Bedingungen geprüft:
1. Hat der Schüler den Nachweis der belegung einer 1. und 2. FS erbracht
2. hat der Schüler Schüler eine Fremdsprache von EF bis Q2.2 belegt

Zweiteres erfolgt durch die Belegungsprüfung. Ersteres in der Sprachenfolge. Hier erwartet der Algorithmus das korrekte Statistikkürzel E und F5, sowie den Sprachenbeginn 5.
Mit freundlichen Grüßen
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Jochen Torspecken
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Re: Anlage D // Abiturzulassung // Fehler // Fremdsprachen

Beitrag von Jochen Torspecken »

Am BK haben wir nur die ASD-Kürzel ohne Beginn.
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Re: Anlage D // Abiturzulassung // Fehler // Fremdsprachen

Beitrag von Jochen Torspecken »

Eine Dauer für die 2. FS von 5 bis 8 wird akzeptiert.
Ich meine, dass es für das BK bei der Soprachenfolge das Problem gab, dass einige BKs meine, dass die neuen FS Beginn in 1 haben müssen,da es der erste Jahrgang am BK ist. Möglicherweise wird darum die 1 als 11 interpretriert.
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Re: Anlage D // Abiturzulassung // Fehler // Fremdsprachen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Raffenberg hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 08:49 Bei den weiterführenden Schulen wird in Schild beim Sprachenbeginn immer frühestens die 5 eingegeben.
Das kann ich in der Allgemeinheit nicht bestätigen. Wir geben die tatsächlichen Beginn- und Endjahrgänge ein.
Raffenberg hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 08:49 1. Hat der Schüler den Nachweis der belegung einer 1. und 2. FS erbracht
Hat er.
Raffenberg hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 08:49 2. hat der Schüler Schüler eine Fremdsprache von EF bis Q2.2 belegt
Hat er auch. Die Fremdsprachenfolge liefert somit keinen Anlass, die Zulassung zu verweigern.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 11:20 dass die neuen FS Beginn in 1 haben müssen,da es der erste Jahrgang am BK ist. Möglicherweise wird darum die 1 als 11 interpretriert.
Und wofür braucht's dann die Auswahlmöglichkeit 11? Und die 4 steht dann für die Jahrgangsstufe 14, während die darauf folgende 5 für …, ja, wofür steht die dann? Nee, das ergibt auch keinen Sinn. Die Fremdsprachenfolge bezeiht sich ja auf die gesamte Schulzeit. Da muss man schon mit Jahrgansstufen operieren. "Erstes Jahr am BK" für die 1 kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 4. April 2022, 11:20 Eine Dauer für die 2. FS von 5 bis 8 wird akzeptiert.
Ja, fein. Dieser Zeitraum wird von der vorgelegten Fremdsprachenfolge umfasst. Es dürfte keine Schwierigkeit sein, _algorithmisch_ zu erkennen, dass die zweite Fremdsprache (mindestens) vier jahre lang in der Sekundarstufe II belegt worden ist. In der Zeit, in der wir hier Hühnerfußball spielen, wäre das schon dreimal ausprogrammiert.
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