Liebe Forumsmitlesende,
gibt es bei Schülern, die innerhalb eines Halbjahres die Schule wechseln, eine Frist / Regelung dafür, welche Schule das Halbjahreszeugnis auszustellen hat?
Unser Fall: Ein Schüler wechselt Mitte Dezember zu einer anderen Schule, erhält dafür auch das reguläre Überweisungszeugnis.
Die aufnehmende Schule will aber kein Halbjahreszeugnis ausstellen, weil der Schüler ja fast nur im Januar bei ihnen war.
In Apo SI und Schulgesetz bin ich bisher dazu nicht fündig geworden...
Danke für die Unterstützung!
Florian Gödde-Dicke
Zeugnis bei Schulwechsel - Übergangsfrist
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Re: Zeugnis bei Schulwechsel - Übergangsfrist
Ich kann mir vorstellen, dass eine Notengebung seitens der aufnehmenden Schule schwierig ist.
Allerdings gab es bei uns schon Fälle, in denen Schüler aufgrund einer Erkrankung in dieser Zeit konnte am Unterricht teilnehmen konnten.
Auch hier hast die Zeugniskonferenz in der Regel festgestellt, dass in den meisten Fächern eine Beurteilung möglich war.
Ich denke schon, dass die aufnehmende Schule ein Zeugnis ausstellen kann (und muss) und sich dabei auf die Noten aus dem Überweisungszeugnis berufen kann.
Mit einer Bemerkung: "die Noten in den Fächern wurden den Überweisungszeugnis vom... Entnommen."
Allerdings gab es bei uns schon Fälle, in denen Schüler aufgrund einer Erkrankung in dieser Zeit konnte am Unterricht teilnehmen konnten.
Auch hier hast die Zeugniskonferenz in der Regel festgestellt, dass in den meisten Fächern eine Beurteilung möglich war.
Ich denke schon, dass die aufnehmende Schule ein Zeugnis ausstellen kann (und muss) und sich dabei auf die Noten aus dem Überweisungszeugnis berufen kann.
Mit einer Bemerkung: "die Noten in den Fächern wurden den Überweisungszeugnis vom... Entnommen."
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Re: Zeugnis bei Schulwechsel - Übergangsfrist
So hatte ich das bisher auch gesehen. Die aufnehmende Schule verweist in diesem Fall auf eine angebliche 6-Wochen-Frist. Die kannte ich bisher nicht. Gibt es sowas vielleicht doch?Kurosinski hat geschrieben: Mittwoch 16. Februar 2022, 11:46 Ich denke schon, dass die aufnehmende Schule ein Zeugnis ausstellen kann (und muss) und sich dabei auf die Noten aus dem Überweisungszeugnis berufen kann.
Mit einer Bemerkung: "die Noten in den Fächern wurden den Überweisungszeugnis vom... Entnommen."
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Re: Zeugnis bei Schulwechsel - Übergangsfrist
Hallo,
ich stütze die Aussage von Herrn Kurosinski. Ich habe auch immer eine sechs-Wochen-Regel im Kopf. Ist der Schüler sechs Wochen an der Schule, müssen die KuK Noten geben können. Andernfalls greift man mit Bemerkungstext auf die Noten des Überweisungszeugnisses der abgebenden Schule zurück. Das heißt aber nicht, dass die aufnehmende Schule gar kein Zeugnis austeilen muss.
Ich kene auch Konstellationen kurz vor dem Halbjahreswechsel, in denen die abgebende Schule den Schüler bis zum Halbjahr offiziell behält, ein Halbjahreszeugnis schreibt und der Schüler vorab bei der aufnehmenden Schule "Probeunterricht" macht.
ich stütze die Aussage von Herrn Kurosinski. Ich habe auch immer eine sechs-Wochen-Regel im Kopf. Ist der Schüler sechs Wochen an der Schule, müssen die KuK Noten geben können. Andernfalls greift man mit Bemerkungstext auf die Noten des Überweisungszeugnisses der abgebenden Schule zurück. Das heißt aber nicht, dass die aufnehmende Schule gar kein Zeugnis austeilen muss.
Ich kene auch Konstellationen kurz vor dem Halbjahreswechsel, in denen die abgebende Schule den Schüler bis zum Halbjahr offiziell behält, ein Halbjahreszeugnis schreibt und der Schüler vorab bei der aufnehmenden Schule "Probeunterricht" macht.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg