Hallo liebe KuK,
wie verhält es sich mit den Fehlstunden, wenn SuS in Quarantäne sind?
Zählen sie als "krank" und sind somit auf dem Zeugnis auszuweisen oder sind die Stunden als "beurlaubt" zu werten und kommen nicht auf das Zeugnis?
Gibt es hierzu schon Informationen aus Düsseldorf, habe ich etwas überlesen?
Viele Grüße
Holger Schole
Quarantäne von Schülern
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- Jochen Torspecken
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Re: Quarantäne von Schülern
Ich meine, irgendwo gelsen zu haben, dass diese Zeiten nicht als Fehlzeiten gelten. Sicher bin ich aber nicht.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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tor@bkhaspel.de
Jochen Torspecken
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Re: Quarantäne von Schülern
Hallo,
wer kann mir diese Frage beantworten? An wen muss ich mich wenden?
Viele Grüße
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Viele Grüße
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Re: Quarantäne von Schülern
Achtung Laie!!!
M.E. ist es keine Frage, wenn das Kind selbst an Corvid19 erkrankt ist. Eine offizielle Stelle müsste den Schulbesuch zu einem Zeitpunkt wieder erlauben. Wenn das Kind wegen einer Erkrankung im Umfeld in Quarantäne muss, liegt zunächst keine Erkrankung vor und das Kind kommt nach Ablauf des "Zwangsurlaubs" wieder zum Unterricht.
Was zu Lesen (leider nicht die Antwort auf die o. Frage):
https://www.schulministerium.nrw.de/sys ... _final.pdf
https://www.schulministerium.nrw.de/the ... ona-zeiten
M.E. ist es keine Frage, wenn das Kind selbst an Corvid19 erkrankt ist. Eine offizielle Stelle müsste den Schulbesuch zu einem Zeitpunkt wieder erlauben. Wenn das Kind wegen einer Erkrankung im Umfeld in Quarantäne muss, liegt zunächst keine Erkrankung vor und das Kind kommt nach Ablauf des "Zwangsurlaubs" wieder zum Unterricht.
Was zu Lesen (leider nicht die Antwort auf die o. Frage):
https://www.schulministerium.nrw.de/sys ... _final.pdf
https://www.schulministerium.nrw.de/the ... ona-zeiten
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
Pensionist

Re: Quarantäne von Schülern
Hallo Herr Tusch,
dass sehe ich genauso, beantwortet aber leider nicht die Frage bei "nicht selbst erkrankten Schülern"!
Wenn ich es entscheiden müsste, würde ich diesen Schülern KEINE Fehlzeiten im Zeugnis ausweisen.
1. Sie sind qua Amt "beurlaubt".
2. In der Regel werden sie im Homeoffice beschult!
Viele Grüße
Holger Schole
dass sehe ich genauso, beantwortet aber leider nicht die Frage bei "nicht selbst erkrankten Schülern"!
Wenn ich es entscheiden müsste, würde ich diesen Schülern KEINE Fehlzeiten im Zeugnis ausweisen.
1. Sie sind qua Amt "beurlaubt".
2. In der Regel werden sie im Homeoffice beschult!
Viele Grüße
Holger Schole