Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Alles zum Thema Zeugnisse und Zeugnisdruck

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer

Antworten
S. Grabert
Beiträge: 15
Registriert: Montag 17. Juni 2019, 14:45
Schulform: Gymnasium

Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von S. Grabert »

Die offiziellen Zeugnisreports für die Schullaufbahnbescheinigung in der gymnasialen Oberstufe setzen automatisch die Bemerkung "Sie werden gebeten, mit Frau ... und Herrn ... zu sprechen" (Namen der Beratungslehrkräfte) bei allen SuS aufs Zeugnis, die in der Qualifikationsphase bereits ein Defizit hatten. Die Bemerkung erscheint auch dann, wenn im aktuellen Halbjahr gar kein Defizit vorliegt, sondern nur in einem der vorangegangenen Halbjahre. Bisher gab es nie Probleme mit dieser Bemerkung. Nun haben wir aber einen Schüler, der sich mit einem solchen Zeugnis bewerben möchte und Nachteile befürchtet.
Ich frage mich nun, ob es irgendeine Vorschrift gibt, die diese Bemerkung vorschreibt. In der BASS habe ich nichts gefunden. Es gibt aber doch vermutlich einen Grund, warum der Report so funktioniert. Weiß da jemand weiter?

Wir haben bereits ein Bewerbungszeugnis (Bescheinigung über die Schullaufbahn zur Vorlage bei Bewerbungen) ausgestellt, das die Bemerkung nicht enthält, aber das halten die Eltern schon allein aufgrund der Bezeichnung für wenig hilfreich für eine erfolgversprechende Bewerbung.

S. Grabert
Benutzeravatar
Falko Müller
Fachberater*in
Beiträge: 1163
Registriert: Donnerstag 4. Oktober 2018, 20:23
Schulform: Gymnasium

Re: Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von Falko Müller »

Hallo,
in der BASS ist der Satz mit dem Beratungslehrer in der Vorlage der Laufbahnbescheinigung (Anlage 5a) vorgegeben. Eigentlich müsste er bei allen Zeugnissen erscheinen. Die Einschränkung auf Schüler mit Defiziten soll vermutlich den Beratungsaufwand auf die notwendigen Fälle beschränken.
Freundliche Grüße
Falko Müller
S. Grabert
Beiträge: 15
Registriert: Montag 17. Juni 2019, 14:45
Schulform: Gymnasium

Re: Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von S. Grabert »

Danke für die schnelle Antwort. Das hilft mir weiter.
S. Grabert
Hauke Hayen
Fachberater*in
Beiträge: 807
Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 17:16
Schulform: Gymnasium

Re: Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von Hauke Hayen »

Hallo Falko,
wir lassen den Satz wie programmiert seit einiger Zeit immer stehen. Schadet i.A. ja nicht.
Aber wir haben ihn in der BASS Anlage auch schon im Simne von "nicht Zutreffendes streichen" interpretiert.
Bei Schülern mit z.B. nur einem harmlosen Q1.1-Defi haben wir die Region mit der Bemerkung ab Q2 unsichtbar gestellt.
Ich sehe nicht, was in solchen Fällen dagegen sprechen sollte.
Ich verstehe ihn als empfohlenen "Kann-Satz" im Falle von Defiziten. Ohne den Satz verliert die Bescheinigung bestimmt nicht ihre Gültigkeit.
Allerdings erkenne ich auch keinen Bewerbungsnachteil 😀
Beste Grüße
Viele Grüße, H. Hayen
Benutzeravatar
Raffenberg
Beiträge: 2530
Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
Schulform: Gymnasium
Kontaktdaten:

Re: Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von Raffenberg »

Hallo Hauke,
die Fußnote "Nichtzutreffendes streichen" bezieht sich ja nur auf die Halbjahre der Seite 1.

Auf der 2. Seite ist der Passus ja als ganzer Satz zu sehen. Ich sehe dass so, dass der letzte Satz zum Beratungslehrer nur dann relevant ist, sobald bei einem der vorhergehenden Punkte (außer das außerunterrichtliche Engagement) ein Eintrag existiert, denn jeder der genannten Punkte würde ein Beratungsgespräch notwendig machen, sobald ein Eintrag existiert.
Ich würde also in Analogie zu den SI-Zeugnissen die einzelnen Punkte mit "---keine---" versehen, und den Beratunsglehrer nur dann erscheinen lassen, wenn ein Eintrag (Außnahme s.o.) existiert. Das Ausformulieren von "---keine---" finde ich ebenso wichtig, da es ja auch eine Eindeutige Information ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Hauke Hayen
Fachberater*in
Beiträge: 807
Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 17:16
Schulform: Gymnasium

Re: Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von Hauke Hayen »

Absolut korrekt, ich glaube, wir sind da sehr nah beinander :) . Ich sehe nur den Automatismus "Bemerkung, wenn Eintrag vorhanden" nicht ganz so scharf.
Auf der Bescheinigung in Q2.1 muss z.B. die Bemerkung nicht stehen, wenn lediglich ein einziges völlig harmloses GK-Defi aus Q1.1 vorhanden ist. Dann gibt es keinen Beratungsbedarf mehr, jedenfalls nicht bzgl. Laufbahngefährdung.
Da er aber i.d.R. nicht stört, nutzen wir einfach den programmierten Automatismus.

Im Zweifel ist es eine Einzelfallbetrachtung: Wie harmlos ist das eine oder mehrere "alte" Defis tatsächlich? Mit Pech kann nur ein Defi einen FHR versauen, dann liegt natürlich Beratungsbedarf vor, der sollte dann auch da stehen.
Frau/Herr Grabert können aus meiner Sicht daher nach einer solchen Prüfung entscheiden, ob der Satz stehen bleiben soll, oder sie dem Elternwunsch nachkommen. Ich sehe den Satz nicht grundsätzlich rechtlich zwingend, aber eine Nichtaufnahme sollte gut bedacht sein. Beratungsverpflichtung laut Schulgesetz usw.... ;)
Viele Grüße, H. Hayen
Benutzeravatar
Raffenberg
Beiträge: 2530
Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
Schulform: Gymnasium
Kontaktdaten:

Re: Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von Raffenberg »

Stimmt. Die eigentliche Entscheidung, wann Beratungsbedarf besteht, trifft normalerweise der Beratungslehrer. Das ist so ein typischer Fall, bei dem die Macher der BASS anscheinend davon ausgehen, dass die Bescheinigungen mit Einzelfallentscheidung handgeschrieben und nicht automatisch erstellt werden. Die Frage ist dann nur, wie man das im Report am "rundesten" für alle abbildet.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Benutzeravatar
Uli Dierkes
Beiträge: 1282
Registriert: Sonntag 2. Dezember 2018, 17:02
Wohnort: Wegberg
Schulform: Gesamtschule (a.D.)
Motto: Nicht verzagen ... fragen
Kontaktdaten:

Re: Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von Uli Dierkes »

Ich bin überzeugt, dass der Satz per BASS-Muster so vorgegeben ist, um Beratungslehrkräfte wie auch Schüler(innen) bei jedem Zeugnistermin mit der Nase darauf zu stoßen, dass eine kontinuierliche Laufbahnberatung gefordert ist. Mitunter gibt es Betroffene beider Seiten, denen das Beratungsgespräch lästig ist, und die es deshalb zu umgehen versuchen. Solchem Vermeidungsverhalten soll der notorische Satz entgegenwirken.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
Benutzeravatar
Raffenberg
Beiträge: 2530
Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
Schulform: Gymnasium
Kontaktdaten:

Re: Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von Raffenberg »

Ich vermute, das hat rechtliche Hintergründe. Man kommt dem immer wieder geforderten Beratungsauftrag auf jeden Fall nach. Dann kann keiner klagen, wenn man immer sagen kann "Das stand doch sogar auf der Bescheinigung".

Persönlich finde ich den letzten Satz auf der Bescheinigung deshalb so fatal, da er Pflichten umkehrt. Der Beratungslehrer hat die Pflicht, Schüler entsprechend ihres Bedarfs zu beraten und zu Gesprächen heranzuholen. Das ist seine Aufgabe. Der letzte Satz intendiert, dass die Verantwortung beim Schüler liegt. Nach dem Motto: "Wenn der Schüler jetzt nicht kommt, ist er selber Schuld". Das finde ich nicht altersangemessen. Auch so kann man lästigen Beratungsgesprächen entgehen.

Das ist so ein Thema, wo man sich warmdiskutieren könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Benutzeravatar
Uli Dierkes
Beiträge: 1282
Registriert: Sonntag 2. Dezember 2018, 17:02
Wohnort: Wegberg
Schulform: Gesamtschule (a.D.)
Motto: Nicht verzagen ... fragen
Kontaktdaten:

Re: Beratungsvermerk auf Schullaufbahnbescheinigung

Beitrag von Uli Dierkes »

Raffenberg hat geschrieben: Donnerstag 10. Februar 2022, 10:52 Motto: "Wenn der Schüler jetzt nicht kommt, ist er selber Schuld". Das finde ich nicht altersangemessen. Auch so kann man lästigen Beratungsgesprächen entgehen.
Bei dem Thema bin ich immer schnell warm:
Der Satz spiegelt eine falsche Dienstauffassung. Richtig ist "Wenn der Schüler jetzt nicht kommt, ist es meine Aufgabe als Beratungskraft, ihm hinterherzulaufen (ihn zu nerven) und ihn zum Beratungsgespräch zu nötigen."
Dasselbe natürlich auch bei Schülerinnen.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
Antworten