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Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Alles, was zur Sek2 passt.

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P. Mathy
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Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Beitrag von P. Mathy »

Schüler+innen am Gymnasium, die in der Sek1 ein halbes oder sogar ganzes Jahr für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt waren: Müssen diese die ausgefallene Unterrichtszeit in der 2. Fremdsprache in der EF nachholen (wenn nicht stattdessen eine neu einsetzende FS durchgehend gewählt wird)?

Ist VV 8.5.2 APO-GOSt so zu verstehen?

Gilt dies nur für 2. Fremdsprache? Die 1. FS ist also nicht betroffen?

Hier: Klassisches Gymnasium mit 2. FS ab Klasse 6 (G8) bzw. Klasse 7 (G9).

Danke für Antworten aus der Praxis!
Mit freundlichem Gruß!
P. Mathy
Hauke Hayen
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Re: Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Beitrag von Hauke Hayen »

VV8.5.2 kann m.E. nach nicht geltend gemacht werden, da es dort um eine Beurlaubung in der Oberstufe geht.

Der Satz "Die Bedingungen für die Belegung einer zweiten Fremdsprache in der Sekundarstufe I werden in diesen Fällen nicht erfüllt." bezieht sich auf Teinehmer an Kursen einer fortgeführten FS, die durch Feststellungsprüfungen an diesen teilnehmen.
Beispiel: Ein syrischer Schüler kann so gut Französisch, dass Sie ihn in Klasse 8 in den F6-Kurs aufgenommen haben. Er hat dann nur in 8 und 9 F fortgeführt belegt, damit hat der die FS-Belegung Sek1 nicht erfüllt und müsste neben z.B. Englisch eine neue FS in EF beginnen.

Ihre Beurlaubung innerhalb der Sek1 hat nach meinem Dafürhalten keinen Einfluss auf die Sprachbelegung in der Sek2, das wäre ja eine starke Einschränkung, da sie Regelschüler automatisch in solchen Fällen zur neueinsetzenden FS zwingt.
Viele Grüße, H. Hayen
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Raffenberg
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Re: Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Beitrag von Raffenberg »

Hallo,
ein Auslandsaufenthalt in der EF erzwingt nicht das Nachholen der Belegungsverpflichtung der EF. Auch nicht die Berechtigung zum Besuch der Q1. Lediglich auf den mittleren Schulabschluss muss ein G8 Gymnasiast warten. Als Besonderheit bleibt, dass er für das Latinum Latein in der Q1 nachholen muss.

In Analogie würde ich schätzen, dass ein Auslandsaufenthaltin der SI eigentlich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Schüler hat und so getan wird, als wäre er da gewesen. In Analogie zu Latein könnte es jedoch auch hier Ausnahmeregelungen geben. Das wird aber wahrscheinlich nur ein Dezernent beantworten können. Die Frage ist, ob man hier einen fachman aus der SI oder SII fragt.

@Hauke: Wenn der Syrer in F6 eingegliedert wird, ist er den anderen Schülern gleichgestellt. Durch die Eingliederung beweist er ja seine Sprachqualität. Auch wenn er erst in Klasse 8 dazustößt, wird so getan, als wäre er ab Klasse 6 dabei gewesen. Folglich muss er keine neueinsetzende FS in EF belegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Raffenberg
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Re: Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Beitrag von Raffenberg »

Im Kompendium des Arbeitskreises der gymnasialen Oberstufe wird hier auch nur unscharf Stellung genommen:
Auslandsaufenthalt in Klasse 9 des Gymnasiums
In der Klasse 9 eines Gymnasiums wäre ein Auslandsaufenthalt möglich …
➢ … halbjährig in der 9.2,
➢ … ganzjährig in der 9.1. und 9.2,
➢ … ganzjährig in der 9.2. und EF.1.
Die Schulleitung entscheidet, ob die Beurlaubung grundsätzlich erfolgen kann. Dabei müssen die Bedingungen einer
Vorversetzung (gute bis sehr gute Noten) erfüllt sein. Siehe § 50 SchulG und § 21 APO-SI.
Ggf. erfolgt die Genehmigung des Auslandsaufenthalts unter der Bedingung, dass die zweite Fremdsprache zur Abdeckung der Pflichtbelegung nach Rückkehr mindestens bis zum Ende der Einführungsphase fortgesetzt wird. Die Schule
muss ein entsprechendes Angebot garantieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Hauke Hayen
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Re: Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Beitrag von Hauke Hayen »

Raffenberg hat geschrieben: Dienstag 15. März 2022, 21:49 Wenn der Syrer in F6 eingegliedert wird, ist er den anderen Schülern gleichgestellt. Durch die Eingliederung beweist er ja seine Sprachqualität.
Ok, könnte sein, schechtes Beispiel. Aber was wäre dann ein Beispiel für die Nichterfüllung gem. VV8.5.2?
Ich sehe alles sonst genau wie du und kann mir bis auf die Latinumsproblematik (und auch da fehlt mir die Phantasie, außer natürlich bei EF-Beurlaubung) keine negativen Auswirkungen vorstellen. Aber das "ggf." im Kompendium ist schon komisch.
Wir haben aber auch nur Beurlaubungen (Ausland) in EF und in begrenztem Rahmen in Q1.
Viele Grüße, H. Hayen
M. Plümper
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Re: Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Beitrag von M. Plümper »

Ein Schüler der Realschule hat nur Englisch, besucht aber in der Sekundarstufe I den herkunftssprachlichen Unterricht in Spanisch (BASS 13-61 Nr. 2) und besteht die Prüfung. Dann kann er zwar einem Gymnasium Spanisch als fortgeführte Sprache belegen, hat aber nur eine Fremdsprache in erlernt. Er muss also noch eine neue Fremdsprache (nicht Englisch und Spanisch) erlernen.

Anders sieht es aus, wenn eine Sprachfeststellungsprüfung (BASS 13-61 Nr. 1) durchgeführt wird. Die ist aber in VV 8.5.2 nicht genannt.
P. Mathy
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Re: Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Beitrag von P. Mathy »

Ganz herzlichen Dank für Ihre Beratung an dieser Stelle!!

Ich neige ja eher der Meinung zu, dass sich keine Auswirkungen auf die Fachwahlen Sek2 ergeben. Das "ggf." in dem von Ihnen zitierten Kompendium (kann man das irgendwo finden/herunterladen?) ist aber für mich auch nicht fassbar. Hängt dies dann von der konkreten Formulierung im Beurlaubungsbescheid ab, den möglicherweise jede Schulleitung anders formuliert?

In Schild oder Lupo gibt es ja offenbar auch keine Routine, die einen solchen Fall als "nicht gültige Schullaufbahn" erfassen würde, oder?
Mit freundlichem Gruß!
P. Mathy
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Raffenberg
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Re: Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Beitrag von Raffenberg »

Das Kompendium verteilen die Dezernenten des Regierungsbezirks Düsseldorf auf ihren Implementatiuonsveranstaltungen als intern zu verwendendes Dokument. Ich kann es deshalb hier leider nicht zur Verfügung stellen.

Ich vermute, dass mit der Formulierung hier eine Einzelfallentscheidung des Schulleiters ermächtigt wird. Genaueres wird wahrscheinlich nur ein Dezernent sagen können.

Lupo kann einen solchen Fall nicht prüfen, da es auch in Schild keine Möglichkeit gibt, eine "Lücke" in die Sprachenfolge zu speichern. Lupo schaut nur auf den Sprachenbeginn und geht dann davon aus, dass die Sprache bis zum Beratungszeitraum durchgehend belegt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Beurlaubt in Sek1 = Verlängerung der FS-Belegung in Sek2?

Beitrag von P. Mathy »

Danke nochmal für Ihre Beratung!
Mit freundlichem Gruß!
P. Mathy
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