- Zwei Schulen werden zu einer Schule zusammengeführt.
- Schule „A“ (Schulnummer: 112233) und Schule „B“ (Schulnummer: 445566) werden zu einer neuen Schule „C“ zusammengeführt.
- Die Schule „C“ erhält die alte Schulnummer der Schule „B“ also 445566.
Zusammenführung von Schulen
Moderator: Blomeyer
- Blomeyer
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Zusammenführung von Schulen
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Im Auftrag
Ulrich Blomeyer
Referat 133
IT-gestützte Verfahren in Schulen und Schulverwaltung
Ministerium für Schule und Bildung NRW
E-Mail: ulrich.blomeyer@msb.nrw.de
Telefon: 0211 5867 3617
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