Jochen Torspecken hat geschrieben: Samstag 4. Januar 2020, 16:01
Von der Rechtsabteilung der Bezirksregierung Düsseldorf liegt mir ein entsprechendes Schreiben an die Schulleitungen vor.
Und was welche _Rechtsgrundlage_ nimmt dieses Schreiben Bezug?
Jochen Torspecken hat geschrieben: Samstag 4. Januar 2020, 16:01
Das Schreiben aus Ddorf habe ich dem MSB vorgelegt und (leider?) keinen Widerspruch bekommen. Die Rechtsdeutung scheint also zu stimmen, dass SuS, die die Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt haben, kein Abgangszeugnis ausgestellt werden darf.
Wenn das Ministerium nicht widerspricht, gilt es? Das sit ja einfach. Mich allerdings treibt das nicht zu vorauseilendem Gehorsam. Allerdings bin ich für solche Entscheidungen auch nicht zuständig. Ich entwerfe die Formulare. Was da drin ist entscheiden andere. Wenn der Schulleiter mir sagt, irgendwo soll "Überweisungszeugnis" draufstehen, schriebe ich das da daruf. Wenn irgendwo "Dumdidumdidödeldödelzeugnis" stehen soll, schreibe ich das da drauf. Der Schulleiter (oder seiner Abteilungsleiter) sagt mir dann noch, was sonst so in dem Zeugnis stehen soll, und dann kommt das da drauf. Und wenn ihm niemand sagt, was da drauf soll, ja mei, dann denkt er sich halt was aus.
Die Überwesiungszeugnisnummer scheint in den letzten 117 Jahren nicht vorranging wichtig gewesen zu sein. Jetzt wird der Bestand des Abendlandes auch nicht davon abhängen. Also, ich sehe keinen Anlass für mehr, als die Formulare soweit anzupassen, dass man neben "Halbjahreszeugnis" auch "Überweisungzeugnis" vorne auf schreiben kann.