Liebe Kolleginnen und Kollegen der Anlage B,
in der BASS steht, dass das Praktikum mit einer Note auszuweisen sei (Paragraph 4.2). In den BASS-Zeugnisvorlagen steht dies explizit für die Assistenzberufe (B3) (Kinderpflege, Sozialassistenten.../Praktikumsnote ab 01.08.22)
Die nicht ausreichenden fachpraktischen Anteile werden mit einer Fußnote gekennzeichnet und führen ggf. zur Nichtversetzung.
Nun stellt sich für uns die Frage, ob dies auch für die Anlage B1/B2 gilt. In den Zeugnisvorlagen der BASS fehlt für die Klassen, die den HA10/FOR machen, die Info zu einer Praktikumsnote/fachpraktischen Anteilen.
Vielen Dank
Loki
Ausweisung Praktikumsnote/fachpr. Anteile in Anlage B1/B2? (Paragraph 4.2 zu Absatz 2)
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- Jochen Torspecken
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Re: Ausweisung Praktikumsnote/fachpr. Anteile in Anlage B1/B2? (Paragraph 4.2 zu Absatz 2)
Wenn es da nicht steht, gilt es für diese Anlagen auch nicht.
Mit der Bewertung des Praktikums ist es ja auch so, dass bei der 2jährigen Form andere Regeln gelten.
Auch die Zeugnisvorlagen der BASS weisen die nicht ausreichenden praktischen Anteile nur für die 2jährige Form aus.
Mit der Bewertung des Praktikums ist es ja auch so, dass bei der 2jährigen Form andere Regeln gelten.
Auch die Zeugnisvorlagen der BASS weisen die nicht ausreichenden praktischen Anteile nur für die 2jährige Form aus.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
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Re: Ausweisung Praktikumsnote/fachpr. Anteile in Anlage B1/B2? (Paragraph 4.2 zu Absatz 2)
Das wurde auf einer Reko wohl anders formuliert...